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Du möchtest früher aus deiner Wohnung ausziehen, aber keine doppelte Miete zahlen? Dann kann ein:e Nachmieter:in der Schlüssel zum Ausstieg sein. Wir erklären, was eine Nachmieterklausel bedeutet, wann ein Härtefall vorliegt und wann du das Gespräch mit deinem:r Vermieter:in suchen solltest.
Steht im Mietvertrag eine echte Nachmieterklausel, hast du ein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung mit Nachmieter:in. Ohne Klausel hilft ein zwingender Grund (Härtefall).
Trotzdem darf dein:e Vermieter:in die Person ablehnen, wenn sie unpassend ist (z.B. schlechte Bonität).
Komm vorzeitig aus deinem Mietvertrag heraus. Finde schnell und unkompliziert einen passenden Nachmieter mit ImmoScout24.
- Frühzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag durch Nachmieter:in
- Nachmieter:in stellen: Anerkannte Härtefälle vor Gericht
- Echte und unechte Nachmieterklausel – was ist der Unterschied?
- Nachmieter:in: Wann muss dein:e Vermieter:in zustimmen?
- Wenn dein:e Vermieter:in die Nachmieter:in nicht akzeptiert
- Fazit: Vorzeitiger Auszug ohne Nachmieterklausel – geht das?
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachmieter suchen
Du möchtest früher ausziehen als in der Regelzeit, denn du hast schon eine neue Wohnung und dir droht eine doppelte Mietzahlung? Ein:e Nachmieter:in könnte die Lösung sein. Allerdings müssen die rechtlichen Bedingungen stimmen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt der Paragraph 573c BGB eine Frist von drei Monaten. Diese Regelung, die zum Mieterschutz vereinbart wurde, kann stören, wenn du als Mieter:in deine alte Wohnung früher verlassen möchtest.
Check deinen Mietvertrag. Wenn du eine Nachmieterklausel vereinbart hast, steht dir ein einklagbarer Anspruch zu, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, sobald du eine:n passende:n Nachmieter:in vorgestellt hast.
Ohne Klausel gibt es einen Weg zur vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag haben. Die Rechtsprechung knüpft diesen Anspruch an zwei Voraussetzungen, die zeitgleich erfüllt sein müssen:
- Die Fortsetzung des Vertrags stellt eine unzumutbare Härte dar.
- Ein:e passende:r Nachmieter:in muss gestellt werden.
Freiwillige Lifestyle-Entscheidungen zählen nicht. Wenn du zum Beispiel eine schönere und günstigere Wohnung gefunden hast oder eine Immobilie gekauft hast und deshalb früher ausziehen musst, zählt das nicht als „berechtigtes Interesse“.
Nein, dieses sogenannte „Drei-Nachmieter-Prinzip“ ist ein hartnäckiger Irrglaube. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Selbst wenn du drei perfekte Nachmieter:innen findest, es bleibt Sache deines:r Vermieter:in, zu entscheiden, wer dein:e Nachmieter:in wird.
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Die deutschen Gerichte haben einige Entscheidungen getroffen bezüglich vorzeitiger Vertragsauflösung ohne Nachmieterklausel, das sind Beispiele:
Arbeitsplatzwechsel als Härtefall BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 – VIII ZR 247/14
- Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte grundsätzlich klar: Ein:e Mieter:in hat bei einem berufsbedingten Wohnortswechsel ein berechtigtes Interesse an einer Vertragsaufhebung,
- Bedeutung: Dieses BGH-Urteil ist wegweisend für ähnliche Fälle. Es bestätigt, dass schwerwiegende Veränderungen (Arbeitgeber veranlasster Standortwechsel) einen Härtefall darstellen können. Diese Veränderung verpflichtet den:die Vermieter:in aus „Treu und Glauben“ (siehe Paragraph 242 BGB) zum vorzeitigen Aufhebungsvertrag. Gleichzeitig fordert der BGH, dass ein:e zumutbare:r Nachmieter:in präsentiert werden muss.
Pflegefall und Wohnungsaufgabe AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 8. November 2018 – 205 C 172/18
- Urteil: Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass ein stark verschlechterter Gesundheitszustand allein keine fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigt. Das Gericht betont zugleich die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Stellung eines:r Nachmieters:in auch ohne entsprechende Klausel. Hätten die Mieter:innen angesichts des Härtefalls eine:n geeignete:n Nachmieter:in benannt, hätte der Vermieter sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen müssen.
- Bedeutung: Dieses Urteil bestätigt einerseits, dass es kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit oder Krankheit gibt. Andererseits verdeutlicht es, dass anerkannte Härtegründe (hier: unumgänglicher Umzug ins Pflegeheim) die starre Vertragsbindung aufweichen können. Der:die Mieter:in muss allerdings aktiv mithelfen, eine:n Nachmieter:in zu finden.
Ein häufig zitierter Meilenstein in der Rechtsprechung ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2003 (BGH VIII ZR 244/02). Darin formulierte der BGH den allgemeinen Grundsatz, dass ein Mieter, der in einem befristeten Mietverhältnis vorzeitig aus wichtigen Gründen aussteigen will, seine Entlassung aus dem Vertrag verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter präsentiert.
