Ein Umzug bringt viel lästigen, aber leider notwendigen Papierkram mit sich. Versäumen Sie in dem ganzen Durcheinander aber trotzdem nicht, allen, die es wissen müssen, Ihre neue Adresse rechtzeitig mitzuteilen. Dabei hilft bei der Adressänderung eine Vorlage.

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  • Auch an Vertragspartner wie Versicherungen denken

    Wer umzieht, hat eine Menge Arbeit vor sich. Und selbst nach dem Umzug ist noch längst nicht alles erledigt. Zu den kleineren, aber notwendigen Aufgaben im Zuge eines Wohnortwechsels gehört auch, dass Sie alle möglichen Freunde, Verwandte und Vertragspartner über Ihre neue Adresse informieren. Freunde und Familie wissen meist ohnehin Bescheid, wo Sie ab sofort wohnen: Spätestens mit der Einweihungsparty sind die wichtigsten Menschen aus Ihrem Umfeld bestens im Bilde über Ihre neue Adresse.

    Aber was ist mit den vielen formalen vertraglichen oder beruflichen „Beziehungen“, die Sie haben? Dazu gehören beispielsweise:

    •  Arbeitgeber

    • Versicherungen

    • Krankenkasse

    • Sportverein

    • Bank / Sparkasse

    Auch der Arbeitgeber, Ihre Versicherungen, die Krankenkasse, der Sportverein und natürlich Ihre Bank oder Sparkasse wollen und müssen wissen, wo Sie wohnen – damit Sie auch weiterhin wichtige Informationen auf dem Postweg erhalten können. Dies wird am einfachsten mit einer Vorlage für die Adressänderung bewerkstelligt.  

    Vorlagen in Textverarbeitungsprogrammen nutzen

    Adresse ändern mit Dokumentvorlage

    Im Netz gibt es alle möglichen Vorlagen zur Adressänderung, die Sie zur Ankündigung einer neuen Anschrift nutzen können – einfach neue Anschrift und Adresse eintragen, und ab die Post. Viele Textverarbeitungsprogramme enthalten ebenfalls solche Vorlagen. Im Grunde aber brauchen Sie diese Vorlagen gar nicht, denn Sie müssen sich nicht an eine bestimmte Form halten, wenn Sie ihre Adressänderung bekanntgeben wollen.

    Weisen Sie einfach in der Betreffzeile des Schreibens auf die Adressänderung hin und formulieren Sie einen kurzen Satz, der Ihre neue Adresse enthält – und ab wann Sie dort zu erreichen sind. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre neue Adresse auch überall ankommt, wählen Sie den Postweg. In vielen Fällen wird wahrscheinlich eine E-Mail an den betreffenden Sachbearbeiter oder die Abteilung einer Firma oder Versicherung reichen.




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    Nachsendeauftrag bei der Post bestellen

    Um sicher zu gehen, dass Briefe und Sendungen auch an der neuen Adresse ankommen, ist es sinnvoll, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu bestellen. Zwar kann es sein, dass mit einer ausgefüllten Vorlage bereits alle Vertragspartner informiert worden sind, aber es durchaus möglich ist, dass wichtige Briefe oder Unterlagen dennoch eine gewisse Zeit lang an die alte Adresse geschickt werden.

    Mit einem Nachsendeauftrag wird die ganze Post, welche mit alter Anschrift adressiert wurde, direkt an die neue weitergeleitet. So erhält der Umziehende weiterhin Pakete oder Briefe, auch wenn diese nicht die neue Adresse enthalten.

    Wie hoch fallen die Kosten für den Nachsendeauftrag aus?

    Die Deutsche Post bietet Ihnen verschiedene Modelle für den Nachsendeauftrag:

    • 6 Monate Laufzeit: Für den Nachsendeauftrag betragen die Kosten 20 Euro.

    • 12 Monate Laufzeit: Entscheiden Sie sich für diese Variante, verlangt die Post 27 Euro.

    • 24 Monate Laufzeit: Für einen Aufschlag von weiteren 8 Euro erhalten Sie eine Laufzeit von 24 Monaten.

    Grundsätzlich reicht es aus, den Nachsendeauftrag bei der Post für 6 oder maximal 12 Monate abzuschließen.

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    Tipp: Nachsendeauftrag kostenlos

    Immer wieder taucht die Frage auf, ob der Nachsendeauftrag der Post auch kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Dies ist in der Regel nicht der Fall beziehungsweise nur bei der sogenannten Umzugsmitteilung möglich.

    Umzugsmitteilung als Alternative zum Nachsendeauftrag der Post

    Sie können Ihre neue Adresse direkt online bei der Post hinterlegen. Diese sogenannte Umzugsmitteilung ist für Sie kostenlos. Automatisch teilt die Post bestehenden Vertragspartnern wie beispielsweise Banken oder Versicherungen Ihre neue Adresse mit. Allerdings ist damit nicht sichergestellt, dass auch wirklich alle wichtigen Stellen über Ihren Umzug benachrichtigt werden. Das ist tatsächlich nur beim „richtigen“ Nachsendeauftrag der Fall.

    Ummelden des Wohnsitzes bei der Stadt

    Für das Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt reicht es nicht, eine Vorlage zur Adressänderung auszufüllen und abzugeben. Stattdessen sollte eine persönliche Ummeldung innerhalb einer Woche nach dem Umzug vorgenommen werden.
    Die Abmeldung beim Meldeamt des alten Wohnortes ist nicht mehr nötig und wird mit der Anmeldung am neuen Wohnort automatisch vorgenommen. Benötigt werden dazu ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
    In diesem wird die neue Adresse eingetragen. In jedem Falle muss sich der Antragsteller ausweisen können, da ansonsten eine Ummeldung nicht möglich ist.

    Zusätzlich werden Meldescheine benötigt, welche auf der Internetseite der zuständigen Gemeinde heruntergeladen oder vor Ort ausgefüllt werden können. Dort wird der Name und die neue Anschrift der Umziehenden sowie Name und Adresse des neuen Vermieters eingetragen. Kann nicht persönlich vorgesprochen werden, kann auch die Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht zum Termin mitbringen.

    Besitzt der Umziehende ein Auto, kann dieses in den meisten Gemeinden ebenfalls direkt beim Meldeamt umgemeldet werden. Ob dies in der jeweiligen Gemeinde des Umziehenden möglich ist, sollte erfragt werden. Andernfalls ist noch eine Ummeldung an der Kfz-Zulassungsstelle nötig.

    Welche Unterlagen für die Ummeldung eines Fahrzeugs notwendig sind, kann dem Internet oder Einwohnermeldeamt entnommen werden. Dabei handelt es sich um wichtige Unterlagen wie dem Fahrzeugschein, dem Fahrzeugbrief oder der Kfz-Versicherungsdoppelkarte. Bei einem Umzug in eine andere Stadt wird neben der Ummeldung noch der Fahrzeugschein geändert oder neu ausgestellt. Außerdem werden gebührenpflichtig neue Kennzeichen am Auto angebracht.

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