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Bei der Wohnungsübernahme möchten Vormieter:innen häufig eine Ablöse für Küche, Möbel oder andere Einbauten vereinbaren. Für Nachmieter:innen kann das praktisch sein, weil die Wohnung direkt nutzbar ist. Trotzdem solltest du genau prüfen, wofür du zahlst, ob der Preis angemessen ist und ob der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. Hier erfährst du, wann eine Ablöse erlaubt ist, wann du nicht zahlen musst und worauf du bei einer Ablösevereinbarung achten solltest.
Ablösezahlungen bei Mietobjekten beziehen sich auf Einbauten und Einrichtungsgegenstände der Vormieter:innen, sind frei verhandelbar und sollten den Zeitwert reflektieren.
Ablösevereinbarungen sind nur mit einem neuen Mietvertrag gültig; die Preise sollten angemessen sein und nicht mehr als 50 % über dem Zeitwert liegen.
Vermieter:innen müssen notwendige, vereinbarte Erhaltungsmaßnahmen zum aktuellen Wert ablösen, aber sie dürfen Verbesserungen ohne Zustimmung nicht auferlegen.
Forderungen von Vormieter:innen für das Freimachen der Wohnung sind unzulässig; Kosten für verspäteten Auszug müssen erstattet werden, sofern vereinbart und dokumentiert.
- Was bedeutet Ablöse bei einer Mietwohnung?
- Wann ist eine Ablösevereinbarung wirksam?
- Wie berechnet man eine angemessene Ablöse?
- Verpflichtung auf Vermieterseite
- Was ist der Unterschied zwischen Ablöse und Abstandszahlung?
- Zahlungen für Auszug unzulässig
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ablösevereinbarung
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Eine Ablöse ist eine Zahlung an Vormieter:innen, wenn Nachmieter:innen bestimmte Gegenstände oder Einbauten übernehmen. Typische Beispiele sind eine Einbauküche, maßgefertigte Schränke, Lampen, Bodenbeläge oder andere Möbelstücke, die in der Wohnung bleiben sollen.
Für beide Seiten kann das praktisch sein: Vormieter:innen müssen die Gegenstände nicht ausbauen oder transportieren, Nachmieter:innen können die Wohnung schneller nutzen. Wichtig ist aber, dass die Zahlung wirklich für übernommene Gegenstände erfolgt und der Preis nachvollziehbar ist.

Eine Ablösevereinbarung sollte immer daran geknüpft sein, dass der neue Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. Vormieter:innen können die Wohnung nicht eigenständig an Nachmieter:innen weitergeben. Die Entscheidung, wer die Wohnung bekommt, liegt bei Vermieter:in oder Verwaltung. Zahle deshalb möglichst nicht, bevor klar ist, dass du die Wohnung anmieten kannst. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung, in der steht, dass die Ablöse nur fällig wird, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und die vereinbarten Gegenstände vollständig und im beschriebenen Zustand übergeben werden.
Der Preis für Küche, Möbel oder Einbauten sollte sich am Zeitwert orientieren. Dafür sind vor allem drei Punkte wichtig: ursprünglicher Kaufpreis, Alter und aktueller Zustand. Eine ältere Küche mit deutlichen Gebrauchsspuren ist entsprechend weniger wert als eine neue, gut erhaltene Einbauküche.
Lass dir nach Möglichkeit Rechnungen, Fotos und eine Liste der übernommenen Gegenstände geben. Prüfe außerdem, ob alles funktionsfähig ist und ob du die Gegenstände bei deinem späteren Auszug wieder entfernen musst. Besonders bei Einbauküchen kann der Ausbau später zusätzliche Kosten verursachen.
Was kostet dein Umzug?
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Haben Mieter:innen auf eigene Kosten mit Einverständnis von Vermietendenseite in der Wohnung notwendige Erhaltungsmaßnahmen erledigt, müssen Vermieter:innen diese zum aktuellen Wert ablösen. Baumaßnahmen, die den Wohnwert verbessern, wie Badsanierung oder Heizungseinbau, dürfen dem oder der :in aber nicht aufgedrängt werden. Werden diese ohne Zustimmung durchgeführt, besteht Gefahr, dass die Kosten nicht erstattet werden. Es ist deshalb empfehlenswert solche Arbeiten und deren Vergütung vorher abzusprechen.
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Jetzt Wohnung inserieren & mitmachenEine Ablöse bezieht sich auf konkrete Gegenstände oder Einbauten, die du übernimmst. Dazu können zum Beispiel Küche, Möbel oder maßgefertigte Schränke gehören.
Eine Abstandszahlung dagegen wird häufig als Zahlung dafür verstanden, dass Vormieter:innen die Wohnung freimachen oder dich als Nachmieter:in vorschlagen. Eine solche Zahlung ist problematisch und in dieser Form nicht zulässig. Du solltest also nur für Dinge zahlen, die du tatsächlich übernimmst und deren Wert nachvollziehbar ist.
Der oder die Vormieter:in darf keine Abstandszahlungen für das Freimachen der Wohnung verlangen. Eine solche Vereinbarung ist unzulässig. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig frei, muss der oder die Vortmieter:in den Nachmieter:innen die Unkosten erstatten, die durch den verspäteten Auszug entstehen – beispielsweise die Einlagerungen von Möbeln.
Umzugskosten können der Nachmieter:innen übernehmen. Das muss aber ausdrücklich vereinbart und eindeutig belegt werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ablösevereinbarung
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Wann ist eine Ablösevereinbarung wirksam?
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Eine Ablösevereinbarung ist nur wirksam, wenn der neue Mietvertrag zustande kommt. Ein Mieter kann die Wohnung nicht einfach an einen anderen Mieter weitergeben.
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Welche Verpflichtungen gehen mit der Übernahme von Einrichtungen einher?
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Wenn Einrichtungen übernommen werden, gehen damit auch die Verpflichtungen einher, sie instand zu halten und gegebenenfalls bei Beendigung des Mietverhältnisses auszubauen.
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Muss ich als Nachmieter:in eine Ablöse zahlen?
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Nein. Eine Ablöse ist grundsätzlich Verhandlungssache. Du musst nur zahlen, wenn du bestimmte Gegenstände oder Einbauten übernehmen möchtest und dich mit den Vormieter:innen auf einen Preis einigst.
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Wann sollte ich die Ablöse zahlen?
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Am besten erst, wenn der Mietvertrag zustande gekommen ist und die übernommenen Gegenstände wie vereinbart in der Wohnung bleiben. Das sollte schriftlich festgehalten werden.
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Kann eine Ablöse für eine Küche verlangt werden?
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Ja, eine Ablöse für eine Einbauküche kann vereinbart werden. Der Preis sollte sich aber am Zeitwert orientieren. Alter, Zustand, Neupreis und Funktionsfähigkeit sollten nachvollziehbar sein.
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Was passiert mit der Ablöse, wenn ich die Wohnung doch nicht bekomme?
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Wenn der Mietvertrag nicht zustande kommt, sollte auch die Ablösevereinbarung hinfällig sein. Deshalb ist es wichtig, diese Bedingung schriftlich festzuhalten.
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