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Das Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz sollten Sie kennen, denn es birgt viele Vorteile für Verbraucher. Folgende Punkte des Versicherungsvertragsgesetzes sind von Bedeutung:

• Versicherte können Policen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Bei Lebensversicherungen gelten sogar 30 Tage.
• Alle Vertragsbedingungen müssen vor Vertragsabschluss offen gelegt werden.
• Der Versicherte muss nur auf die Fragen antworten, die das Unternehmen schriftlich gestellt hat. Somit liegt es an der Versicherung, die wesentlichen Informationen abzufragen, und nicht mehr am Versicherten, zu erkennen, welche Informationen wichtig sind und darum angegeben werden müssen.
• Das früher geltende "Alles- oder Nichts-Prinzip" bei Sachversicherungen gibt es nicht mehr, inzwischen ist auch ein Teilersatz möglich.
• Die Verjährungsfrist beträgt einheitlich drei Jahre und kann auch im Schadensfall nicht mehr geändert werden.
• Versicherungen und Versicherungsvermittler haben eine Beratungs- und Dokumentationspflicht. Das bedeutet, dass sie ihre Kunden nicht mehr standardisiert beraten dürfen, sondern ganz individuell deren Wünsche und Bedürfnisse erfragen müssen.
• Versicherte müssen an den stillen Reserven der Versicherungsgesellschaften beteiligt werden. Das heißt: Es gibt sowohl für diejenigen, die den Vertrag bis zum Ende laufen lassen mehr Geld - als auch für die Kunden, die vorzeitig kündigen.
• Zusätzlich wird bei der vorzeitigen Kündigung für Transparenz bei den Rückkaufswerten gesorgt. Da die Abschlusskosten über fünf Jahre verteilt werden, darf selbst bei einer Kündigung in den ersten Jahren kein Totalverlust mehr entstehen.

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