Der Tilgungsplan gibt einen Überblick darüber, wie sich Zins und Tilgung bei einem langfristigen Kredit aufteilen. Aus diesem wird ersichtlich, wie hoch die mögliche Annuität sein kann und ab welchem Zeitpunkt es sinnvoll erscheint, Anschlussfinanzierungen zu bedenken.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Tilgungsplan enthält Angaben zur Kreditart, der Kredithöhe, den nominalen und effektiven Zinssätzen sowie den Zins- und Tilgungsraten.

Was gibt der Tilgungsplan an?

Ausgehend von der Tilgungsrate, gibt der Tilgungsplan den genauen Schuldenstand zum jeweiligen Zeitpunkt wieder. Hilfreich ist dieser dann, wenn das Ende der Zinsbindungsfrist naht und Alternativen miteinander verglichen werden sollen. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB sieht diesen sogar zwingend als Bestandteil bei klassischen Verbraucherkreditverträgen vor.

Auf diesen müssen mindestens Angaben zur Kreditart, der Kredithöhe, den nominalen und effektiven Zinssätzen sowie den Zins- und Tilgungsraten gemacht werden. Außerdem sind die Vereinbarungen, die für eine etwaige Tilgungsaussetzung getroffen wurden, hier aufzuführen. Der Tilgungsplan ist auch bei Immobilienfinanzierungen Pflicht, sofern ein Festzins vereinbart wurde.

Welchen Einfluss hat der Zins auf den Tilgungsplan?

Der Tilgungsplan ermöglicht es, bei störungsfreier Bedienung des Immobilienkredites, die Höhe der jeweiligen Verbindlichkeit zu bestimmten Zeitpunkten herauszufinden. Vor allem wenn das Zinsniveau den Abschluss einer Anschlussfinanzierung bei anderen Banken denkbar macht, ergeben sich hieraus auch ganz praktische Daten. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird nämlich, in Abhängigkeit zur Restlaufzeit, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Sie orientiert sich am zum Zeitpunkt der Kündigung offenen Kreditbetrag. Die Zinsbelastung sowie die Höhe der Vorfälligkeitsentscheidung werden dann addiert und mit der Zinseinsparung der neuen Finanzierung verrechnet.

Gerade bei langjährigen Finanzierungen kann es sinnvoll sein, mit Sondertilgungen positiv auf die Restlaufzeit einzuwirken. Ob eine Sondertilgung überhaupt vorgesehen ist und in welcher Höhe sie möglich ist, ergibt sich aus dem Kreditvertrag. Der Tilgungsplan gibt außerdem Auskunft darüber, ob sich die vereinbarte Sollzinsbindung bis dato überhaupt gerechnet hat. Hierzu können die durchschnittlichen Marktzinsen dieses Zeitraumes mit denselben Kreditvereinbarungen herangezogen werden. Ergibt sich ein Nachteil zulasten des Kreditnehmers, sollten Alternativen geprüft werden.

Welche Alternativen gibt das Gesetz dem Kreditnehmer?

Auch bei fehlenden Klauseln im Kreditvertrag ist es möglich, günstige Alternativen einer Anschlussfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Grundlage hierfür ist § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Dieser Passus hilft all jenen Kreditnehmern, die keine oder nur mangelnde Vereinbarungen zu Sondertilgungen in ihren Kreditverträgen getroffen haben. Grundsätzlich hat der Kreditnehmer demnach das Recht, nach zehn Jahren das Darlehen teilweise oder vollständig zurück zu zahlen. Voraussetzung ist die Einhaltung einer sechsmonatigen Frist.

Zu bedenken gilt es jedoch, dass die Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend hoch ausfallen kann. Das ist dann der Fall, wenn eine relativ lange Sollzinsbindung vereinbart wurde und die Restlaufzeit damit entsprechend lang ist. Ergibt sich aus dem Tilgungsplan, dass der Effektivzins im Vergleich zur Tilgungsleistung zu hoch ist, kann diese Variante dennoch empfehlenswert sein. Denn kurze Sollzinsbindungen, alles bis zehn oder gar 15 Jahre, sind gegenüber langfristigen Vereinbarungen oftmals deutlich günstiger. Bei der Annahme, dass sich die Referenzzinssätze in etwa seitwärts bewegen, können zusätzliche Einsparungen möglich werden.


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