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In Großstädten wie Berlin, Hamburg und München ist es sehr hochpreisig, im Zentrum zu wohnen. Viele Mieter:innen nehmen die hohen Mietpreise hin, andere fragen sich, ob die Preise noch gerechtfertigt und erlaubt sind. In diesem Artikel kannst du lesen, wie du herausfinden kannst, ob deine Miete zu hoch ist und wie du zu viel gezahlte Miete zurückbekommen kannst. 

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Das Wichtigste in Kürze
  • Im Mietspiegel deiner Stadt findest du die ortsübliche Vergleichsmiete. Liegt deine Nettokaltmiete über mehr als zehn Prozent drüber, ist das ein Signal für eine zu hohe Miete.

  • In ausgewiesenen Gebieten greift die Mietpreisbremse: Vermieter:innen dürfen bei neuen Mietverträgen höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordern.

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Woher weiß ich, dass meine Miete zu hoch ist?

Der erste Schritt ist ein Mietpreis-Check: Vergleiche deine aktuelle Nettokaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen. Diese ortsübliche Miete findest du im Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde, sofern ein solcher existiert. 

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Hinweis

Mietspiegel werden regelmäßig veröffentlicht und listen die durchschnittlichen Mieten nach Kriterien wie Baujahr, Wohnungsgröße, Lage und Ausstattung. Checke auf der Website deiner Stadt, ob es dort einen Mietspiegel gibt, und ermittle anhand der Einstufung deiner Wohnung (z. B. Baujahr, Wohnlage, Ausstattung) den Vergleichswert. Liegt deine vereinbarte Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete, könnte sie zu hoch sein.

Doch was tun, wenn du keinen Mietspiegel findest oder deine Wohnung schwierig einzuordnen ist?

Keine Sorge: In kleineren Orten ohne Mietspiegel kannst du andere Quellen nutzen. Du könntest beispielsweise auf Datenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden zurückgreifen oder bei der Stadtverwaltung nachfragen. 

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Faustregel

In Gebieten mit Mietpreisbremse gelten mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete als überhöht. Aber auch ohne Mietpreisbremse ist eine Abweichung von 20 Prozent und mehr ein starkes Indiz für Mietpreisüberhöhung.

Ein weiterer Tipp: Ziehe Fachleute hinzu. Wenn du unsicher bist, kannst du deine Miete auch bei einem Mieterverein oder einer Mieterberatung prüfen lassen. Viele lokale Mietervereine bieten einen Mietpreis-Check als Service an.

Expertenkommentar

„Wer vermutet, zu viel Miete zu zahlen, sollten sich unbedingt an einen Fachmann oder eine Fachfrau wenden, mit juristischer Hilfe kannst du deine Rechte selbstbewusster durchsetzen.“

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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Wie hoch darf die zulässige Miete in Deutschland sein?

In Deutschland gibt es keine fixe Euro-Obergrenze, ab der eine Miete verboten wäre – aber es gibt gesetzliche Leitplanken, die bestimmen, was als zulässige Miethöhe gilt.  

Grundsätzlich gilt im freien Mietmarkt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Ein Vermieter darf also in Regionen ohne besondere Begrenzung zunächst einmal jede Miete verlangen, die Mieter bereit sind zu zahlen. 

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Mieter:innen vor extremen Überhöhungen schützen

Das zentrale Instrument zum Schutz von Mieter:innen ist die Mietpreisbremse. 

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Was genau ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist eine Mieterschutzregelung, die 2015 in Deutschland eingeführt wurde, um stark steigende Wiedervermietungsmieten einzudämmen.

Dort, wo diese Bremse gilt, dürfen Vermieter:innen bei Abschluss eines neuen Mietvertrags höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen. Die Regel soll verhindern, dass Vermieter:innen bei Mieterwechsel die Preise sprunghaft erhöhen.

Wichtig: Die Mietpreisbremse gilt nicht automatisch überall. Die Bundesländer das Recht, für welche Städte oder Regionen sie diese Preisbremse aktivieren. 

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Ausnahmen, um Investitionen nicht zu sehr zu bremsen

Vorsicht, keine Begrenzung durch die Mietpreisbremse gibt es zum Beispiel bei Neubauten: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind befreit. Auch nach einer umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung greift die Bremse nicht. Wenn eine alte Wohnung kernsaniert und praktisch in Neubaustandard versetzt wird, darf bei der nächsten Vermietung ebenfalls der Preis frei bestimmt werden.

Eine weitere wichtige Ausnahme: Vormiete höher als zulässig. Hat der:die vorige Mieter:in bereits mehr bezahlt als eigentlich nach Mietpreisbremse erlaubt, darf der Vermieter diese (hohe) Miete auch vom neuen Mieter verlangen.  

Es gibt noch weitere Detail-Ausnahmen: Möblierte Wohnungen auf Zeit fallen z. T. nicht unter die Bremse (etwa wenn es nur ein möbliertes Zimmer zur Untermiete ist), ebenso Ferienwohnungen und andere kurzfristige Vermietungen.  

Übrigens: Bei Staffelmietverträgen oder Indexmieten gilt die Bremse nur für die Ausgangsmiete, also den Mietpreis zu Beginn des Vertrags. 

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Gilt die Mietpreisbremse in ganz Deutschland?

Nein, die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend in Deutschland. Das Gesetz wurde vom Bund zwar erlassen, aber die Umsetzung ist Ländersache. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob und wo es Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt mit Mietpreisbremse definiert.

Übrigens: 13 von 16 Bundesländern (Stand 2025) haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Keinerlei Mietpreisbremse gibt es aktuell in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Alle anderen Bundesländer haben zumindest für ihre Ballungsräume und weitere teure Städte entsprechende Verordnungen erlassen.

Insgesamt sind etwa 410 Städte und Gemeinden zu „Bremse-Gebieten“ erklärt worden – das entspricht rund 30 Prozent der Bevölkerung (ca. 26 Millionen Menschen). Kurz: Es lebt etwa ein Drittel der Deutschen in Regionen, wo die Mieten bei Wiedervermietung gedeckelt sind.

Was macht meine Miete so hoch?

Der wichtigste Faktor ist der Wohnungsmarkt vor Ort: In beliebten Städten mit vielen Wohnungssuchenden und knappem Angebot steigen die Mieten zwangsläufig. Städte wie München, Frankfurt oder Berlin haben in den letzten Jahren extreme Nachfragesteigerungen erlebt.  
 
Vermieter:innen können dort oft hohe Preise durchsetzen, weil genügend Leute mangels Alternativen auch teure Angebote annehmen. Das Prinzip „wo viele suchen und wenig frei ist, gehen die Preise hoch“ spürst du also direkt im Portemonnaie.  

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Lage, Lage, Lage

Befindet sich deine Wohnung in einem begehrten Viertel, innenstadtnah oder mit besonders guter Infrastruktur, treibt das die ortsübliche Miete nach oben. 

Ist deine Wohnung etwa frisch renoviert oder luxuriös ausgestattet (Einbauküche, hochwertiger Boden usw.), darf dafür auch mehr verlangt werden. Nach größeren Modernisierungen dürfen Vermieter:innen zudem einen Teil der Kosten über die Miete umlegen. 

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Hinweis

Bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr können als Mieterhöhung aufgeschlagen werden. Hat dein:e Vermieter:in also kürzlich umfangreich saniert (neue Fenster, Wärmedämmung, Bad neu etc.), kann das deine Miete kräftig steigen lassen. 

Ebenso führen Staffelmietvereinbarungen oder Indexmietverträge oft zu deutlich höheren Mieten im Lauf der Zeit, weil automatische Erhöhungen eingebaut sind. Vielleicht zahlst du jetzt eine hohe Miete, weil dein Vertrag jährliche Staffeln hatte, die sich addiert haben.

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Mietpreisbremse ignoriert

Manchmal liegt eine hohe Miete auch daran, dass die Mietpreisbremse umgangen oder ignoriert wurde. Leider gibt es auch Fälle, in denen Vermieter:innen schlicht trotz Mietpreisbremse einen zu hohen Preis ansetzen, in der Hoffnung, dass Mieter das nicht bemerken oder scheuen, dagegen vorzugehen. Untersuchungen zufolge hielten sich viele Vermietende nicht an die Bremse. 

Viele Vermieter:innen nutzen den laxen Vollzug der Mietpreisbremse aus. Weil ihnen ohne Rüge keine Strafe droht, riskieren manche bewusst eine überhöhte Miete. 

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Wenn ich zu viel Miete gezahlt habe

Dokumentiere genau, wie hoch deine Miete ist und wie sehr sie den Vergleichswert übersteigt (am besten schriftlich festhalten, z. B. „Meine Miete beträgt X Euro pro qm, laut Mietspiegel dürften maximal Y Euro verlangt werden.“).  

Falls du es noch nicht getan hast, fordere vom Vermieter Auskunft über eventuelle Ausnahmen, auf die er sich beruft. Hat er zum Beispiel behauptet, dein:e Vormieter:in habe schon so viel gezahlt oder es habe eine Modernisierung gegeben, soll er das belegen.  

Dieser Auskunftsanspruch steht dir gesetzlich zu und verjährt auch nicht nach kurzer Zeit. Gerade wenn dir erst spät auffällt, dass die Miete überhöht war, kannst du immer noch Auskunft verlangen.   

Als nächstes kommt die formelle Rüge ins Spiel. „Rügen“ bedeutet hier: Du teilst deinem:r Vermieter:in offiziell mit, dass die Miete aus deiner Sicht rechtswidrig überhöht ist und du daher ab jetzt weniger zahlen wirst.  

Diese Rüge muss in Textform erfolgen (Brief oder E-Mail, besser Brief per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast). Darin solltest du klarstellen, um wie viel die Miete den erlaubten Wert überschreitet und dich auf die Mietpreisbremse berufen.  

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Übrigens:

Wenn du die überhöhte Miete gerügt hast, darfst du ab diesem Zeitpunkt die Miete kürzen. Nicht eigenmächtig ohne Rüge weniger zahlen! Ohne Rüge hättest du keine rechtliche Deckung und würdest Mietrückstand aufbauen. Nach der Rüge hingegen bist du auf der sicheren Seite, denn das Gesetz sagt klar: Ab Rüge schuldet der Mieter nur noch die zulässige Miete, nicht die überhöhte.  

Für Mietverträge, die ab 1. April 2020 geschlossen wurden, gilt eine verbesserte Regelung. Wenn du innerhalb der ersten 30 Monate deines Mietverhältnisses die Überhöhung rügst, kannst du die gesamte Differenz seit Mietbeginn zurückverlangen.  

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Wie bekomme ich zu viel gezahlte Miete zurück?

Wenn du den Mietpreis erfolgreich gerügt hast und dein Vermieter akzeptiert die abgesenkte Miete. Das Geld, das du bisher zu viel bezahlt hast. Dieses Geld kannst du dir grundsätzlich zurückholen.  
 
Du teilst deinem:r Vermieter:in in deiner Rüge (oder in einem separaten Schreiben) mit, welche Summe du als überzahlt errechnest und forderst die Erstattung.  
 
Beispiel: Deine zulässige Miete wäre 600 Euro, du hast aber 700 Euro gezahlt, also 100 Euro zu viel pro Monat. Bei 12 Monaten wären das 1.200 Euro Überzahlung. Diesen Betrag forderst du zurück.  Es kann passieren, dass Vermieter:innen die Ansicht der Überzahlung nicht teilen oder auf stur schalten. Vielleicht behaupten sie weiterhin, die Miete sei gerechtfertigt, oder ignorieren dein Schreiben.  
 
Du könntest jetzt einen Rechtsbeistand einschalten – etwa den Mieterverein oder eine Anwältin oder einen Anwalt. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung aller überzahlten Beträge seit Beginn des Mietverhältnisses (bei rechtzeitiger Rüge).  

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Zu viel gezahlte Kaution

Wenn feststeht, dass die Miete zu hoch war, hast du auch Anspruch darauf, dass zu viel gezahlte Kaution anteilig zurückkommt. Denn die Mietkaution bemisst sich ja nach der Miete. 

Fazit: Miete prüfen kann sich lohnen

Ob deine Miete zu hoch ist, kannst du etwa am örtlichen Mietspiegel ablesen. Die Ausstattung und der Zustand der Wohnung und Gesetze wie die Mietpreisbremse beeinflussen den Mietpreis. Du kannst anhand dieser Faktoren prüfen, ob deine Miethöhe angemessen ist oder ob du möglicherweise zu viel zahlst. 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Miete

Woher erkenne ich, ob meine Miete zu hoch ist?

Du erkennst eine überhöhte Miete, wenn du sie mit der ortsüblichen Vergleichsmiete vergleichst und deine Miete über zehn Prozent darüber liegt.  

Was tun, wenn ich zu viel Miete bezahlt habe?

Wenn du feststellst, dass du zu viel Miete gezahlt hast, solltest du deinen Vermieter schriftlich rügen. Wichtig ist, dass du diesen Schritt möglichst innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn gehst (bei neueren Verträgen), damit du die volle Summe erstattet bekommen kannst.

Wie viel Miete ist zu viel?

Eine Miete gilt als zu hoch, wenn sie das ortsübliche Niveau deutlich übersteigt und keine rechtliche Ausnahme dafür vorliegt. In Gebieten mit Mietpreisbremse sind mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete unzulässig. Auch ohne Mietpreisbremse betrachtet man Abweichungen von über 20 Prozent als überhöht.


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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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