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Selbstgenutztes Wohneigentum ist aus steuerlicher Sicht kaum attraktiv. Während vermietete Objekte vom Finanzamt als Investitionsgut betrachtet werden und dadurch einige Kosten steuerlich abgesetzt werden können, ist dies bei Selbstnutzung nicht der Fall. Welche Kosten du dennoch bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen können, verraten wir dir hier.
Bei selbstgenutzter Eigentumswohnung Steuervorteile mitnehmen: Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro/Jahr) und haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 Euro/Jahr) absetzen.
Denkmalschutz zahlt sich aus: Bei denkmalgeschützten Immobilien 90% der Erhaltungskosten über 10 Jahre abschreiben.
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- Welche Möglichkeiten gibt es die selbstgenutzte Eigentumswohnung steuerlich abzusetzen?
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerleistungen
- Energetische Sanierung (oft übersehen!)
- Arbeitszimmer-Pauschale
- Besondere Steuervorteile bei Denkmalschutz
- Unwetterschäden als außergewöhnliche Belastung
- Formale Anforderungen: Was das Finanzamt verlangt
- FAQ: Häufige Fragen zu den Steuervorteilen bei Eigentumswohnungen
Maklergebühren, Grundsteuer, Hausnebenkosten, Finanzierungszinsen: Vermietende können diese und andere Kosten einer Eigentumswohnung von der Steuer absetzen. Personen, die ihre Immobilien selber bewohnen, profitieren von diesen Steuervorteilen hingegen nicht. Lediglich die folgenden Kosten lassen sich bei der selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen.
Der reine Arbeitslohn von Gärtnern, Haushaltshilfen oder Reinigungskräften lässt sich steuerlich geltend machen – Materialkosten sind jedoch ausgeschlossen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab:
- Minijobber: Maximal 510 Euro oder 20 Prozent der Kosten absetzbar (Steuererklärung Zeile 71)
- Sozialversicherungspflichtige/Selbstständige: Bis zu 4.000 Euro möglich (Steuererklärung Zeile 72)
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Arbeiten wie Parkett verlegen, Streichen, Heizungswartung, Fassadenreparaturen oder der Schornsteinfeger bringen Steuervorteile. Auch hier gilt: nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten werden anerkannt, keine Materialien. Du kannst 20 Euro der Kosten absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr (Steuererklärung Zeile 73).
Seit 2020 gibt es einen attraktiven Steuerbonus für energetische Sanierungen: 20 Euro der Kosten über drei Jahre verteilt, maximal aus 40.000 Euro Gesamtkosten. Das bedeutet bis zu 8.000 Euro Steuerersparnis. Wichtig: Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein und selbstgenutzt werden. Du musst dich zwischen Steuerbonus und KfW-/BAFA-Förderung entscheiden.
Du solltest deine:n Mieter:in früh auf den Mietrückstand aufmerksam machen – deiner eigenen finanziellen Lage zuliebe. Ist die Mietzahlung nicht bis zum dritten Werktag des Monats auf deinem Konto eingegangen, kannst du bereits am 4. Werktag mit deiner Mietpartei in Kontakt treten.
Nutzt du einen Raum ausschließlich beruflich, kannst du seit 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr absetzen – ohne Nachweise über tatsächliche Kosten.
Bei denkmalgeschützten Immobilien gewährt der Fiskus großzügige Abschreibungen. Als Selbstnutzer kannst du 90 Euro der Erhaltungskosten über zehn Jahre absetzen – das sind jährlich 9 Euro der Sanierungskosten.
Beispielrechnung: Bei einer 200.000 Euro-Sanierung schreibst du jährlich 18.000 Euro ab.
Wichtige Voraussetzungen:
- Denkmalschutz muss vor Arbeitsbeginn bestehen
- Maßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden
- Bestätigung der Behörde nach Abschluss erforderlich
Eine fristlose Kündigung kann abgewendet werden, wenn die gesamten Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Kündigung beglichen werden. Dieses „Rettungsrecht“ steht Mieter:innen allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren zu.
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Schäden durch Sturm, Hagel oder Hochwasser können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden – allerdings nur soweit sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese beträgt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1 Prozent und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:
- Versicherung übernimmt den Schaden nicht
- Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit dem Schadensereignis
- Schäden wurden zeitnah repariert (Ausnahmen möglich bei Finanzierungsproblemen)
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Das Thema Steuern ist weder für Privatpersonen noch für Vermieter einfach. Auch du nur ein Zimmer vermietest, akzeptiert das Finanzamt zwar mehr Ausgaben. Die musst die Mieteinnahmen jedoch versteuern. Für alle Steuervorteile gelten strikte formale Vorgaben:
Rechnung erforderlich: Material- und Arbeitskosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Das Finanzamt akzeptiert nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten.
Keine Barzahlung: Alle Rechnungen müssen per Banküberweisung beglichen werden. Auch Quittungen über Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Jede Rechnung aufbewahren – auch bei kleinen Beträgen
- Schon bei Auftragserteilung „keine Barzahlung“ vereinbaren
- Bei komplexeren Fällen (Sturmschäden, außergewöhnliche Belastungen) Steuerberater hinzuziehen
FAQ: Häufige Fragen zu den Steuervorteilen bei Eigentumswohnungen
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Kann ich als Eigennutzerin oder Eigennutzer Grundsteuer von der Steuer absetzen?
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Nein, die Grundsteuer für selbstgenutzte Immobilien ist nicht steuerlich absetzbar. Nur Vermietende können die Grundsteuer als Werbungskosten geltend machen.
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Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnahen Diensleistungen und Handwerkerleistungen?
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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind regelmäßige Tätigkeiten wie Putzen oder Gartenpflege (bis 4.000 Euro absetzbar). Handwerkerleistungen sind einmalige Reparaturen oder Renovierungen (bis 1.200 Euro absetzbar).
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Kann ich Materialkosten steuerlich absetzen?
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Nein, bei selbstgenutzten Immobilien sind grundsätzlich nur Arbeitskosten absetzbar, keine Materialkosten. Die Rechnung muss diese Kosten getrennt ausweisen.
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Lohnt sich die energetische Sanierung steuerlich?
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Ja, der Steuerbonus von bis zu 8.000 Euro über drei Jahre ist sehr attraktiv. Du musst aber zwischen Steuerbonus und staatlicher Förderung (KfW/BAFA) wählen – oft lohnt sich ein Vergleich.
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Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung bei Unwetterschäden?
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Die zumutbare Eigenbelastung beträgt 1-7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, je nach Einkommen und Familienstand. Nur Kosten darüber hinaus sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
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Kann ich Finanzierungszinsen für meine selbstgenutzte Immobilie absetzen?
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Nein, Finanzierungszinsen für selbstgenutzte Immobilien sind nicht steuerlich absetzbar. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur vermieteten Immobilie.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.