Textform-Erfordernis beim Vertrag zur Käuferprovision - Wir unterstützen Sie dabei!


Mit der gesetzlichen Regelung zur Verteilung der Maklerprovision ergeben sich bei Doppeltätigkeit u.a. zwei neue Pflichten für Sie:

1.  Kaufinteressent:in in Textform über Provisionsvereinbarung informieren
2.  Aktive Zustimmung des:der Kaufinteressent:in in Textform einholen

Erst mit Erhalt der Zustimmung des:der Kaufinteressent:in ist Ihr Anspruch auf Provision gesichert. Das heißt für Sie: Erst dann sollten Sie weitere Informationen liefern, Besichtigung durchführen etc.

Unser neuer Service "Vertrag zur Käuferprovision" spart Ihnen Zeit und Nerven, das neue Textform-Erfordernis gegenüber Ihren Kaufinteressent:innen einzuhalten.




Unser neuer Service "Vertrag zur Käuferprovision"


Wir unterstützen Sie mit unserem neuen, kostenfreien Service, das Textform-Erfordernis einfach und automatisiert einzuhalten und die Zustimmung der Interessent:innen einzuholen. Die neue Funktion sorgt dafür, dass der Vertrag zur Käuferprovision automatisch nach Eingang der Kontaktanfrage eines:einer Kaufinteressent:in an diese:n versendet wird. Außerdem unterstützt sie dabei, die geforderte Zustimmung des:der Interessent:in in Textform einzuholen.

Diesen Service finden Sie in Ihrem ScoutManager.


Unser Produkt-Webinar

In der Aufzeichnung unseres Webinar erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Service nutzen können und worauf Sie achten sollten.



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So aktivieren Sie den neuen Service


Gehen Sie im ScoutManager auf „Mehr“ bzw. "Konto verwalten" und dort auf „Meine Firmendaten“. Klicken Sie bei „Vertrag zur Käuferprovision“ auf „Bearbeiten“.

Standardmäßig ist der Service deaktiviert. Wählen Sie die automatische Versendung aus und klicken Sie auf den "Speichern"-Button. Der Service ist somit für alle Inserate von Eigentumswohnungen & Häuser zum Kauf aktiviert, für die Sie eine Provision angegeben haben.
Bei einer Kontaktanfrage über die Projektseite eines Neubauprojektes wird der:die Interessent:in nicht durch den Prozess geleitet, weil bei einer Projektseite keine Provisionsinformation vorliegt.

Die E-Mails zur Dokumentation der Einhaltung des Textform-Erfordernis werden an die für das jeweilige Exposé hinterlegte E-Mail-Adresse an Sie versendet.



Aktivierung

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, um sich rechtlich abzusichern.

1. Widerrufsbelehrungs-Service aktivieren

Der Provisionsvertrag wird online geschlossenen. Folglich ist eine Widerrufsbelehrung notwendig. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass die Widerrufsbelehrung zusammen mit der Vertragsversendung erfolgt.

 

Dafür können Sie ebenfalls auf der Firmendaten-Seite im ScoutManager unseren kostenfreien Widerrufsbelehrungs-Service aktivieren.

 

Damit werden Vertragstext & Widerrufsbelehrung immer gemeinsam in derselben E-Mail versendet.

 

Gut zu wissen: Unser Widerufsbelehrungsservice entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Kontaktaufnahme-Bestätigungs-E-Mail an die Interessent:innen. Mehr Informationen zum Widerrufsbelehrungsservice

2. Provisionsfelder des Exposés korrekt befüllen

Da sich das Exposé an die Suchenden richtet, befüllen Sie das Feld "Provisionsbetrag" bitte nur mit der Käuferprovision. Ein Hinweis im Freitextfeld "Provisionshinweisauf einen abgeschlossenen Provisionsvertrag mit dem:der Verkäufer:in in gleicher Höhe ist jedoch sinnvoll.

 

  • Provisionspflichtig / hasCourtage: ja
  • Provisionshöhe / courtage: Tragen Sie hier die Höhe der Käuferprovision inkl. MwSt. ein.
  • Provisionshinweis / courtageNote: Hier kann der Hinweis auf einen abgeschlossenen Provisionsvertrag mit dem:der Verkäufer:in in gleicher Höhe vermerkt werden.

Formulierungsbeispiel* für die Provisionsangabe im Exposé bei Doppeltätigkeit:

Provisionshöhe: (z.B.) 3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt.
Provisionshinweis: 3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der:die Immobilienmakler:in hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem:der Verkäufer:in in gleicher Höhe abgeschlossen.

 

*Dies ist eine unverbindliche Empfehlung und ersetzt im Einzelfall nicht die Einholung einer Rechtsberatung.

3. Zustimmung der Interessent:innen abwarten/ sicherstellen

Damit Ihr Anspruch auf Provision gesichert ist, muss der:der Kaufinteressent:in den Vertrag in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigen.

Stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechende E-Mail von uns dazu erhalten haben, die die Bestätigung des:der Interessent:in enthält. Am besten halten Sie in einer Übersicht nach, von welchen Interessent:innen die Bestätigung bereits vorliegt.

 

Mehr Informationen zum Prozess für die Interessent:innen und den E-Mails, die Sie erhalten, finden Sie unter dem Punkt "Der Prozess im Überblick"

 

Die E-Mails im Detail können Sie hier ansehen:

> E-Mail mit Provisionsvereinbarung in Textform ansehen
> E-Mail mit Zustimmung des Interessenten in Textform ansehen

 

4. E-Mails sicher speichern als Nachweis

Sie erhalten 2 E-Mails pro Interessent:in, die Sie speichern sollten:

> Kontaktbestätigungs-E-Mail, die u.a. den Vertrag über die Käuferprovision enthält (Beispiel ansehen)
> E-Mail mit Bestätigung der Konditionen durch Kaufinteressent:in* (Beispiel ansehen)

 

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie diese E-Mails sicher speichern. Sie dienen als Nachweis im Streitfall.

 

ImmoScout24 kann diese E-Mails aus Datenschutz-Gründen leider nicht für Sie vorhalten.

 

Mehr Informationen zum Prozess für Interessent:innen und den E-Mails, die Sie erhalten, finden Sie im Abschnitt "Der Prozess im Überblick".



Der Prozess im Überblick


Kaufinteressent:in sieht Provisionsvereinbarung

1

Kaufinteressent:in landet auf Ihrem Exposé mit Provision und entscheidet, Ihnen eine Kontaktanfrage zu senden.

2

Es öffnet sich das Kontaktanfrage-Formular (Beispiel ansehen). Wir weisen hier schon darauf hin, dass im nächsten Schritt die Provisionsvereinbarung zu bestätigen ist.

3

Interessent:in klickt auf "Abschicken". Die Kontaktanfrage wird an Sie übermittelt.

4

Interessent:in und Sie erhalten E-Mail Nr. 1 (Beispiel ansehen), die u.a. den Provisionsvertragstext und (sofern aktiviert) die Widerrufsbelehrung enthält, damit das Textform-Erfordernis erfüllt ist.



Kaufinteressent:in bestätigt Provisionsvereinbarung

1

Sind Interessent:innen eingeloggt, kommen sie nach Absenden der Kontaktanfrage direkt auf den Bestätigungsdialog (Beispiel ansehen), wo sie aufgefordert werden, die Provisionsvereinbarung zu bestätigen.
Sind Interessent:innen nicht eingeloggt, können sie nicht online zustimmen. Sie sehen daher nicht den Bestätigungsdialog. Stattdessen erhalten sie eine E-Mail (Beispiel ansehen) von uns, in der sie per Klick ihre Zustimmung erteilen können. (Diese E-Mail geht ausschließlich an den:die Interessent:in. Sie als Anbieter:in erhalten diese E-Mail nicht.)

2

Mit Klick auf den Button im Bestätigungsdialog bzw. in der E-Mail stimmt der:die Interessent:in der Provisionsvereinbarung zu.

3

Der Klick löst die Versendung von E-Mail Nr. 2 (Beispiel ansehen) an Sie und den:die Interessent:in aus, die die Zustimmung des:der Interessent:in in Textform dokumentiert.

4

Erst nach Erhalt dieser E-Mail bzw. E-Mail-Antwort des:der Interessent:in sollten Sie weitere Informationen zur Immobilie versenden oder zu einem Besichtigungstermin einladen.



Weitere Themen


Weitere Fragen? 

Alle Informationen & Hilfestellungen zum neuen Provisionsgesetz finden Sie in unserem Profi-Bereich.

Welche Provisionsmodelle gibt es überhaupt?

Finden Sie hier den Überblick der verschiedenen Provisionsmodelle.

Fragen und Antworten zum neuen Maklerrecht

Hier finden Sie oft gestellte Fragen und die passenden Antworten.

Schnelle Hilfe? 10 wichtige Punkte im Überblick

Wir haben Ihnen 10 wichtige Punkte zum neuen Maklerrecht zusammengestellt.




FAQ – Fragen zum Produkt



Wir können keine 100%ige Rechtssicherheit garantieren, können aber mit bestem Gewissen sagen, dass unsere Lösung kritischst abgestimmt und genauestens rechtlich geprüft wurde, um eine bestmögliche Absicherung zu gewährleisten. Die Lösung, die wir zur Verfügung stellen, ist mit mehreren Jurist:innen und Anwält:innen, darunter Rechtsanwalt Sven Johns, intensiv abgestimmt und als rechtlich konform mit dem neuem Gesetz gestaltet worden. Andere Anbieter, wie die führenden CRM-Systeme, bieten Lösungen mit demselben Ansatz an.

