Es ist üblich, vom:von der Mieter:in eine Sicherheit in Form einer Kautionszahlung zu verlangen. Als Vermieter:in sind Sie in der Pflicht, diesen Betrag korrekt anzulegen. Hier erfahren Sie, welche Regeln Sie dabei beachten müssen und welche Anlageformen für die Mietkaution denkbar sind. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter:innen müssen die Mietkaution sicher anlegen und den Vermietern:innen Nachweise bringen.

  • Die Mietkaution muss vom Eigenvermögen des:r Vermieters:in getrennt angelegt werden.

  • Es kann ein Mietkautionskonto auf dem Namen des:der Mieters:in oder auch auf den Namen der Vermieter:in eröffnet werden.

  • Auf Nachfrage müssen Sie dem:der Mieter:in detaillierte Auskunft über den Aufbewahrungsort der Kaution, die angefallenen Zinsen sowie die jährlichen Steuerbescheide geben.

  • Wenn Sie die Kaution nicht korrekt anlegen, können Sie sich wegen Untreue strafbar machen.

  • Die sicherste Variante ist das Mietkautionskonto auf Vermieter:innen, da sie so einfacher Zugriff erhalten.

  • Bankgebühren dürfen nicht auf den:die Mieter:in umgelegt werden.

Welche Regeln muss ich bei der Anlage der Mietkaution beachten?

Wenn Sie als Vermieter:in die Zahlung einer Mietkaution im Mietvertrag vereinbaren, haben Sie das Recht, diese zu Mietbeginn zu erheben. Zugleich haben Sie die Pflicht, den Betrag korrekt anzulegen. Wir haben Ihnen hier aufgelistet, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen, wenn Sie die Kaution nicht richtig anlegen.

Beachten Sie die folgenden Regelungen zur Anlage der Mietkaution:

  • Laut § 551 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) darf die Höhe der Mietkaution drei monatliche Nettokaltmieten nicht übersteigen.

  • Sie müssen die Kaution von Ihrem Privatvermögen getrennt anlegen.

  • Im Falle Ihrer Insolvenz darf die Kaution nicht gepfändet werden, weshalb ein Treuhandkonto sinnvoll ist.

  • Sie müssen dem:der Mieter:in jederzeit Auskunft über den Aufbewahrungsort der Kaution sowie über die angefallenen Zinsen geben können.

  • Sie müssen die Kaution so anlegen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen anfallen – es sei denn, Sie haben sich im Mietvertrag auf eine andere Anlageform geeignet.

  • Bei einer Barzahlung der Mietkaution müssen Sie das Geld trotzdem auf einem Konto mit oder ohne Zins anlegen.

Die meisten Vermieter:innen entscheiden sich dafür, die Mietkaution mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf einem Treuhandkonto anzulegen. Sie müssen den Betrag erst nach erfolgter Kündigung und Wohnungsübergabe an den:die Mieter:in zurückgeben. 

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Gut zu wissen:

Außerdem haben Sie die Pflicht, den:der Mieter:in über anfallende Zinsen zu informieren und ihm:ihr regelmäßig die Steuerbescheide des Kreditinstitutes zuzusenden. Denn Sie verwalten das Kautionsgeld nur, während der:die Mieter:in es auch versteuern muss.

Welche Anlageformen der Mietkaution gibt es?

Solange Sie die Mietkaution von Ihrem Eigenvermögen getrennt und korrekt verzinst anlegen, sind Sie auf dem richtigen Weg. Beachten Sie, dass Sie im Mietvertrag die genaue Anlageform mit dem:der Mieter:in vereinbaren können. Die folgenden Varianten sind beliebt:

  • Barkaution: Barzahlung oder Überweisung, die Sie etwa auf ein Sparbuch anlegen können. Denken Sie an eine Quittung der Zahlung.

  • Sparbuch: Dieses wird im Namen des:der Vermieters:in ausgestellt und der:die Mieter:in unterschreibt eine Verpfändungserklärung zu Ihren Gunsten.

  • Tagesgeldkonto: Auch hier gibt es eine Verpfändungserklärung zu Ihren Gunsten.

  • Mietbürgschaft: Diese recht neue Variante der Mietsicherheit wird von vielen Versicherungen angeboten und ist bei Mietern:innen derzeit beliebt.

Mehr über die verschiedenen Anlageformen der Mietkaution und Ihre jeweiligen Folgen und Vorteile lesen Sie hier. Beachten Sie, dass die nicht spekulativen Anlageformen auch für Sie als Vermieter:in aufgrund der Sicherheit von Vorteil sind.

Kann auch ein Mietkautionskonto auf den Namen des:der Mieters:in angelegt werden?

Es gibt auch die Möglichkeit, ein Mietkautionskonto auf den Namen des:der Mieters:in anzulegen. Allerdings hat es sich aber in der Praxis nicht bewährt beziehungsweise war mit Problemen bespickt. Vielmals kann es schwierig werden, als Vermieter:in Zugriff auf das Mietkautionskonto zu erhalten. Die Bank lehnt vielmals den Zugriff ab.

Hierbei wird oft die Begründung gebracht, dass der:die Mieter:in Ansprüche bestreitet. Mieter:innen haben die Möglichkeit, bei der Bank einen Sperrvermerk eintragen zu lassen, um ungerechtfertigten Zugriff des:der Vermieters:in zu unterbinden. Dies ist jedoch aufgrund des Sicherungszwecks, die die Mietkaution mit sich bringt, nicht rechtens.

Da für Vermieter:innen der Aufwand viel zu groß ist, um an die Mietkaution zu gelangen, wird dann doch lieber auf den Namen des:der Vermieters:in ein eigenes Konto für den Zweck der Mietkaution angelegt. So ist der Zugriff im Fall der Fälle wesentlich einfacher gestaltet.

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Tipp für Vermieter:

Entscheiden Sie sich doch vorzugsweise für die Eröffnung eines Mietkautionskontos auf Ihren Namen. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und haben Zugriff auf die hinterlegte Kaution.

Wer zahlt die Bankgebühren für ein angelegtes Mietkautionskonto?

Wird ein Mietkautionskonto angelegt, fallen auch Bankgebühren an. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Bankgebühren nicht der:die Mieter:in zu zahlen hat. Stattdessen müssen Vermieter:innen für die Bankgebühren aufkommen. Auch bei der Abrechnung nach dem Ende des Mietverhältnisses können Fehler unterlaufen. Die Abrechnung über die Kaution darf nur folgende Kosten und Erträge enthalten:

  • Zinsen

  • Kapitalertragssteuer

  • Solidaritätszuschlag

  • Kirchensteuer

  • Gegenforderungen des Vermieters

Mieter:innen können die Abrechnung genau kontrollieren und direkt in Erfahrung bringen, ob mögliche Bankgebühren abgezogen wurden. Falls wirklich Bankgebühren abrechnet wurden, können Mieter:innen diese zurückverlangen.


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