Für private Besitzer von Immobilien ist es häufig schwierig, Renovierungskosten von der Steuer abzusetzen. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen dies möglich ist, wann sich die Renovierung überhaupt lohnt und welche Regelungen bei Mietobjekten gelten. Außerdem erhalten Sie einen Einblick in andere Steuern, die beim Hausverkauf eine Rolle spielen.
- Führen Sie Renovierungsmaßnahmen so früh wie möglich vor dem Verkauf durch.
- Handwerkerleistungen und Renovierungen aufgrund außergewöhnlicher Belastungen dürfen Sie bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend machen.
- Einfacher ist dies bei der Vermietung von Immobilien: Hier gelten Renovierungsmaßnahmen häufig als Werbungskosten, die Sie direkt von der Steuer absetzen dürfen.
- Die Basis für den Immobilienverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung. Hier erfahren Sie kostenlos, welcher Preis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung angemessen ist.
Viele Immobilienbesitzer, die ihr Objekt verkaufen möchten, investieren vor dem Verkauf in Modernisierungen oder gar Sanierungen. Wenn der Kaufpreis die Kosten ausgleichen und zusätzlich den Wert erhöhen kann, Sie also letztendlich einen Gewinn erzielen, dann lohnt sich die Renovierung.
Allerdings lässt sich nicht pauschal sagen, welche Maßnahmen sich lohnen. Das hängt davon ab, welche Ausstattung Ihre Immobilie bereits besitzt, wie der Standard in der Region aussieht und wie hoch die Kosten für die Renovierung, basierend auf dem Zustand des Objektes, wären. Lassen Sie sich am besten von einem Makler oder einem Experten beraten, der den Verkehrswert sowie den zu erwartenden Wertzuwachs ermitteln kann.
In diesem Artikel finden sie weitere Informationen dazu, ob und wann sich die Renovierung lohnt.
Grundsätzlich ist es schwierig, eine Renovierung von der Steuer abzusetzen. Das Einkommenssteuergesetz (§ 12 Nr. 1) besagt, dass private Aufwendungen für die Wohnung oder das eigene Haus nicht steuermindernd geltend gemacht werden können. Allerdings gibt es Ausnahmen, zu denen Ihr Steuerberater Ihnen weitere Tipps geben kann.
Die erste Ausnahme sind Handwerkerleistungen. Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, ist es laut Gesetzgeber inzwischen legitim, Handwerkerkosten für Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung einer Immobilie steuerlich geltend zu machen. So ist es möglich, die Einkommenssteuer um einen Teil der verausgabten Lohnkosten zu reduzieren. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr.
Die zweite Ausnahme sind die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, die Sie zu einer Renovierung zwingen. Falls sich zum Beispiel herausstellt, dass Ihr Objekt mit Asbest oder Formaldehyd belastet ist, dürfen Sie die Sanierungskosten zumindest bis zu einem gewissen Teil von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Renovierungskosten wegen einer Hausstauballergie. Allerdings müssen Sie stets individuelle Voraussetzungen erfüllen, zu denen Sie sich beraten lassen sollten.
Falls Sie selbst der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sind, können Sie nur dann mit einer Renovierung Steuern sparen, wenn Sie diese längere Zeit vor dem Verkauf modernisieren. Dann handelt es sich um Maßnahmen zur Eigennutzung.
Bessere Chancen auf eine Steuerreduzierung haben Sie, wenn Sie die Immobilie derzeit vermieten. Denn dann können Sie die Renovierungskosten zu den Werbungskosten rechnen und so von der Steuer absetzen. Damit reduziert sich Ihre Einkommensbesteuerung. Die für die Renovierung aufgebrachten Aufwendungen dürfen Sie unmittelbar von den Mieteinnahmen abziehen, was für verringerte Einkünfte und somit reduzierte Einkommenssteuern sorgt.
Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie zwischen anschaffungsnahen Herstellungskosten und der Aufwendung für Erweiterungen der Immobilie unterscheiden. Denn Sie dürfen nicht jede Art der Renovierung von der Steuer absetzen. In einigen Fällen müssen Sie Kosten, die über 15 Prozent des Anschaffungspreises betragen, über 50 Jahre mit zwei Prozent pro Jahr abschreiben.
Wichtig ist auch, dass Sie die Spekulationssteuer im Hinterkopf haben. Denn die Spekulationsfrist gibt vor, dass Sie bei Immobilien, die Sie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung weiterverkaufen, bis zu 40 Prozent Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn zahlen müssen. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie dieser Steuer entgehen können.
Sollten Sie dennoch die Spekulationssteuer zahlen müssen, können Sie die Kosten für die Renovierung vom Gewinn abziehen und so den Betrag ein wenig reduzieren.
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