Jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich zahlen. Bestimmte Personengruppen können sich aber von der Gebühr befreien lassen. Das betrifft in Deutschland rund 6 Mio. Menschen.
Die Abgabe heißt zwar seit dem 1. Januar 2013 Rundfunkbeitrag und nicht mehr Rundfunkgebühren. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass jeder Bürger für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio in die Tasche greifen muss. Pro Haushalt werden nun 18,36 Euro im Monat fällig. Das macht immerhin 220,32 Euro für ein Jahr öffentlich-rechtliches Programm, ganz gleich, ob das Angebot per TV-Gerät, Radio oder am PC genutzt wird.
Ob dieser Beitrag angemessen ist für das Programmangebot, ist sicherlich Geschmackssache. Der Rundfunkbeitrag ist allerdings Pflicht, um die Zahlung kommt kaum jemand herum.
Bestimmte Personengruppen können eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen – sich also komplett oder wenigstens teilweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Dazu zählen folgende Bürger:
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Altersgrundsicherung oder BAföG;
- Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis den Vermerk „RF“ trägt;
- taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe;
- sogenannte Härtefälle, also etwa Menschen, die keine staatlichen Sozialleistungen beziehen, weil ihr Einkommen nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt.
- Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen zahlen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag, sofern sie dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Ein Befreiungsantrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
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Entfernung
ca. km
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Die Befreiung muss beim Gebührenservice beantragt werden. Das Antragsformular gibt es online sowie bei zuständigen Behörden wie der Agentur für Arbeit. Neben dem ausgefüllten Antrag benötigt der Gebührenservice Nachweise, also etwa einen Bescheid über Bewilligung von Sozialhilfe, den Schwerbehindertenausweis oder den BaföG-Bescheid. Wer aus seiner Wohnung in eine Pflegeeinrichtung umzieht, muss sich lediglich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden.
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).