Der Zuteilungstermin ist der Tag, an dem über die Auszahlung eines Bausparvertrags entschieden wird. Ein Bausparvertrag besteht aus einer Anspar- und einer Kreditphase, der Zuteilungstermin bezeichnet den Übergang in die Kreditphase.
Bausparkassen können im Laufe eines Geschäftsjahres mehrere Zuteilungstermine definieren, die Verfahrensweise ist von Institut zu Institut unterschiedlich. Entscheidend ist, dass den Bausparkassen zu diesen Terminen bestimmte Summen aus Darlehensrückflüssen und Ansparsummen zufließen, so dass diese als neue Kredite vergeben werden können. Die Bausparverträge mit erfüllten Zuteilungsvoraussetzungen werden als zuteilungsreif bezeichnet. Diese Zuteilungsvoraussetzungen setzen für einen Bausparvertrag in der Regel ein Mindestalter und eine festgelegte minimale Ansparsumme voraus. Sind beide Kriterien erfüllt, kann der Bausparvertrag am Zuteilungstermin teilnehmen. Die Zuteilungsreife kann vom Bausparer beschleunigt werden, indem Sondersparbeiträge geleistet werden. Die Sondereinzahlungen verringern die zu erwartende Darlehenshöhe, wenn sie über die vereinbarte Ansparsumme hinausgeht. Dafür ist später keine Zinszahlung oder Tilgung mehr fällig.
Nicht zu verwechseln ist der Begriff Zuteilungstermin mit der Zuteilung oder der Zuteilungsreife.
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