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Von einer echten Nachmieterklausel ist die Rede, wenn der Mietvertrag klar festlegt, dass du einen gesetzlich durchsetzbaren Anspruch auf Entlassung aus dem Vertrag hast, sofern du ein:e geeignete:n Nachmieter:in stellst.
„Echt“ bedeutet, dass deine Vermieter:in die vorgeschlagene Person akzeptieren muss, solange sie zumutbar ist. Die Person muss z.B. zahlungsfähig sein, keine negativen Schufa-Einträge haben und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Viel häufiger findet man in Mietverträgen sogenannte unechte Nachmieterklauseln. Eine unechte Klausel erlaubt dir zwar, eine:n Nachmieter:in vorzuschlagen, aber verpflichtet dein:e Vermieter:in nicht, die Person zu akzeptieren.
Bei unechten Klauseln darf dein:e Vermieter:in nicht willkürlich entscheiden: Ein:e Nachmieter:in darf etwa nicht aus diskriminierenden Gründen abgelehnt werden.
Der Kernunterschied zwischen echter und unechter Nachmieterklausel liegt in der Verbindlichkeit: Bei einer echten Klausel besteht ein vertraglicher Anspruch. Bei einer unechten Klausel hast Du dieses Recht nicht.
Beim Unterschreiben des Mietvertrags darauf achten, ob eine Nachmieterregelung enthalten ist. Gegebenenfalls kannst du mit deinem:r Vermieter:in eine solche Klausel zusätzlich vereinbaren.
Dein:e Vermieter:in muss deinem Vorschlag nur dann zustimmen, wenn es die Rechtslage erzwingt. Mit einer echten Nachmieterklausel im Vertrag oder einem anerkannten Härtefall ist er:sie grundsätzlich verpflichtet, eine:n passende:n Nachmieter:in zu akzeptieren.
Gibt es weder Klausel noch einen Härtefall, hast du keinen grundsätzlichen Anspruch auf Zustimmung. Dein:e Vermieter:in darf deinen früheren Ausstiegswunsch mit Nachmieter:in einfach ablehnen.
Grundsätzlich darfst du jederzeit nach einem:r Nachmieter:in suchen. Das ist trotzdem keine Garantie dafür, dass dein:e Vermieter:in zustimmt.
Wenn du eine Absage bekommst, kannst du zunächst eine Begründung einfordern. Laut Rechtsprechung darf ein:e Vermieter:in eine:n vorgeschlagenen Nachmieter:in nur aus triftigen sachlichen Gründen ablehnen.
Erscheint dir die Begründung als vorgeschoben, kannst du auf Offenlegung bestehen und die Ablehnung ggf. gerichtlich prüfen lassen. In der Praxis ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen.
Bleibt dein:e Vermieter:in ablehnend, kann als Notlösung eine befristete Untermiete helfen. Dafür brauchst du allerdings auch die Zustimmung deines:r Vermieters:in.
Ohne Nachmieterklausel musst du kreativ werden. Im Idealfall hast du ein anerkanntes berechtigtes Interesse, um dich auf einen Härtefall zu berufen. Außerhalb solcher Härtefälle bleibt meist nur die persönliche Verhandlung mit deinem:r Vermieter:in.
Schlage deinem:r Vermieter:in einen Mietaufhebungsvertrag vor, um das Mietverhältnis einvernehmlich zu beenden. Eine andere Notlösung wäre die (befristete) Untervermietung an eine dritte Person. Dafür brauchst du auch die Erlaubnis deines:r Vermieters:in.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachmieter suchen
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Darf ich eine:n Nachmieter:in suchen, auch wenn keine Nachmieterklausel im Vertrag steht?
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Ja, du darfst grundsätzlich jederzeit selbst nach einem Nachmieter suchen. Allerdings gibt dir das keinen Rechtsanspruch auf einen vorzeitigen Auszug. Ohne echte Nachmieterklausel oder anerkannten Härtefall kann dein:e Vermieter:in deinen Vorschlag ablehnen. Nur wenn alle Bedingungen (Klausel oder Härtefall + geeigneter Nachmieter) erfüllt sind, entsteht Pflicht zur Zustimmung.
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Muss mein Vermieter meinen Nachmieter-Vorschlag akzeptieren?
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Steht eine echte Nachmieterklausel im Vertrag oder liegt ein Härtefall vor, muss dein:e Vermieter:in dem vorgeschlagene:n Nachmieter:in akzeptieren. Dein:e Vermieter:in darf nur aus sachlichen Gründen ablehnen (z.B. wegen mangelhafte Bonität).
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Wie finde ich am schnellsten einen geeigneten Nachmieter?
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Du kannst etwa ImmoScout24 schnell und unkompliziert einen passenden Nachmieter:in finden. Du kannst auch im Freundeskreis suchen.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„In den meisten Mietverträgen gibt es keine sogenannte echte Nachmieterklausel - es sei denn, du hast beim Einzug so eine Klausel vereinbart. Wenn bei dir kein Härtefall greift, bleibt dir noch das persönliche Gespräch mit der Vermieterseite“