Wer als Privatperson oder als Mitglied einer Gesellschaft sein Grundstück an eine Personengesellschaft verkauft, hat einige steuerliche Sonderregelungen zu beachten. Diese stellen wir Ihnen hier vor. Außerdem erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Verkauf benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie als privater Eigentümer Ihr Grundstück mehr als zehn Jahre nach Erwerb an Gesellschafter verkaufen, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
  • Wenn eine Personengesellschaft ein Grundstück an einen ihrer Gesellschafter verkauft (oder andersherum), ist die Transaktion steuerpflichtig.
  • Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke veräußern, tappen Sie schnell in eine Steuerfalle, da Sie dann als gewerblicher Verkäufer gelten.
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An welche Zielgruppen kann ich ein Grundstück verkaufen?

Sie können Ihr Grundstück sowohl an Privatpersonen als auch an Gesellschaften verkaufen, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen bestehen. Häufig ist es besonders lukrativ für Sie, Ihr Grundstück an Gesellschafter zu verkaufen, da diese ihre Unternehmensfläche vergrößern möchten und für ein geeignetes Grundstück einen hohen Preis zahlen. Achten Sie darauf, die Personengesellschaft nicht mit der Kapitalgesellschaft zu verwechseln. Personengesellschaften sind zum Beispiel:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

Welche Vorteile hat es, Grundstücke an Gesellschafter mit Makler zu verkaufen?

Ein Makler erspart Ihnen viel Zeit und Mühe beim Verkauf von Immobilien. Wenn Sie Ihr Grundstück an Gesellschafter verkaufen möchten, gilt es, besondere Steuerpflichten zu beachten. Dabei ist eine professionelle Unterstützung besonders wertvoll. Entscheiden Sie sich daher für einen Makler mit Erfahrung im Bereich „Verkauf an Gesellschaften“. Dieser kennt passende Interessenten, hat die nötigen Kontakte und weiß, wie er Ihr Grundstück zielgerichtet vermarktet.


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Welche Kosten sollte ich beim Verkauf eines Grundstücks an Gesellschafter erwarten?

Bei den zu erwartenden Kosten kommt es ganz auf die Situation an. Wenn Sie als privater Verkäufer Ihr Grundstück an eine Gesellschaft veräußern und dabei die 10-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer einhalten, müssen Sie keine zusätzlichen Steuern zahlen. Wenn Sie allerdings selbst Gesellschafter des Unternehmens sind, hat auch ein privater Verkauf steuerliche Folgen. Das Gleiche gilt, wenn die Gesellschaft ein Grundstück an einen ihrer Gesellschafter verkauft, da dieses zum Betriebsvermögen gehört. In diesem Fall sollten Sie sowohl mit Einkommenssteuer als auch mit Gewerbesteuer rechnen.

Grunderwerbsteuern werden dann fällig, wenn ein Alleineigentümer sein Grundstück an eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, verkauft. Auch, wenn die Gesellschaft ihr Grundstück an einen der Gesellschafter veräußert, muss dieser die Steuer zahlen, die dann allerdings reduziert wird. Die Gesellschaft kann nur den Anteil steuerfrei geltend machen, zu dem der verkaufende Alleineigentümer an der Gesellschaft beteiligt ist.

Darüber hinaus müssen Sie als Verkäufer mit den folgenden Kosten rechnen:

Posten Geschätzte Kosten
Instandhaltungsmaßnahmen 2.000 Euro
Löschung einer Grundschuld 200 Euro
Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank Abhängig von der Höhe des zu tilgenden Darlehens
Spekulationssteuer (falls zutreffend) Etwa 40 % des zu versteuernden Gewinns
Maklerkosten Je nach Bundesland vom Verkäufer zu 50 % zu tragen oder vom Käufer zu 100 % zu tragen

Fällt beim Verkauf von Grundstücken Spekulationssteuer an?

Auch bei Grundstücken gilt die Spekulationsfrist. Diese besagt, dass dann eine Steuer anfällt, wenn Sie das Grundstück vor weniger als zehn Jahren erworben haben. Diese Frist können Sie umgehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie eine Immobilie auf dem Grundstück in den letzten beiden Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt haben. Bei unbebauten Grundstücken ist dies allerdings nicht möglich.

Falls Sie die Frist unterschreiten, müssen Sie damit rechnen, dass die Steuer um die 40 Prozent Ihres zu versteuernden Gewinns aus dem Verkauf des Grundstücks an Gesellschafter ausmacht. Der genaue Steuersatz hängt vom Verkaufspreis und Ihrer persönlichen Steuerklasse ab. Natürlich trifft die Steuer nur dann auf Sie zu, wenn Sie beim Kauf Gewinn erzielen, der die Freigrenze von 600 Euro überschreitet. In diesem Rechenbeispiel sehen Sie, wie sich die Spekulationssteuer für Grundstücke gestalten kann:

Verkaufspreis des Grundstücks 100.000 Euro
Ursprünglicher Kaufpreis 70.000 Euro
Anschaffungsnebenkosten (u.a. Notar) 2.000 Euro
= Gewinn 28.000 Euro
Veräußerungskosten 1.500 Euro
= Spekulationsgewinn 26.500 Euro
Höhe der Spekulationssteuer (Steuersatz 40 %) 10.600 Euro

Welche Unterlagen brauche ich für den Grundstücksverkauf an Gesellschafter?

Vor dem Verkauf des Grundstücks an Gesellschafter sollten Sie die nötigen Unterlagen zusammenhaben. So geht der Verkauf schneller über die Bühne. Folgende Dokumente sollten Sie vorliegen haben oder gegebenenfalls beantragen:

Unterlagen Wo zu beantragen Kosten
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Außen- oder Luftbildaufnahmen vom Grundstück, Liegenschaftskarte Gemeinde bzw. Bauamt Je nach Gemeinde sollten die Gebühren vor Ort erfragt werden; teilweise können die Unterlagen online heruntergeladen oder eingesehen werden
Grundbuchauszug (aktuell) Grundbuchamt 20 Euro, amtlich beglaubigt
Baulasten Bauaufsichtsbehörde 50 bis 250 Euro, je nach Baulast
Altlasten (-verzeichnis) Gemeinde als einfache Anfrage kostenlos
Grundsteuerbescheid Finanzamt kostenlos

Wie kann ich das Grundstück auf die Besichtigung vorbereiten?

Bei der Besichtigung sollte das Grundstück in bestem Zustand sein. Investieren Sie bei Bedarf in einen Gärtner, der Unkraut entfernt, oder mähen Sie selbst den Rasen. Halten Sie Informationen zur Bodenbeschaffenheit, zu eventuellen Abmachungen mit den Nachbarn und zur Infrastruktur bereit. Der Gesellschafter möchte vermutlich auf Ihrem Grundstück bauen. 

tipp
Tipp

Gemeinsam mit dem Makler können Sie ein entsprechendes Exposé vorbereiten, das das Grundstück schmackhaft für den zukünftigen Bauherren macht.


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Auf welche Besonderheiten beim Verkauf von einem Grundstück an Gesellschafter sollte ich achten?

Das deutsche Gesetz ist streng, wenn es gewerblichen Grundstückshandel vermutet. Private Verkäufer können selbst ungewollt in eine Falle tappen: Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke verkaufen, ist das der Fall. Dann müssen Sie auf Ihre Gewinne nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Gewerbesteuern zahlen. Versuchen Sie also, die sogenannte „Drei-Objekt-Grenze“ sowohl als privater Verkäufer als auch als Personengesellschaft zu unterschreiten.


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