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Bausparguthaben

Das Bausparguthaben ist die Summe der geleisteten Sparbeiträge auf einen Bausparvertrag zuzüglich gutgeschriebener Zinsen und der erhaltenen staatlichen Förderung aus Wohnungsbauprämie und/oder vermögenswirksamen Leistungen.

Das Bausparguthaben ist somit die Summe allen angesparten Kapitals. Dieses setzt sich aus den eingezahlten Regelsparbeiträgen und eventuell erbrachten zusätzlichen Sonderzahlungen sowie aufgelaufenen Guthabenzinsen und staatlichen Förderbeiträgen zusammen. Das Bausparguthaben wird auch Eigenmittel genannt. Dieses ist streng vom Bauspardarlehen zu trennen. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich aus der Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben. Sind die vereinbarte Höhe des Bausparguthabens und weitere Zuteilungskriterien wie etwa die Bewertungszahl erreicht, kommt der Bausparvertrag zur Zuteilung. Das heißt, der Bausparer kann über sein Bausparguthaben verfügen und das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen beantragen. Bei der Errechnung der Bewertungszahl durch die zuständige Bausparkasse sind die Höhe der gesamten Einlagen und der Zeitpunkt der Zuführung zum Vertragskonto von besonderer Bedeutung.

Je nach Kreditgeber werden Bausparguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme vorausgesetzt, um eine Darlehensauszahlung vorzunehmen. Erfolgt die Auszahlung während der gesetzlichen Bindungsfrist, sind besondere Regeln, wie der Nachweis der Mittel für bauliche Maßnahmen, zu beachten. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Bausparer frei über sein Bausparguthaben verfügen.

Um eine frühere Zuteilung zu erreichen, kann der Vertragsinhaber die Bausparsumme reduzieren. Eine vorzeitige Auszahlung des Bausparguthabens ist jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden, denn auch der Darlehensanteil wird hierbei reduziert. Ein weiterer Nachteil ist, dass Bausparer nur bei Einhaltung der gesetzlichen Bindungsfrist von ca. sieben Jahren ein Anrecht auf die staatlichen Förderungen behalten. Ein nicht unwesentlicher Teil der Rendite geht verloren. Außerdem wird in der Regel der Bonuszins von der Bausparkasse gestrichen. Bei einem finanziellen Engpass ist daher anzuraten, einen neutralen Finanzberater in die Entscheidung einzubinden, um die Folgen einer Kündigung oder Kürzung des Bausparvertrages abzuwägen.

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