Erbt der Staat meine Immobilie?


Bevor Kinder das Erbe ausschlagen oder bei Kinderlosigkeit das geliebte Eigenheim an den Staat geht, sollten Sie sich mit Alternativen vertraut machen. Sie können nämlich noch heute Ihre Immobilie nutzen, um davon gut zu leben. Viele Modelle ermöglichen einen Verkauf, bei dem Sie trotzdem wohnen bleiben können. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Sie wollen sich gleich beraten lassen ohne viel zu lesen? Wir beraten Sie gerne kostenlos.





Immobilienrente: Modelle im Überblick

 Modell lebenslanges Wohnrecht Wie viel bekommen Sie? Sie zahlen die Instandhaltung
Nießbrauch ja rund 30% weniger, als die Immobilie wert ist ja
Teilverkauf bedingt Sie verkaufen nur einen Teil der Immobilie und zahlen ein monatliches Nutzungsentgelt ja
lebenslanges Wohnrecht ja je nach Vereinbarung je nach Vereinbarung
Leibrente ja Sie erhalten eine monatliche Zahlung bis ans Lebensende nein
Rückmietverkauf bedingt Sie verkaufen die gesamte Immobilie und zahlen monatlich Miete nein

Jetzt gut leben und nicht vererben: Für wen lohnt sich das?

  • wenn Sie trotz Wohneigentums finanzielle Zukunftsängste oder Geldsorgen haben - Sie lieben aber Ihre Immobilie und wollen auf jeden Fall wohnen bleiben
  • wenn Sie keine Kinder haben 
  • wenn Sie befürchten müssen, dass es Streit ums Erbe geben könnte
  • wenn das Vermögen der Kinder so hoch ist, dass sie von der Immobilie nicht profitieren würden
  • wenn hohe Kosten mit der Immobilie verbunden sind, für die Erben keine Mittel haben


Modelle für einen wertschöpfenden Umgang mit dem Eigenheim im Alter

Der Staat, der beispielsweise in Bayern jährlich rund 700 Immobilien erbt, ist mit den Nachlässen durchaus nicht immer der große Gewinner. Die Objekte sind oft überschuldet oder mit Hypotheken belastet; beispielsweise für die Erstattung von Pflege- oder Betreuungskosten an die Sozialhilfeträger.

In diesen Fällen haben Eigenheimbesitzer:innen ihren Handlungsspielraum nicht rechtzeitig erkannt und wahrgenommen. Denn wenn Eigentümer:innen ihre Möglichkeiten kennen und nutzen, bleibt ihre Wohnimmobilie weiterhin die beste Altersvorsorge. Schließlich besitzt sie einen hohen Wert und kann auf die eine oder andere Weise vorteilhaft “verkauft” werden.


Hier ein Praxisbeispiel: Eine Seniorin in Berlin-Kaulsdorf erzählte ihren Nachbarn, die sich um die alleinstehende alte Dame kümmerten, von ihren Alltagssorgen. Die Rente war so knapp, dass sie sich davon nichts leisten konnte. Die Nachbarn wiederum hatten durch eine betriebliche Abfindung ein schönes Sümmchen auf der hohen Kante, das auf der Bank eher Kosten verursachte als Gewinne einbrachte. Also kauften sie das Haus und kümmern sich von nun an um die Instandhaltung, den Garten sowie die Belange der Seniorin, die dort ein lebenslanges Wohnrecht genießt.

Solch ein Bilderbuch-Modell schneit natürlich nicht allen betagten Eigenheimbesitzer:innen ins Haus. Umso wichtiger ist es, beizeiten aktiv zu werden und fachlichen Rat einzuholen. Der folgende Überblick soll einen ersten Eindruck möglicher Handlungsvarianten vermitteln: 



Möglichkeit 1: Lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauch

Das lebenslange Wohnrecht kann bei einer Schenkung innerhalb der Familie genauso vereinbart werden wie bei einem Verkauf der Immobilie.

