Eigentümer:innen, die in einem Haus mit mehr als zehn Einheiten Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchten, brauchen ab 1. Juni 2023 eine Genehmigung der Kommune. Betroffen davon sind 50 Städte und Gemeinden in Bayern.



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Lange wurde in Bayern um das Umwandlungsverbot für Wohnungen gestritten. Jetzt tritt es zum 1. Juni 2023 in Kraft. Dann dürfen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt Mietwohnungen nicht mehr ohne Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das betrifft 50 Kommunen, darunter auch München. 

Allerdings gilt das Verbot nur für größere Mietshäuser und auch nur temporär bis Ende 2025. In den betroffenen Kommunen fallen künftig Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen unter die Genehmigungspflicht, wenn Mietwohnungen in Einzeleigentum aufgeteilt werden sollen. Für Häuser mit bis zu zehn Wohnungen ändert sich nichts. 


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Kleineigentümer:innen von Genehmigungsvorbehalt ausgenommen

Während Bauminister Christian Bernreiter darin “einen guten Ausgleich zwischen einem besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungen und dem bundesgesetzlich vorgesehenen Kleineigentümerschutz” sieht, kritisiert der Mieterverein München die Begrenzung. Mieter:innen in Häusern mit weniger als elf Wohnungen blieben weiterhin ungeschützt. Der Verein fordert das Kabinett auf, die Regelungen nachzuschärfen.

Mit der Verordnung setzt Bayern das Baulandmobilisierungsgesetz um. Das Gesetz enthält Ermächtigungen, auf deren Grundlage die Länder eine Rechtsverordnung zum angespannten Wohnungsmarkt erlassen können.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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