Die Nebenkostenabrechnung ist gesetzlich an feste Fristen gebunden. Für Vermieter:innen heißt das: Nur wer die Abgabefrist einhält, kann Nachzahlungen verlangen. Mieter:innen wiederum haben Anspruch auf ihr Guthaben – auch nach Fristablauf. Hier erfährst du, welche Fristen für Nebenkostenabrechnungen gelten, wie lange Vermieter:innen Zeit haben und welche Folgen eine verpasste Frist hat.
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Abgabefrist Nebenkostenabrechnung: bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Verspätung: Nachforderungen ausgeschlossen, Guthaben müssen erstattet werden.
Mieter:innen haben 12 Monate Zeit für Einwände.
Zahlungsfrist: Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung müssen Guthaben oder Nachforderungen beglichen sein.
Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.
- Fristen bei der Nebenkostenabrechnung im Überblick
- Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
- Frist abgelaufen ist – welche Folgen hat das?
- Was passiert, wenn du keine Nebenkostenabrechnung vorlegst?
- Frist nach Auszug oder Tod von Mieter:innen
- Korrektur einer Nebenkostenabrechnung
- Widerspruchs- und Zahlungsfrist
- Verjährung
- Tipps für Vermieter
- Fazit: Fristen konsequent einhalten
- FAQ: Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung
| Frist | Dauer / Zeitpunkt |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | 12 Monate (z. B. 01.01.–31.12.) |
| Abgabefrist Vermieter | 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums |
| Zahlungsfrist | 30 Tage nach Zugang der Abrechnung |
| Widerspruchsfrist | 12 Monate nach Zugang der Abrechnung |
| Verjährungsfrist | 3 Jahre nach Ablauf der Abgabefrist |
Die Abgabefrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt in der Regel 12 Monate (§ 556 Abs. 3 BGB), d. h. die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes beim:bei der Mieter:in eingegangen sein.
Beispiel:
Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024
→ Abrechnung muss bis spätestens 31.12.2025 zugestellt sein.
Wichtig: Nicht der Versand, sondern der Zugang bei den Mieter:innen zählt.
Dieser Rhythmus wird von den meisten Vermieter:innen gewählt, er ist aber nicht verbindlich. Endete dein Abrechnungsjahr am 1. April, endet die Abgabefrist entsprechend zum 31. März des Folgejahres. Wichtig ist, dass dieser vom Kalender abweichende Rhythmus zum Beginn des Mietverhältnisses verbindlich festgelegt wurde. Während der Mietzeit ist ein Wechsel nicht möglich.
Grundsätzlich beträgt der Abrechnungszeitraum nach § 556 Abs. 3 des BGB immer zwölf Monate. Eine Verlängerung über 12 Monate hinaus ist nicht ordnungsgemäß. Betrug die Mietdauer weniger als 12 Monate, kann der Abrechnungszeitraum verkürzt werden. Der:die Vermieter:in ist dazu aber nicht verpflichtet.

Bei besonders hohen Nachzahlungen kann eine verspätete Nebenkostenabrechnung für Vermieter:innen schmerzhafte finanzielle Einbußen bedeuten. Während deine Mieter:innen ihr Anrecht auf das Guthaben nicht verlieren, kannst du deine Nachforderungen nicht mehr geltend machen.
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Deinen Mieter:innen steht diese nach Betriebskostenverordnung zu.
Laut § 273 BGB greift hier das Recht auf Zurückbehaltung. Deine Mieter:innen dürfen die Vorauszahlungen der monatlichen Nebenkosten in diesem Fall einstellen. Sobald die Nebenkostenabrechnung eingegangen ist, müssen die fehlenden Beträge allerdings umgehend nachgezahlt werden. Als Vermieter:in hast du auch bei verspäteter Zustellung die Guthaben auszuzahlen.
Die 12-Monats-Frist gilt auch nach einem Auszug. Maßgeblich ist immer der Abrechnungszeitraum, nicht die Mietdauer.
Beispiel:
Auszug am 31.01.2024 → Abrechnungszeitraum 2024 läuft bis 31.12.2024 → Abrechnung muss bis spätestens 31.12.2025 zugestellt sein.
Auch nach dem Tod von Mieter:innen ist die Abrechnung fällig – in diesem Fall an die Erb:innen.
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Müssen Fehler korrigiert werden, bleibt die Frist der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich bestehen.
Ausnahme: Die Verspätung liegt nicht beim:bei der Vermieter:in (z. B. weil der Energieversorger Rechnungen verspätet liefert). Dann darf auch nach Ablauf der 12 Monate korrigiert werden.
- Der Versorger hat die Rechnung verspätet zugeschickt.
- Der:die Mieter:in ist unbekannt verzogen und du musst die Anschrift der neuen Wohnung erst herausfinden.
- Es liegen Konflikte mit dem:der Mieter:in vor.
- Rechtsstreit um die Nebenkosten, das vorhandene Guthaben oder um den Mietvertrag, den du erst klären musst, bevor du die Nebenkosten abrechnen kannst.
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Mieter:innen können bis zu 12 Monate nach Erhalt Einwände nach
§ 556 Absatz 3 Sätze 5 und 6 gegen die Abrechnung erheben. Der Widerspruch selbst hat keine Auswirkung auf das Zahlungsziel: Zahlungen (Nachzahlung oder Guthabenerstattung) müssen in der Regel innerhalb von 30 Tagen erfolgen, wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist.
Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende der Abgabefrist.
Beispiel:
Abrechnung für 2023 muss bis 31.12.2024 zugestellt sein → Ansprüche verjähren am 31.12.2027.
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Damit deine rechtssichere Nebenkostenabrechnung fristgerecht ankommt, solltest du folgende Punkte beachten:
- Zustellung nachweisbar machen (z. B. persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, Einwurf unter Zeugen, Einschreiben mit Rückschein).
- Fristen im Kalender eintragen und rechtzeitig vorbereiten.
- Abrechnung klar und nachvollziehbar gestalten, damit sie rechtssicher ist.
Für Vermieter:innen ist die Einhaltung der Fristen entscheidend, um Nachforderungen durchsetzen zu können. Für Mieter:innen sichert sie Transparenz und die Möglichkeit, Guthaben einzufordern. Wer seine Abrechnungen rechtzeitig erstellt und zustellt, vermeidet Konflikte und finanzielle Nachteile.
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FAQ: Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung
-
Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
-
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
-
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
-
Nachforderungen entfallen, Rückzahlungen müssen trotzdem ausgezahlt werden.
-
Welche Frist gilt nach Auszug?
-
Die Frist bleibt unverändert – 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
-
Wie lange können Mieter:innen widersprechen?
-
Bis zu 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.
-
Wann verjährt die Nebenkostenabrechnung?
-
3 Jahre nach Ablauf der Abgabefrist.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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