Über die Zukunft des sogenannten Nebenkostenprivilegs (auch Umlagefähigkeit) streiten Politiker seit Monaten. Jetzt scheint es Ernst zu werden. Der Bundestag und Bundesrat haben der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die von Vermieter:innen abgeschlossen wurden, künftig nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. 

Es soll aber eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 geben. Danach bestimmen und bezahlen Mieter:innen ihren Kabelanbieter selbst.



Jeder Haushalt soll künftig einen Einzelvertrag abschließen

Eingeführt wurde das Nebenkostenprivileg Mitte der 1980er-Jahre, als das Netz für das Kabelfernsehen ausgebaut werden sollte. Seitdem dürfen Vermieter:innen die monatlichen Beträge für den Kabelanschluss auf alle Mieter umlegen. Eigentlich ein guter Deal für alle Beteiligten, oder? Für Vermieter:innen lassen sich Kosten und Einnahmen besser planen und Mieter:innen erhalten infolge des Mengenrabattes ihren Kabelanschluss besonders günstig. Der Haken: Die Mieter:innen können Anbieter nicht frei wählen, geschweige denn ganz auf sie verzichten. Das Wirtschaftsministerium fürchtet um die Wettbewerbsfreiheit im Telekommunikationssektor.

Wird nun die bislang geltende Regelung gekappt, darf/muss jeder betroffene Haushalt einen Einzelvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl abschließen. Das könnte die Kosten erheblich in die Höhe treiben.  

Wettbewerb ankurbeln und Anreiz für Glasfasernetz-Ausbau schaffen

Mit der Neuregelung soll neben dem Wettbewerb auch der Ausbau des Glasfasernetzes gepusht werden. Haben Vermieter:innen neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, können sie ihren Mieter:innen ein "Bereitstellungsentgelt" berechnen – in der Höhe begrenzt und zeitlich befristetet. Die Rede war von maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 Euro) und regelmäßig bis fünf Jahre, höchstens neun Jahre.

Der Verband der Wohnungswirtschaft (GdW) hatte den Erhalt der Umlageoption gefordert und gleichzeitig ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses für Mieter unterstützt. Das "Glasfaserbereitstellungsentgelt", das als Betriebskosten umlagefähig werden soll, sei laut GdW besser als gar keine Anschlussregelung. Allerdings bleibe der Ausbau von Gigabit-Netzen, die keine Glasfasernetze sind, von der Umlage ausgeschlossen.



Fragen zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Wann endet des Nebenkostenprivilegs?

Es soll aber eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 geben. Danach bestimmen und bezahlen Mieter:innen ihre Kabelanbieter selbst.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 21. Mai 2021.


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