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Vieles lässt sich mit Vermieter:innen online klären. Doch bei manchen Angelegenheiten solltest du unbedingt pdie Briefpost vorziehen.


Die elektronische Kommunikation bringt zahlreiche Vorteile – die meisten Hausverwaltungen haben bereits auf elektronische Aktenführung umgestellt. So erhalten Mieter:innen beispielsweise zeitnah eingescannte Belege ihrer Nebenkostenabrechnung per Mail. Und sie können Mängel wie tropfende Wasserhähne, schlecht schließende Fenster oder Türen unkompliziert melden. Möchte sich ein:e Mieter:in ein Haustier zulegen, kann er den Antrag ebenfalls mailen.

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Zustellung muss nachgewiesen werden

Selbst eine Modernisierung oder eine Mieterhöhung kann der oder die Vermieter:in per E-Mail ankündigen. Allerdings steht immer das Problem des nachweislichen Zugangs im Raum: Ist die Nachricht wirklich angekommen und gelesen? Deshalb wird beispielweise eine Mieterhöhung in den meisten Fällen doch im Haus-Briefkasten der Mieter:innen landen.

Kündigungen immer per Post versenden

Vieles, aber nicht alles lässt sich per E-Mail an dein:e Vermieter:in übermitteln. Kündigungen sind auf jeden Fall davon ausgenommen. Hier ist vom Gesetzgeber immer noch die Schriftform mit Originalunterschrift vorgeschrieben. Mieter:innen, aber auch Vermieter:innen dürfen nur mit einem original unterschriebenen Schriftstück kündigen.

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Gut zu wissen:

Mieter sind nicht verpflichtet, dem Vermieter ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wenn allerdings ein Mieter sein Anliegen per Mail schildert, darf der Vermieter ihm auf demselbem Weg antworten.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema digitale Kommunikation

Warum sind Kündigungen per E-Mail nicht erlaubt?

Kündigungen erfordern die Schriftform mit Originalunterschrift, wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dies dient dazu, die Ernsthaftigkeit und Rechtmäßigkeit der Kündigung sicherzustellen.

Warum ist der nachweisliche Zugang bei Mitteilungen an Vermieter:innen wichtig?

Die Möglichkeit, den Zugang einer Nachricht nachzuweisen, ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Vermieter:innen über wichtige Informationen, wie Modernisierungsankündigungen oder Mieterhöhungen, in Kenntnis gesetzt werden.

Gibt es Ausnahmen von der Schriftform für Kündigungen?

In den meisten Fällen erfordert eine Kündigung die Schriftform. Es gibt jedoch möglicherweise spezielle gesetzliche Bestimmungen oder Ausnahmen, die je nach Land oder Region variieren können. Mieter:innen sollten sich über die geltenden Gesetze in ihrer Region informieren.

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