Ohne Kaution
einziehen mit der
Kautionsbürgschaft
Bleib finanziell flexibel und nutze dein Geld für Umzug & Möbel. Dein Vermieter ist abgesichert.
Wie hoch ist deine Kaution?
Ohne Kaution, für nur:
5,88 € /Monat
Jährliche Abrechnung von 70,50 € ¹
So funktioniert die Kautionsbürgschaft
Daten eingeben
Gib alle erforderlichen Daten ein und bestätige abschließend deinen Versicherungsantrag.
Urkunde freigeben
Gib die Urkunde für deinen Vermieter im Mieterportal frei. Den Link erhältst du per E-Mail.
Herunterladen
Dein Vermieter erhält einen Link, über den er die Bürgschaft herunterladen kann.
Für private Mietverhältnisse
Geeignet für Mietwohnungen von privaten Vermietern
Deine Vorteile der Kautionsbürgschaft
Behalte deine Liquidität und sichere deinen Vermieter gleichzeitig ab – mit einer rechtlich anerkannten Kautionsbürgschaft.
Liquidität behalten
Jährlich zahlen statt mehrere Tausend Euro auf einmal
Vermieter sind abgesichert
Sicherheit wie bei Barkaution – vom Vermieter akzeptiert
Rechtlich abgesichert
Anerkannte Form der Mietsicherheit
Sofort startklar
Alles digital und direkt zum vereinbarten Bürgschaftsstart gültig
Häufige Fragen zur Kautionsbürgschaft
Kautionsbürgschaft+ ist eine digitale Alternative zur klassischen Barkaution. Statt die Kautionssumme auf ein Konto zu überweisen, nutzt du eine Bürgschaft der SV SparkassenVersicherung. Dein Vermieter erhält damit eine Sicherheit für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis – und du musst die Kaution nicht auf einmal hinterlegen.
Du behältst mehr finanziellen Spielraum für deinen Umzug, Möbel oder andere wichtige Ausgaben. Die Kautionssumme wird nicht als Barkaution gebunden. Außerdem kannst du Kautionsbürgschaft+ digital abschließen und bequem online verwalten.
Dein Vermieter erhält mit Kautionsbürgschaft+ eine verlässliche Sicherheit für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel bei offenen Mietzahlungen, Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung. Die Bürgschaftsurkunde wird digital bereitgestellt und kann nach deiner Freigabe einfach heruntergeladen werden.
Ein besonderer Vorteil: Im berechtigten Fall kann dein Vermieter die Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die Auszahlung grundsätzlich schnell und unkompliziert erfolgen kann, ähnlich wie bei einer Barkaution.
Viele Vermieter akzeptieren diese Form der Absicherung, da sie rechtlich gleichwertig zur Barkaution ist und der Vermieter damit in der Regel weniger Aufwand hat. Aber sprich dich bitte unbedingt mit deinem Vermieter ab, bevor du das Produkt buchst.
Ja, die Kautionsbürgschaft+ kann die klassische Barkaution ersetzen, wenn dein Vermieter diese Form der Sicherheit akzeptiert. Statt Geld zu hinterlegen, erhält dein Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit.
Kautionsbürgschaft+ ist für private Wohnraummietverhältnisse in Deutschland vorgesehen. Das Produkt bezieht sich immer auf das konkret angegebene Mietverhältnis und den angegebenen Vermieter. Aktuell ist Kautionsbürgschaft+ nur für private Vermieter vorgesehen. Hausverwaltungen oder Wohnungsbaugesellschaften können derzeit nicht als Vermieter eingetragen werden.
Die Bürgschaftssumme entspricht der im Mietvertrag vereinbarten Kaution. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen – also die gesetzlich zulässige maximale Mietsicherheit.
Du bleibst finanziell flexibel, vermeidest hohe Einmalzahlungen und kannst Dein Geld für andere Ausgaben nutzen.
Die Kosten liegen meist bei einem kleinen jährlichen Beitrag, abhängig von der Höhe der Kaution.
Nein. Die Bürgschaftssumme wird nicht an dich ausgezahlt. Sie dient ausschließlich als Sicherheit für deinen Vermieter. Nur wenn dein Vermieter die Bürgschaft berechtigt in Anspruch nimmt, kann eine Zahlung an den Vermieter erfolgen.
Ja. Wenn der Versicherer an deinen Vermieter zahlt, musst du den ausgezahlten Betrag erstatten. Die Bürgschaft schützt also nicht vor berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis, sondern ersetzt die Kaution als Sicherheit für den Vermieter.
Ja. Vor der Annahme wird eine Risiko- und Bonitätsprüfung durchgeführt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt und alle benötigten Angaben vollständig sind, kann die Kautionsbürgschaft ausgestellt werden.
Dann kommt keine Kautionsbürgschaft zustande. Du wirst darüber informiert. Falls du bereits etwas gezahlt hast, wird dir der Betrag erstattet. Dein Mietvertrag bleibt davon unberührt – du müsstest dann mit deinem Vermieter eine andere Kautionsform finden.
Nach erfolgreichem Abschluss musst du die Bürgschaftsurkunde aktiv für deinen Vermieter freigeben. Das kannst du im Self-Service Portal auslösen, den Link erhältst du von uns nach Kaufabschluss. Dein Vermieter erhält dann die Möglichkeit, die Urkunde herunterzuladen.
Die Absicherung startet nicht automatisch mit dem Abschluss. Dein Vermieter muss die Bürgschaftsurkunde herunterladen und damit akzeptieren. Die Haftung des Versicherers beginnt aber frühestens zum Startdatum der Bürgschaft. Lädt dein Vermieter die Urkunde vorher herunter, startet die Haftung trotzdem nicht vor diesem Datum.
Ja. Dein Vermieter kann die Urkunde auch vor dem Startdatum der Bürgschaft herunterladen und damit akzeptieren. Wichtig ist: Die Haftung des Versicherers beginnt trotzdem erst ab dem vereinbarten Startdatum der Bürgschaft.
Ja, du kannst den Austritt aus der Gruppenversicherung anstoßen, das kommt einer Kündigung gleich. Wichtig ist aber: Die Bürgschaft endet erst, wenn dein Vermieter den Versicherer aus der Bürgschaft entlässt. Solange dein Vermieter die Sicherheit noch benötigt, bleibt die Bürgschaft bestehen.