Der Mieter einer Wohnung in Hessen zeigte der Vermieterin viel zu spät den defekten Spülkasten an. Jetzt muss er für den hohen Wasserverbrauch erheblich nachzahlen.



Ein Mieter in Hanau staunte nicht schlecht über die Höhe seiner Betriebskosten für die Position Wasser. Da er die Zahlung von 1.803,18 Euro aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 verweigerte, zog seine Vermieterin vor Gericht. 

Der hohe Wasserverbrauch war die Folge eines defekten Spülkastens. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Hanau stellten sich auf die Seite der Vermieterin und bescheinigten ihr einen Anspruch auf Kostenersatz. 


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Argumente des Mieters greifen ins Leere

Der Mieter wehrte sich zum einen mit dem Argument, dass für ihn der defekte Spülkasten und der dadurch erhöhte Wasserverbrauch nicht erkennbar gewesen sei. Zum anderen sei er über längere Zeit nicht in der Wohnung gewesen. Beide Argumente hielten die Richter:innen für nicht relevant.

Denn der Mieter hatte die defekte Toilettenspülung zwar erst verspätet, aber dennoch gemeldet. Also muss er sie optisch oder akustisch wahrgenommen haben. Darüber hinaus ist ein häufig abwesender Mieter verpflichtet, seine Wohnung regelmäßig zu kontrollieren.

Ganz anders die Vermieterseite. Sie ist bei einem erhöhten Wasserverbrauch nicht ohne weiteres zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses verpflichtet, wie es der Mieter behauptete. Selbst wenn, hätte eine Kontrolle des Spülkastens nicht zwingend dazugehört. 

Mieter zahlt für Versäumnis

Urteil der Richter:innen: Der Mieter ist verpflichtet, Mängel anzuzeigen. Verzögert er die Anzeige, kann er dazu verurteilt werden, die Mehrkosten – wie z. B. den erhöhten Wasserverbrauch – im Rahmen der Betriebskosten zu tragen. 

(LG Hanau, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 2 S 123/19)




Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 23. September 2021.


Fragen zu den Nebenkosten

Müssen Mieter:innen für Kosten, die aus Mängeln entstehen, zahlen? | LG Hanau, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 2 S 123/19

Der Mieter einer Wohnung in Hessen zeigte der Vermieterin viel zu spät den defekten Spülkasten an. Jetzt muss er für den hohen Wasserverbrauch erheblich nachzahlen. Der Mieter ist verpflichtet, Mängel anzuzeigen. Verzögert er die Anzeige, kann er dazu verurteilt werden, die Mehrkosten – wie z. B. den erhöhten Wasserverbrauch – im Rahmen der Betriebskosten zu tragen. 

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