Spricht eine Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung aus, muss sie eine freie Alternativwohnung im Haus anbieten. Darf sie dabei entscheiden, was für den Mieter angemessen ist?



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Eine Vermieterin hatte in Berlin das Mietverhältnis über eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung hat sie die Nebenpflicht, dem Mieter eine zur Vermietung freistehende oder im Kündigungszeitraum frei werdende Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage grundsätzlich anzubieten.

Zum Zeitpunkt der Kündigung war im selben Haus eine Alternativwohnung frei, die allerdings in den Vorstellungen der Vermieterin keine Alternative darstellte. Die Wohnung war kleiner und nicht mit der gekündigten vergleichbar. Ungeachtet dessen entbrannte ein Streit darüber, ob die Vermieterin ihrer Pflicht zum Anbieten einer Alternativwohnung nachgekommen war.

Vermieterin hat ihre Anbietpflicht verletzt

Der Streit landete schließlich vor dem Landgericht Berlin. Die Richter sahen ganz klar eine Pflichtverletzung der Vermieterin. Sie hätte die freie Wohnung anbieten müssen. Denn nicht sie habe zu entscheiden, was für den Mieter angemessen oder interessensgerecht sei. Das könne nur der Mieter selbst. 

Zudem beinhalte die Anbietpflicht nicht, dass eine Alternativwohnung zu denselben Konditionen wie die bisherige Wohnung angeboten werden muss. Es dürfe auf keinen Fall in der Hand der Vermieterin liegen, über den Umfang der vertraglichen Nebenpflicht zu entscheiden.

(Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2020 - 64 S 197/18)

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 10. August 2020



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.