Das Wohnrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden und bleibt auch bei einem möglichen Hausverkauf vollumfänglich bestehen. Neue Käufer der Immobilie müssten die Grundbucheintragung akzeptieren und die ehemaligen Eigentümer:innen dürfen bei einem Eigentümerwechsel wohnen bleiben.

Beim Nießbrauch haben die ehemaligen Eigentümer:innen nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern auch den sogenannten Nutznieß, der ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird.  Der Nießbraucher darf nicht nur selbst wohnen bleiben, sondern auch vermieten und die erzielte Miete behalten.

Der Nießbrauch bleibt bis zum Tod bestehen. Daran ändert auch ein eventueller Verkauf des Hauses durch die neuen Eigentümer:innen nichts. Damit ist der Nießbrauch eine sehr komfortable Nutzungsvariante. Wer sich für Nießbrauch entscheidet, sollte allerdings wissen, dass dieses Modell dazu verpflichtet, die Immobilie zu pflegen und zu versichern. In der Regel müssen Sie während der Nutzung alle zum Eigentum zählenden Lasten tragen. 

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Gut zu wissen:

Nießbrauch und Wohnrecht sind gleichermaßen mit der Pflicht zum Unterhalt der Immobilie verbunden.



Möglichkeit 2: Leibrente

Bei der Leibrente wird Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Der Kaufpreis wird Ihnen dabei in monatlichen Raten (Renten) ausgezahlt.

Die  Instandhaltungsmaßnahmen werden von den neuen Besitzer:innen übernommen. Die Leibrente wird lebenslang ausgezahlt.


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Sie wollen sich ausführlich zur Leibrente informieren? Dann empfehlen wir den kostenlosen Ratgeber als PDF auf immoverkauf24.

Möglichkeit 3: Rückmietverkauf

Für alle, die ihr Haus nicht verlassen, aber gern über etwas mehr finanziellen Spielraum verfügen möchten, ist der Rückmietverkauf ein interessantes Modell. Hier gilt es Interessierte zu finden, die das Haus kaufen und die ehemaligen Besitzer:innen weiterhin zur Miete darin wohnen lassen.

Das Positive: Mit einem Schlag sind alle Pflichten zur Instandhaltung- und Instandsetzung der Immobilie verschwunden. Die ehemaligen Eigentümer:innen sind – unabhängig von Banken – wieder liquide und müssen ihre Umgebung nicht verlassen. Im Mietvertrag kann die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen werden.  

Möglichkeit 4: Teilverkauf

Wer nicht sofort seinen kompletten Eigentümerstatus aufgeben möchte, aber beispielsweise dringend Geld für eine umfassende Renovierung benötigt, hat die Möglichkeit zum Teilverkauf.

So bieten einige Unternehmen an, einen Teil der Immobilie zu kaufen und dafür schnell größere Geldbeträge zu zahlen. Allerdings muss der Teilverkaufende an das Unternehmen ein monatliches Entgelt zahlen. Ein späterer Komplett-Verkauf ist selbstverständlich möglich. Wer zum Beispiel 20 Prozent verkauft hatte, bekäme bei einem späteren, kompletten Verkauf 80 Prozent des Erlöses. Auch hierfür können weitere Entgelte zu begleichen sein.

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Unser Fazit

Niemand muss im Alter eine Immobilie als Last empfinden. Vielmehr verleiht sie den meisten Menschen die Freiheit, einen abgesicherten Lebensabend zu verbringen. Egal, ob die Immobilie verkauft, teilverkauft oder rückgemietet werden soll – eine ausführliche Beratung durch eine fachliche Vertrauensperson und eine Nacht darüber schlafen sind unerlässlich.




Finanzielle Freiheit durch Teilverkauf?

Ja, das geht. Profitieren Sie heute schon von Ihrer Immobilie und bleiben Sie trotzdem wohnen. Ein Teilverkauf, Nießbrauch oder Rückmietverkauf macht es möglich.

Welche Immobilie möchten Sie verkaufen?

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 03. August 2021.

Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben

Wie kann ich meine Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?

Dafür gibt es verschiedene Modelle und Möglichkeiten: Teilverkauf, Nießbrauch, Mietrückkauf, Leibrente oder Immobilienrente.

Was ist Nießbrauch?

Beim Nießbrauch haben die ehemaligen Eigentümer:innen nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern auch den sogenannten Nutznieß, der ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird.  Der Nießbraucher darf nicht nur selbst wohnen bleiben, sondern auch vermieten und die erzielte Miete behalten.

Der Nießbrauch bleibt bis zum Tod des Nießbrauchers bestehen. Daran ändert auch ein eventueller Verkauf des Hauses durch die neuen Eigentümer:innen nichts. Damit ist der Nießbrauch eine sehr komfortable Nutzungsvariante. Wer sich für Nießbrauch entscheidet, sollte allerdings wissen, dass er verpflichtet ist, im Sinne der Eigentümer:innen gut zu wirtschaften sowie die Immobilie zu pflegen und zu versichern. In der Regel muss der Nießbraucher während seiner Nutzung alle zum Eigentum zählenden Lasten tragen. 

Gut zu wissen: Nießbrauch und Wohnrecht sind gleichermaßen mit der Pflicht zum Unterhalt der Immobilie verbunden.

Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?

Das lebenslange Wohnrecht kann bei einer Schenkung innerhalb der Familie genauso vereinbart werden wie bei einem Verkauf der Immobilie.

Das Wohnrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden und bleibt auch bei einem möglichen Hausverkauf vollumfänglich bestehen. Neue Käufer der Immobilie müssten die Grundbucheintragung akzeptieren und die ehemaligen Eigentümer:innen dürfen bei einem Eigentümerwechsel wohnen bleiben.

Was ist ein Rückmietverkauf?

Für alle, die ihr Haus nicht verlassen, aber gern über etwas mehr finanziellen Spielraum verfügen möchten, ist der Rückmietverkauf ein interessantes Modell. Hier gilt es Interessierte zu finden, die das Haus kaufen und die ehemaligen Besitzer:innen weiterhin zur Miete darin wohnen lassen.

Das Positive: Mit einem Schlag sind alle Pflichten zur Instandhaltung- und Instandsetzung der Immobilie verschwunden. Die ehemaligen Eigentümer:innen sind – unabhängig von Banken – wieder liquide und müssen ihre Umgebung nicht verlassen. Im Mietvertrag kann die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen werden.  

Was ist ein Teilverkauf?

Wer nicht sofort seinen kompletten Eigentümerstatus aufgeben möchte, aber beispielsweise dringend Geld für eine umfassende Renovierung benötigt, hat die Möglichkeit zum Teilverkauf.

So bieten einige Unternehmen an, einen Teil der Immobilie zu kaufen und dafür schnell größere Geldbeträge zu zahlen. Allerdings muss der Teilverkaufende an das Unternehmen ein monatliches Entgelt zahlen. Ein späterer Komplett-Verkauf ist selbstverständlich möglich. Wer zum Beispiel 20 Prozent verkauft hatte, bekäme bei einem späteren, kompletten Verkauf 80 Prozent des Erlöses. Auch hierfür können weitere Entgelte zu begleichen sein.

Fazit: Niemand muss im Alter eine Immobilie als Last empfinden. Vielmehr verleiht sie den meisten Menschen die Freiheit, einen abgesicherten Lebensabend zu verbringen. Egal, ob die Immobilie verkauft, teilverkauft oder rückgemietet werden soll – eine ausführliche Beratung durch eine fachliche Vertrauensperson und eine Nacht darüber schlafen sind unerlässlich.

Was ist eine Leibrente?

Bei der Leibrente wird Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Der Kaufpreis wird Ihnen dabei in monatlichen Raten (Renten) ausgezahlt.

Die  Instandhaltungsmaßnahmen werden von den neuen Besitzer:innen übernommen. Die Leibrente wird lebenslang ausgezahlt.


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