Rund 20 Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr vor Gericht. Oft handelt es sich um Sachverhalte, die Eigenheimbesitzer, Vermieter und Streitigkeiten über Mietverhältnisse betreffen. Um hohen Anwalts- und Gerichtskosten vorzubeugen, ist eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung unverzichtbar.
Diese gibt es oft schon zu günstigen Konditionen für die ganze Familie und sogar mit Sondervarianten für Senioren, Beamte, Studenten oder Singles.
Keine Bußgelder und Geldstrafen abgedeckt
Generell übernehmen die Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung die Kosten für gesetzliche Anwaltsgebühren eines frei wählbaren Vertreters vor Gericht, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und ggf. auch die Kosten des Gegners. In der Regel werden auch Strafkautionen bis zu 50.000 Euro übernommen, um den Versicherten vor dem Strafvollzug zu schützen. Jedoch fallen weder Geldstrafen noch Bußgelder in den Rahmen der Rechtsschutzversicherung.
Selbstbeteiligung oft obligatorisch
Typischerweise wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, meist liegt diese zwischen 150 und 250 Euro in Abhängigkeit vom Rechtsschutzfall. Der Versicherungsschutz ist generell europaweit gültig, häufig auch bis zu sechs Wochen bei Reisen außerhalb Europas, jedoch meist unter Einschränkungen.
Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Kosten ab
Häufig wird der Versicherungsschutz auf 30.000 Euro limitiert und es werden nur eigene Anwaltskosten übernommen. Im Regelfall greift der volle Rechtsschutz erst drei Monate nach Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn. Generell muss diese Streitigkeit einer versicherten Leistungsart entsprechen, das heißt, wenn Sie eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung abschließen, sind auch nur diese Streitigkeiten abgedeckt.
Risikoausschlüsse beachten
Außerdem gelten häufig Risikoausschlüsse: Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche, die aktive Strafverfolgung, Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Rechtsschutzversicherer, Klagen vor dem Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen, aber auch Baurisiken, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen.
Wenn z. B. durch eigene Missgeschicke oder Schäden, die Dritte auf einer Baustelle verursachen, Streitigkeiten entstehen, sind diese von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen und der Bauherr haftet selbst in voller Höhe, es sei denn, er hat zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen.