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Finanzierungsplan

Die drei Grundelemente des Finanzierungsplans sind Gesamtkosten, Eigenmittel und Kreditbedarf. Diese sollten bei der Aufstellung des Finanzierungsplans realistisch eingeschätzt und zusammengetragen werden, damit während der Finanzierung keine bösen Überraschungen auftreten.

Ein Finanzierungsplan wird in der Regel für die Finanzierung einer Immobilie oder im Rahmen einer Existenzgründung benötigt. Er soll die einzelnen Kostenfaktoren veranschaulichen, sodass Bauherren oder Immobilienkäufer einen Überblick über die monatlichen Belastungen bis zum Ende der Finanzierungsphase haben.

Der Finanzierungsplan besteht aus drei Grundelementen: Gesamtkosten / Aufwendungen (Anschaffungskosten oder Herstellungskosten), Eigenmittel (Eigenkapital, Eigenleistung) und Fremdmittel (Darlehen Dritter). Die Gesamtkosten bzw. Aufwendungen setzen sich aus dem Kaufpreis oder den Baukosten der Immobilie zusammen. Hinzu kommen diverse Nebenkosten wie zum Beispiel die Grunderwerbssteuer. Der Faktor Eigenmittel bezeichnet das zur Verfügung stehende Eigenkapital. Auch Eigenleistungen, die Bauherren selbst an der Immobilie erbringen, werden als Kostenfaktor umgerechnet und zu den Eigenmitteln gezählt. Die Eigenleistungen sollten von dem Bauherrn in einem realistischen Rahmen anhand der Zeit und der handwerklichen Fähigkeiten angegeben werden, unrealistische Angaben wird der Finanzierungspartner nicht akzeptieren. Bei den Fremdmitteln handelt es sich um den Differenzbetrag, der aus Aufwendungen und Eigenmitteln hervorgeht. Sie stellen daher den Kredit- oder Finanzbedarf dar, den Käufer oder Bauherren durch Dritte finanzieren müssen.

Der Finanzierungsplan gibt Aufschluss darüber, ob ein Darlehen für Bauherren oder Käufer wirtschaftlich sinnvoll ist. Er stellt dar, welche monatlichen Belastungen innerhalb der ersten Zinsphase auf den Kreditnehmer zukommen und mit welcher Restschuld er zu rechnen hat. Der Darlehensnehmer sollte sich aber bewusst sein, dass sich die Belastung durch Zinserhöhungen nach der Zinsbindung stark erhöhen kann. Ebenso sollte er keine Überstunden oder Einnahmen durch mögliche Nebenjobs fest bei der Berechnung einplanen, sondern gegebenenfalls die Möglichkeit der Sondertilgung nutzen.

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