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Bei einem Maklervertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der dem Makler für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages beziehungsweise für die Vermittlung eines Vertrages eine Provision zusichert. Welche verschiedenen Maklerverträge es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt drei verschiedene Vertragsarten.
  • Neben den Daten des Maklers, des Verkäufers und der Immobilie sind im Maklervertrag die Laufzeit und die Höhe der Provision sowie die Pflichten und Rechte der jeweiligen Parteien festgeschrieben.
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Welche Maklerverträge gibt es?

Es gibt drei verschiedene Arten von Maklerverträgen:

Was ist ein einfacher Maklervertrag?

Ein einfacher Maklervertrag verpflichtet den Makler nicht dazu, tätig zu werden. Allerdings hat der Makler nur dann Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn er erfolgreich ist. Den Beweis muss der Makler schriftlich festhalten.

Was ist ein einfacher Alleinauftrag?

Ein einfacher Alleinauftrag berechtigt den Makler dazu, die Immobilie als einziger Makler zu vermarkten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, andere Makler einzuschalten. Dabei darf der Auftraggeber allerdings selber tätig werden und sein Objekt verkaufen, ohne dass der Makler Anspruch auf eine Provision hat. Nur wenn der Verkäufer über einen anderen Makler veräußert, muss auch dem Makler mit Alleinauftrag eine Provision gezahlt werden. In der Regel ist ein einfach Alleinauftrag an eine feste Laufzeit gebunden.

Was ist ein qualifizierter Alleinauftrag?

Bei einem qualifizierten Alleinauftrag gibt es eine individuelle Vereinbarung, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist. So kann zum Beispiel in diesem Vertrag vereinbart werden, dass der Immobilieneigentümer das Objekt nicht eigenständig an einen Interessenten verkaufen darf. Auch hier empfiehlt es sich, den Vertrag zu befristen.


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Wie kommt ein Maklervertrag zustande?

Ein Maklervertrag kann auch ohne schriftliche Fixierung zustande kommen, wenn der Makler einem Interessenten einen Objektnachweis oder ein Exposé übergibt. Darin muss seine Provision jeweils transparent angegeben sein. Durch konkludentes Verhalten oder durch eine Unterschrift nimmt der Vertragspartner den Vertrag an.

Der Makler ist dazu verpflichtet, relevante Informationen preiszugeben, damit der Vertrag ordnungsgemäß und wirksam ist. Dazu zählt unter anderem die Aufklärung über die anfallende Maklergebühr. Außerdem ist es erforderlich, dass der Interessent eine Widerrufsbelehrung erhält. Denn ohne diese kann der Auftraggeber die Provision trotz Verkauf einbehalten.

Ein Maklervertrag läuft als einfacher Maklervertrag ohne zeitliche Befristung. In der Regel ist im Vertrag eine Kündigungsklausel enthalten. Trotzdem kann auch nach der Frist ein Provisionsanspruch bestehen, wenn sich der Interessent vor Vertragsablauf für die Wohnung oder das Objekt interessiert hat. Diese Bindung erlischt sechs bis zwölf Monate nach der Kündigung.

Was muss in einem Maklervertrag enthalten sein?

Neben den üblichen Angaben zur Immobilie, den Daten des Maklers und des Eigentümers sowie dem Aufwand und der Art der Vermarktung, sind noch die folgenden Dinge wichtig:

  • Maklerprovision: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in einem Maklervertrag die konkrete Höhe der Provision festgelegt sein muss. Denn diese variiert und kann von dem Makler selber bestimmt werden. Außerdem wird im Vertrag festgelegt, ob der Käufer, der Eigentümer, der Mieter oder alle Parteien bestimmte Anteile der Provision zu tragen haben.

  • Vertragslaufzeit: Ist der Vertrag an eine feste Laufzeit gebunden, muss der Makler die Immobilie innerhalb dieser Frist vermitteln. Außerhalb dieser Frist verfällt der Anspruch des Maklers auf Provision. Daher ist ein Makler interessiert daran, innerhalb dieser Frist den Verkauf zu tätigen. Im Vertrag darf keine Klausel enthalten sein, die zu einer automatischen Verlängerung führt. Daher ist es erforderlich, dass Anfang und Ende der Vertragslaufzeit als eindeutige Daten niedergelegt sind.


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