Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber. Dieser beinhaltet einerseits die Gewährung und andererseits die Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber einen geschuldeten Zins (Darlehenszinsen) zu zahlen sowie das ihm zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen.
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