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Der Immobilienverkauf bei Demenz wird von Angehörigen häufig dazu genutzt, durch die Krankheit anfallende Kosten zu erstatten. Hier erfahren Sie, warum Sie dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht brauchen, ob eine Makler:innenvollmacht sinnvoll ist und wie Sie vorgehen, um das Haus von demenzkranken Personen auf ein Familienmitglied umschreiben zu lassen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Vollmacht können Sie die Immobilie nicht im Auftrag einer demenzkranken Person verkaufen.
  • Häufig ist es für die Angehörigen emotional leichter, eine Maklervollmacht auszustellen, um nicht selbst in den Verkauf verwickelt zu sein.
  • Eine Schenkung oder Überschreibung ist nur mit einer notariell beglaubigten Schenkungsurkunde möglich.
  • Bei demenzkranken Personen ist besonders darauf zu achten, dass niemand ihre Krankheit ausnutzt.
  • Ein:e kompetente:r Makler:in erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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  • Verlauf des Immobilienverkauf bei Demenz

    Wer an Demenz leidet, muss sich häufig von seiner Immobilie trennen, um die Kosten für das Pflegeheim zu begleichen. Dafür ist ein Hausverkauf mit Vollmacht die angemessene Wahl. So können sich die eigenen Kinder oder andere Vertrauenspersonen wie Betreuer:innen um den Verkauf kümmern, während sich die betroffene Person sich ihrer Gesundheit widmen kann. Hierfür können verschiedene Vollmachten infrage kommen, wenn die demenzkranke Person nicht mehr selbst in der Lage ist, den Verkauf durchzuführen:

    • Häufig entscheiden die Erkrankten sich für eine Generalvollmacht, die bei Demenz und Vormundschaftden Bevollmächtigten die Möglichkeit gibt, neben dem Immobilienverkauf auch alle anderen Entscheidungen für die erkrankte Person zu treffen.

    • Darüber hinaus gibt es Betreuungs- und Vorsorgevollmachten. Über den Immobilienverkauf durch eine:n Betreuer:in erfahren Sie in diesem Artikel mehr.

    • Alternativ können Demenzkranke, die ihre Immobilie verkaufen möchten, eine Makler:innenvollmacht ausstellen. Diese ermöglicht es dem:r Expert:in, alle Entscheidungen rund um den Hausverkauf zu treffen und den Vorgang ohne ständige Rücksprachen nach bestem Wissen und Gewissen abzuwickeln. Für die Angehörigen ist diese Variante aus emotionalen Gründen häufig leichter, denn schließlich hängen an der Immobilie viele Erinnerungen

    hint
    Notarielle beglaubigte Vollmacht bei Demenz

    Essenziell für den Wohnungsverkauf trotz Demenz ist es, eine notariell beglaubigte Vollmacht zu besitzen.

    Generalvollmacht & Betreuungsvollmacht

    Generalvollmacht: Bei der Generalvollmacht handelt es sich um eine umfassende Vollmacht der betroffenen Person. Bevollmächtigte Leute können die demente Person in rechtlichen sowie in persönlichen Belangen vertreten. Aufgrund der vollumfänglichen Vollmacht ist es wichtig, diese nur einer vertrauenswürdigen Person auszustellen. Mit einer Generalvollmacht sind unter anderem folgende Dinge möglich: 

    • Verfügung über ein Konto 
    • Entscheidung über alle Vermögensbereiche 
    • Verhandlungen mit Versicherungen und Co. 
    • Verkauf und Belastung von Immobilien mit notarieller Beurkundung 

    Es gibt aber auch Ausnahmen, wozu höchstpersönliche Vorgänge gehören. Diese wären unter anderem Scheidung oder Eheschließung. Übrigens gilt die Generalvollmacht auch über den Tod hinaus. Nur die rechtmäßigen Erb:innen können die Generalvollmacht wirksam widerrufen. 

    Betreuungsvollmacht: Eine Betreuungsvollmacht ist auch als Betreuungsverfügung bekannt. Mit dieser Vollmacht wird festgelegt, welche Person im Pflegefall die persönliche Betreuung übernehmen darf. Zu beachten ist aber, dass die Betreuungsvollmacht nicht direkt, wenn es nötig ist. Das Betreuungsgericht muss zunächst entscheiden, wer die Betreuung übernehmen darf. Liegt eine Betreuungsvollmacht vor, kann sich das Gericht entsprechend entscheiden. 

    Aber was dürfen die berechtigten Personen eigentlich machen, wenn eine Betreuungsvollmacht vorliegt? Sie dürfen unter anderem: 

    • Vermögen verwalten 
    • Angelegenheiten rund um die Wohnung erledigen 
    • Gesundheitsfürsorge besorgen 
    • Schriftverkehr erledigen 
    • Aufenthaltsbestimmung festlegen 

    Die Betreuungsvollmacht ist also nicht so umfangreich gestaltet, wie die Generalvollmacht. Wichtige Aufgaben dürfen aber von der bevollmächtigten Person erledigt werden. 


    Immobilie bei Demenz verkaufen

    Haus überschreiben bei Demenzerkrankung?

    Eine weitere Option besteht darin, die Immobilie bei Demenz und Alzheimer-Krankheit an Angehörige oder enge Freund:innene zu überschreiben. Dies kommt einer Schenkung gleich. Allerdings ist die Überschreibung nur dann möglich, wenn die demenzkranke Person eine notarielle Schenkungsurkunde unterzeichnet hat und zu diesem Zeitpunkt im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte war.  

    Das heißt: Es ist schon zu einem frühen Zeitpunkt der Krankheit sinnvoll, die Überschreibung zu veranlassen, so sie denn gewünscht ist. Wenn betroffene Personen erst dement und nicht mehr geschäftsfähig sind, ist es dafür zu spät. Beachten Sie auch, dass es hier häufig Erbstreitereien und Betrugsversuche gibt. Es gilt: Ohne die notarielle Urkunde ist eine Schenkung nichtig! Im Zweifelsfall sollten Sie sich auf das Testament beziehen und eine:n Notar:in befragen. 


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