Wenn im Mietvertrag für die Rückgabe der Wohnung an deine:n Vermieter:in das Wort „besenrein“ auftaucht, so musst du die Räume nur reinigen und von grobem Schmutz befreien. Dabei gilt es, gewisse Vorgaben einzuhalten und die Wohnung so zurückzugeben, wie du sie übernommen hast.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der besenreinen Übergabe bist du verpflichtet, die Wohnung in sauberem Zustand zu übergeben.

  • Dein:e Vermieter:in darf erwarten, dass die Wohnung sauber und vom gröbsten Schmutz befreit ist.

  • Nur bei bestimmten Klauseln im Mietvertrag, bei Schäden und bei Nikotinverfärbungen musst du weitere Arbeiten durchführen.

  • Zudem musst die du Wohnung so zurückgeben, wie du sie übernommen hast. Das bedeutet, dass du selbst vorgenommene Einbauten wieder entfernen musst, es sei denn, der:die Vermieter:in oder der:die Nachmieter:in möchten die baulichen Änderungen übernehmen.

Was bedeutet „besenrein übergeben“?

Das Wort „besenrein“ bedeutet, dass du deine Mietwohnung bei der Übergabe an den:die Vermieter:in, von groben Verschmutzungen befreien musst. Die Grundreinigung der Küche und das Putzen der Fenster sind ebenso überflüssig wie das gründliche Auswischen des Kellers.

Speziellere Verpflichtungen zur Säuberung bringt das Wörtchen „besenrein“ nicht mit sich. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 in einem Urteil bestätigt. Dort heißt es, das Mietobjekt sollte lediglich „mit dem Besen grob gereinigt“ werden.

Was muss bei der Vereinbarung „besenrein“ gemacht werden?

Genau das, also staubsaugen und fegen, genügen tatsächlich, wenn du dich mit deinem:deiner Vermieter:in auf die besenreine Übergabe geeinigt hast. Klar, Essensreste, Spinnweben, Sandhaufen und Kalkablagerungen an den Wasserhähnen in Bad und Küche solltest du natürlich auch entfernen. Den Kühlschrank solltest du dementsprechend auch vollständig ausräumen, wenn dieser in der Wohnung bleibt. Zum Abtauen des Gefrierteils bist du hingegen nicht verpflichtet. Um was du dich allerdings kümmern musst:

  • Wenn sich Klebereste oder ganze Aufkleber auf Heizkörpern, Einbauschränken, Fenstern oder Fliesen befinden, bist du dazu verpflichtet, diese zu entfernen.
  • Angebrachte Folien müssen ebenfalls abgehängt werden.

Sind hingegen Löcher in der Wand vorhanden, dann müssen diese nicht verschlossen werden, wenn ihre Anzahl nicht über eine notwendige oder angemessene Zahl hinausgeht. Das hat der Bundesgerichtshof 1992 entschieden.

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Vorsicht vor versteckten Klauseln

Der Deutsche Mieterbund warnt, dass die Pflicht zu Renovierungsarbeiten nicht komplett ausgeschlossen ist, auch wenn in deinem Mietvertrag lediglich die Rede von einer besenreinen Übergabe ist. Wenn etwa eine Klausel im Mietvertrag enthalten ist, der zufolge Mieter:innen die Wohnung alle fünf Jahre renovieren müssen, musst du dieser Verpflichtung zum Auszug nachkommen, sollte die Fünfjahresfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen sein.

Was muss ich entfernen?

Laut Mietrecht musst du die Wohnung so zurückgeben, wie du sie bei deinem Einzug vorgefunden hast. Im Mietvertrag wird das oft mit der Klausel „Rückgabe wie angemietet“ festgeschrieben. Hast du also selbst Einbauten vorgenommen, etwa eine komplette Küche eingebaut, dann musst du diese vor dem Auszug wieder ausbauen. Es sei denn, du einigst dich mit deinem:deiner Nachmieter:in auf eine Übernahme, für die du dann natürlich eine Abschlagszahlung erhältst. Vorstellbar ist jedoch auch, dass dein:e Vermieter:in dir die Küche bei deinem Auszug abkauft, um die Chance einer raschen Vermietung der Wohnung zu erhöhen.

Hast du farbliche Veränderungen an den Wänden vorgenommen, dann kann dein:e Vermieter:in darauf bestehen, dass du streichen musst.

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Termin mit Vermieter:in vereinbaren

Bevor du endgültig ausziehst, solltest du dich um einen Besichtigungstermin mit dem:der Vermieter:in bemühen. Dabei könnt ihr wichtige Fragen klären und ein Übergabeprotokoll erstellen.

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Was gilt bei fahrlässigen Verschmutzungen?

Wer qua Mietvertrag nicht dazu verpflichtet ist, in der Wohnung Schönheitsreparaturen durchzuführen, muss auch bei fahrlässiger Verschmutzung wie Nikotinverfärbung nicht unbedingt Decken und Wände streichen. Das gilt selbst für erhebliche Verfärbungen. Allerdings: Bei starker Verfärbung und deutlichem Rauchgeruch haben Vermieter:innen Anspruch auf Schadensersatz, damit die betroffenen Räume instandgesetzt werden können. Vermieter:innen können von ausziehenden Mieter:innen eine Erstattung der Kosten für Maler- und Tapezierarbeiten und für die Erneuerung der Wandverputzung verlangen. Gleiches gilt für die während dieser Zeit entgangenen Mieteinnahmen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Besenrein

Was muss bei der Vereinbarung „besenrein“ gemacht werden?

Staubsaugen, Fegen und Entfernen grober Verschmutzungen genügen für eine besenreine Übergabe. Essensreste, Spinnweben und Kalkablagerungen sollten entfernt werden. Aufkleber, Klebereste und angebrachte Folien müssen entfernt werden.

Können normale Abnutzungsspuren bei der besenreinen Übergabe berücksichtigt werden?

Ja, normale Abnutzung ist erlaubt. Es sollten keine außergewöhnlichen oder übermäßigen Schäden vorhanden sein.

Muss ich alle Räume gleichermaßen reinigen?

Ja, alle Räume sollten in ähnlichem Zustand hinterlassen werden. Es gibt jedoch keine genauen Reinigungsnormen für jeden Raum.

Wer trägt die Verantwortung für Reparaturen bei Schäden?

Der Vermieter ist für Reparaturen bei strukturellen Schäden oder Problemen mit der Wohnung verantwortlich, es sei denn, der Mieter ist für den Schaden verantwortlich.

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