Als Termingelder bezeichnet man befristete Geldeinlagen, die für mindestens 30 Tage, aber in der Regel wesentlich länger, bei einem Kreditinstitut zu einem festen Zinssatz angelegt werden. Ist die Anlagefrist abgelaufen, so können Termingelder zu einem neuen Zinssatz erneut angelegt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofern der Kunde dem Kreditinstitut keine anders lautende Anweisung gibt, werden Termingelder nach Ablauf der Anlagefrist automatisch um die vorherige Laufzeit verlängert. 


Dabei unterscheidet man zwischen sogenannten Fest- und Kündigungsgeldern. Ersteres bietet einen garantierten Zinssatz über einen festgelegten Anlagezeitraum. Festgelder sind allgemein dann sinnvoll, wenn man für eine bestimme Zeit auf das angelegte Geld verzichten kann. Eine Verfügung über das Termingeld ist nämlich erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wieder möglich. Der betreffende Anlagebetrag wird entweder jährlich oder zum Ende der Laufzeit verzinst. Das Kündigungsgeld unterliegt wiederum einer bestimmten Kündigungsfrist. So kann der Kunde unter Einhaltung dieser Frist jederzeit wieder über seine Geldeinlage verfügen. Vorzeitige Verfügungen sind in der Regel nur mit einem Zinsabschlag oder gar dem vollständigen Zinsverlust möglich.

Termingeld als reine Geldanlage

Die Anlage als Termingeld ist stets als reine Geldanlage zu sehen, da das Geld während der Vertragslaufzeit nicht verfügbar ist. Sofern der Kunde dem Kreditinstitut keine anders lautende Anweisung gibt, werden Termingelder nach Ablauf der Anlagefrist automatisch um die vorherige Laufzeit verlängert. Termingelder sind eine lohnende Methode, um kurzfristig freiwerdende Gelder gewinnbringend anzulegen, bis sie für termingebundene Zahlungsverpflichtungen, zum Beispiel für die Baufinanzierung, eingesetzt werden. Bei Internetbanken erhalten Anleger meist einen höheren Zinssatz, es sollte aber immer darauf geachtet werden, ob ein ausreichender Einlagenschutz gewährleistet ist. Falls das Geld länger nicht benötigt wird, sollte der Anleger sorgfältig überprüfen, ob das Termingeld das geeignete Instrument ist.

Regelungen zu Termingeldern in Deutschland

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Thema Termingelder sind im sogenannten Kreditwesengesetz (KWG) verankert. So gilt laut § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG die Annahme fremder finanzieller Mittel als Einlagen beziehungsweise als Bankgeschäfte. Dieses darf ausschließlich mit Erlaubnis der Bankenaufsicht BaFin betrieben werden. Somit sind ausschließlich Kreditinstitute dazu befugt, Termineinlagen anzunehmen. Wie auch alle anderen Bankguthaben unterstehen Termingelder deutscher Kreditinstitute in der Bundesrepublik zum einen der sogenannten Einlagensicherung, zum anderen oftmals auch der sogenannten freiwilligen Einlagensicherung der unterschiedlichen Bankenverbände. 

Anteil der Termingelder

Laut einer Statistik der Bundesbank waren im Februar 2010 rund 60 Prozent der gesamten Geldeinlagen von Nichtbanken in der Bundesrepublik befristete Einlagen. Wiederum 71 Prozent dieser Anteile entfallen auf sogenannte Termineinlagen inklusive einer Befristung von mehr als zwei Jahren. Der Rest der Geldeinlagen wurde von sogenannten Sichteinlagen gestellt. Kreditinstitute wie institutionelle Anleger verfügen zudem über einen regen Termingeldhandel. Auf diesem können Marktteilnehmer ihren kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsüberschuss beziehungsweise ‑bedarf ausgleichen.

Termin- und Tagesgeldhandel

Mit Termin- und Tagesgeldern wird auf dem internationalen Geldmarkt auch gehandelt. Man nennt diesen Handel auch Geldhandel. Hier werden Geldanlagen inklusive einer Laufzeit zwischen einem Tag und einem Jahr gehandelt. Anders als beim Gros des Finanzhandels üblich, findet der Termin- und Tagesgeldhandel zum großen Teil über elektronische Handelssysteme statt. 


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