Da das Gesetz neu ist und es noch keine gesicherte allgemeine Meinung oder Urteile in der Rechtswelt gibt, welche digitalen Lösungen als Erfüllung der Textform dieses Gesetzes anerkannt werden, werden wir das Thema engmaschig beobachten und anpassen, sollten Gerichte, etc. das anders beurteilen. Die aktuell zur Verfügung gestellte Lösung ist anhand von Urteilen in anderen Bereichen zu ähnlichen Themen sowie auf Basis der Fachmeinung verschiedener (Fach-)Anwält:innen erstellt worden.

Die sicherste aber auch aufwändigere Lösung wäre es, das Prozedere komplett eigenverantwortlich anzugehen und selbst mit dem:der Kund:in nur per E-Mail Korrespondenz oder mit z.B. Verträgen in Schriftform zu arbeiten. Genau hierzu wollen wir langfristig eine digitale Alternative anbieten.

Tipp für noch mehr Sicherheit

Zusätzlich absichern beim Besichtigungstermin:

1. Händigen Sie dem:der Interessent:in beim Termin Folgendes aus:

  • Dokument mit dem Text der Provisionsvereinbarung, den wichtigsten Objektinformationen sowie der Provisionsinformation (genau der gleiche Text, der ihm schon online auf ImmoScout24 angezeigt wurde)
  • Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular
  • Tipp: Drucken Sie einfach die E-Mail mit dem Betreff „Ihre Kontaktaufnahme zum Anbieter“, die an den Interessent:innen und an Sie ging. Diese E-Mail enthält die o.g. Informationen.
2. Lassen Sie sich den Empfang durch Unterschrift vom Interessent:in bestätigen. (Vor- und Zuname in Druckbuchstaben ausfüllen lassen sowie Unterschrift des Interessent:in) Formulierungsvorschlag*: Ich bin mit der Provisionsvereinbarung einverstanden und bestätige die Aushändigung der Widerrufsbelehrung.

3. Senden Sie dem:der Interessent:in das unterschriebene Dokument im Anschluss z.B. per E-Mail zu.

* Dies ist eine unverbindliche Empfehlung und ersetzt im Einzelfall nicht die Einholung einer Rechtsberatung.


Es stellt rechtlich kein Problem dar, wenn wir als dritte Partei der Überbringer dieser Information sind, solange in unserer Lösung klar ersichtlich ist, zwischen welchen Parteien der Vertrag tatsächlich geschlossen wird. Dies haben wir an mehreren Stellen sehr deutlich sichergestellt durch Formulierungen und Hinweisen wie: „Der:Die Anbieter:in wird nach erfolgter Bestätigung zu diesen Konditionen für Sie tätig...“ sowie „Hinweis: Der Auftrag kommt nur zwischen Ihnen und dem:der Anbieter:in zustande“. Die Erteilung der Widerrufsbelehrung und der Abschluss eines Maklervertrages sind keine vergleichbaren Fälle.


Der Vertrag enthält alle gesetzlichen Forderungen, diese sehen folgende Bestandteile vor:
  • Zwischen welchen Parteien wird der Vertrag geschlossen
  • Wann wird die Provision fällig & für welche Leistung
  • Welche Provisionshöhe (muss im Exposé angegeben werden)
  • Vertragstext: Der:Die Anbieter:in erhält von Ihnen bei Abschluss eines durch ihn vermittelten notariell beurkundeten Kaufvertrages zu dieser Immobilie die unten angegebene Provision.
(*es muss genannt werden, zwischen wem der Vertrag zu Stande kommt, für welche Leistung und welche Provision wann gezahlt werden muss)

Die Mail wird nur verschickt, wenn Sie eine Provision im Exposé angeben. Da im Exposé nur die Käuferprovision angegeben werden soll, heißt das bei Innenprovision: Setzen Sie das Provisions-DropDown auf „Nein“. Dann wird auch nichts verschickt.

Provisionshöhe

Das ist korrekt. Es gibt 2 Szenarien:

1. Wenn Interessent:innen bei der Kontaktanfrage eingeloggt sind, können sie einfach online bestätigen. Dann ist der Prozess, wie weiter oben beschrieben.

2. Wenn Interessent:innen nicht eingeloggt sind, können sie aus rechtlichen Gründen nicht online bestätigen. Stattdessen bekommen sie nach Absenden der Kontaktanfrage eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtig: Provisionaufteilung bestätigen“. (Diese E-Mail geht ausschließlich an den:die Interessent:in. Sie als Anbieter:in erhalten diese E-Mail nicht.)
Der:Die Interessent:in muss Ihnen in dieser E-Mail per Button-Klick die Bestätigung der Provisionsvereinbarung erteilen. Tut er:sie dies, erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen (und dem:der Interessent:in in Kopie) die erfolgte Bestätigung der Provisionsvereinbarung dokumentiert.


Da die gesetzliche Regelung nicht für Mehrfamilienhäuser gilt, wird der Prozess nicht angestoßen, wenn Sie bei einem Haus-Kauf-Inserat bei Haustyp "Mehrfamilienhaus" auswählen.

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