Es ist üblich, sich als Vermieter eine Kaution als Sicherheit geben zu lassen. Neben der beliebten Barzahlung sind viele weitere Zahlungsmöglichkeiten und Anlageformen denkbar, über die Sie hier mehr erfahren. Wichtig ist, dass Sie als Vermieter die Kaution von Ihrem Privatvermögen getrennt aufbewahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermieter und Mieter müssen sich gemeinsam auf eine Anlageform für die Mietkaution einigen und sollten die Vereinbarung schriftlich im Mietvertrag festhalten.

  • Solange Sie die Kaution von Ihrem Privatvermögen getrennt aufbewahren, sind unzählige Anlageformen denkbar.

  • Es ist auf Wunsch beider Seiten auch möglich, die Kaution spekulativ anzulegen.

Welche Anlagemöglichkeiten für die Mietkaution gibt es?

Bei Vermietern ist die Barzahlung der Mietkaution besonders beliebt, da sie unkompliziert ist und der Betrag sich bei Bedarf jederzeit abrufen lässt. Jedoch gibt es viele weitere Möglichkeiten, das Geld zu verwahren. Wichtig ist, dass Sie die Kaution von Ihrem Privatvermögen trennen und verantwortungsvoll damit umgehen. Eventuell anfallende Zinsen und Zinseszinsen müssen Sie dem Mieter mit der Kaution zurückzahlen – es sei denn, es gibt einen guten Grund dafür, die Kaution ganz oder zum Teil einzubehalten.

Die folgenden Anlagemöglichkeiten für die Mietkaution sind denkbar und erlaubt:

  • Barkaution: Eine Überweisung oder eine Barzahlung mit Überweisungsbeleg bzw. handschriftlich ausgestellter Quittung ist verbreitet.

  • Sparbuch: Ein Sparbuch wird auf den Namen des Vermieters ausgestellt und der Mieter unterschreibt eine Verpfändungserklärung zu Ihren Gunsten.

  • Bausparvertrag: Der Mieter legt einen Bausparvertrag an und verpfändet ihn dem Vermieter, der dann bei Bedarf auf den benötigten Betrag zugreifen kann. Wichtig: Die Kaution ist nie höher als drei Nettokaltmieten.

  • Tagesgeldkonto: Auch hier wird das Geld über eine Verpfändungserklärung bei Bedarf an den Vermieter abgetreten. Der Vorteil sind die anfallenden Zinsen, die die Kautionssumme erhöhen.

  • Kautionskonto oder Kautionsbürgschaft: Versicherungen bieten in Deutschland diese noch recht neue Möglichkeit an, die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter gegen eine jährliche Gebühr zu garantieren.

  • Bankbürgschaft: Hier bürgt eine dritte Person bzw. die Bank für die Höhe der Mietsicherheit; jedoch ist diese Variante wenig verbreitet, da sie beide Parteien meist nicht ausreichend absichert.

In der Praxis ist die Barzahlung der Kaution nach wie vor am verbreitetsten. Die Kautionsbürgschaft wird immer beliebter, da sie es dem Mieter erlaubt, mehr Geld in den Umzug zu investieren.

Darüber hinaus sind die spekulativen Anlageformen der Mietkaution zu nennen. Diese werden nicht von jedem Vermieter oder Mieter akzeptiert, sind aber erlaubt. Alle Risikoklassen sind möglich. Dazu gehören beispielsweise:

  • Spareinlagen

  • risikolosen Staatsanleihen und Kapitallebensversicherungen

  • Rentenfonds

  • Optionsanleihen

  • Geldmarktfonds

  • Fremdwährungsanleihen

  • Investmentfonds

  • Aktien

  • Hochzinsanleihen

  • Futures

  • Optionsscheine

  • nachrangigen Sparbriefe und Genussscheine

Diese spekulativen Anlageformen bieten den Vorteil, dass sich die Höhe der Mietkaution steigert. Somit hat der Vermieter mehr Sicherheit und der Mieter erhält am Ende des Mietverhältnisses einen höheren Betrag zurück. Jedoch ist auch ein teils hohes Risiko vorhanden. Es ist daher empfehlenswert, sich hier gut von einem Experten beraten zu lassen.

Wer entscheidet über die Anlageform der Mietkaution?

Mieter und Vermieter einigen sich gemeinsam auf eine Anlageform für die Mietkaution. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, eine von Ihnen vorgeschlagene Variante zu empfehlen. Außerdem darf er sich dafür entscheiden, die Kaution ab Mietbeginn in drei Raten abzuzahlen. Überlegen Sie gemeinsam, welche Anlageform im beiderseitigen Interesse ist, und halten Sie die Regelung im Mietvertrag fest.

Tipp: Mehr über Bedingungen, Fristen und Regelungen rund um die Mietkaution lesen Sie hier.


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