Die Bauleistungsversicherung wurde früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung genannt. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für unvorhersehbare Schäden am Bauwerk und der Baustelle während der gesamten Bauzeit. Versichert sind im Allgemeinen Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt wie Sturm oder Hochwasser.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bauleistungsversicherung wird in zwei Formen unterteilt: „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung durch Auftraggeber“ (ABN) und „Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU).
  • Eine Bauleistungsversicherung erstreckt sich über die gesamte Bauzeit, wobei der maximale Zeitrahmen 18-24 Monate beträgt.
  • Grundsätzlich werden Schäden durch höhere Gewalt, aber auch Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler, Fahrlässigkeit oder unbekannte Eigenschaften des Baugrunds abgedeckt.

 



Versicherungsgesellschaften bieten die Bauleistungsversicherung grundsätzlich in zwei Hauptformen an. Das Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung durch Auftraggeber“ (ABN) versichert für einen Gebäudeumbau oder Gebäudeneubau sämtliche Bauleistungen. Mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) sind neben den Bauleistungen gleichermaßen Nebenleistungen für Bauunternehmer versichert. Die Dauer einer Bauleistungsversicherung erstreckt sich über die gesamte Bauzeit, wobei oftmals als maximaler Zeitrahmen 18–24 Monate von den Versicherungsgesellschaften festgelegt wird.

Versicherte Schäden und Ereignisse

Je nach Ausgestaltung der Bauleistungsversicherung decken die Versicherungs-Policen unterschiedlich viele Schäden ab. Grundsätzlich werden Schäden durch höhere Gewalt, aber auch Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler, Fahrlässigkeit oder unbekannte Eigenschaften des Baugrunds abgedeckt. Die Bauleistungsversicherung ist entsprechend als Allgefahrenabdeckung definiert, bei der die Ausschlüsse zumeist explizit aufgeführt werden. Die Ausgestaltung der Bauleistungsversicherungen ist vielfältig und wird wesentlich davon bestimmt, ob es sich um eine Versicherung gemäß ABN oder ABU handelt.

Versichert werden durch die Bauleistungsversicherung meist folgende Schäden:

  • Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen/Auftragnehmer
  • Beschädigungen durch fremde Personen
  • Ausführungsfehler
  • Unachtsamkeit
  • Ungeschicklichkeit der Ausführenden
  • Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile
  • Leistungen, die abgesichert werden:
  • Schadensgutachterkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Aufräumungskosten
  • Unvorhergesehene Schäden
  • Schäden im Bergbaugebiet
  • Gefahr des Aufschwimmens
  • Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
  • Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
  • Leitungswasser- und Sturmschäden an fertig gestellten Bauteile

Ausgeschlossene Ereignisse bei Bauleistungsversicherungen

In einer Bauleistungsversicherung werden in der Regel Schäden durch Feuer nicht versichert. Für diese Ereignisse – wie Brand, Blitzschlag oder eine Explosion – wird das Feuerrisiko mit einer Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Dabei ist es nicht unüblich, dass diese von den Versicherungsgesellschaften für die Bauzeit kostenfrei angeboten wird, wenn diese nach Bezug in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt wird. Des Weiteren sind Schäden durch nicht fachgerecht durchgeführte Leistungen nicht von einer Bauleistungsversicherung abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängel bei Bauleistungen. Für diese Mängel haftet der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherren. 

Bauleistungsversicherungen nach ABN und ABU

Nach dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung durch Auftraggeber“ (ABN) werden beim Gebäudeneubau oder dem Gebäudeumbau sämtliche Bauleistungen versichert. Somit zielt diese Bauleistungsversicherung auf ein Gebäude und ist für Bauherren oder für Generalunternehmen wie Generalübernehmer von besonderem Interesse. Dementsprechend werden die versicherten Risiken auch als Bauherrenrisiko oder Unternehmerrisiko bezeichnet.

Versicherungen nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) zielen nicht auf ein Gebäude-Objekt, sondern auf Bauleistungen und Nebenleistungen ab. Und zwar nicht nur die des Bauhauptgewerbes von Hoch- und Tiefbau. Auch das Baunebengewerbe wie Straßen- oder Tunnelbau wird bei dieser Bauleistungsversicherung abgedeckt. Sie ist damit die Versicherung für Bauunternehmer, bei der das Unternehmerrisiko versichert ist und die Mitversicherung des Auftraggeberrisikos möglich ist. 

Notwendigkeit der Bauleistungsversicherung

Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) muss der Bauunternehmer bei vielen unvorhersehbaren Ereignissen Ersatz leisten. Der Bauherr hingegen ist beispielsweise zu Ersatzleistungen gegenüber dem Bauunternehmer bei unabwendbaren Ereignissen wie Krieg oder Aufruhr verpflichtet. Da dies sowohl für Bauherren als auch Bauunternehmer insgesamt ein hohes finanzielles Risiko darstellt, werden Bauleistungsversicherungen abgeschlossen. Wird beispielsweise ein Rohbau beschädigt und muss der Bauunternehmer neu bauen, dann kann er für seine abermalige Leistung durch die Versicherung Ersatz erhalten.


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