Ob ein Hauskauf trotz negativer Schufa möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Erhalten Sie zudem einen Überblick, wie Sie die Chancen auf einen Immobilienkredit steigern können.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Ist der Hauskauf trotz negativer Schufa möglich?

Solange Sie auf keine fremden Mittel von der Bank angewiesen sind, ist ein Hauskauf trotz negativer Schufa möglich. Meistens wird jedoch ein Immobilienkredit nötig, um ein Haus zu erwerben. In dem Fall ist die Schufa ausschlaggebend. Liegen negative Schufa-Einträge vor, kann das ein Grund für die Ablehnung sein.



„baufinanzierungsrechner“

Immobilie finanzieren?
BaufiReady! in nur 3 Minuten

Zertifikat und Finanzierungsvorschläge nach Maß – schnell und einfach online.


Warum lehnen Banken eine Finanzierung bei negativer Schufa ab?

Banken sind darauf angewiesen, dass das verliehene Geld regelmäßig zurückgezahlt wird. Liegen bereits negative Hinweise zur Zahlungsmoral vor, ist die Chance groß, dass es auch im Falle der Immobilienfinanzierung zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Für Banken ist es dabei egal, wie es zu solch einem Eintrag kam. Auch wenn die Forderungen schon lange verjährt sind, sind die Vermerke noch ersichtlich. Es gibt jedoch auch einige Banken, die die Einträge genauer beleuchten und nicht pauschal ablehnen. Doch liegen folgende Kriterien vor, gibt es bei nahezu allen Banken keine Möglichkeit auf einen Kredit für den Hauskauf:

  • Haftbefehl

  • Eidesstattliche Versicherung

  • Laufendes Insolvenzverfahren

Liegen derartige Einträge bei der Schufa vor, ist die Chance auf eine Immobilienfinanzierung gering. Falls es dagegen beispielsweise aufgrund von einer nicht bezahlten Handyrechnung zu einem Schufa-Eintrag kam, könnten manche Banken mit sich reden lassen. Hier bietet sich auch ein Online-Vergleich verschiedener Geldinstitute an, um ein passendes Angebot zu finden.

Wann ist eine Finanzierung für den Hauskauf trotz negativer Schufa möglich?

Ist ein Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen und eine Restschuldbefreiung amtlich eingetragen, ist unter Umständen ein Immobilienkredit möglich. Ebenfalls denkbar ist eine Baufinanzierung unter folgenden Umständen:

  • Schufa-Einträge sind erledigt

  • Offene Schufa-Einträge könnten eventuell mitfinanziert werden

  • Wohnimmobilie muss selbst genutzt werden

  • Maximale Finanzierung von 70 Prozent des Kaufpreises

Es ist außerdem wichtig, die Bank davon zu überzeugen, dass ein negativer Schufa-Eintrag eine einmalige Sache war oder der Vermerk gegebenenfalls unverschuldet war. Wichtige ist es hier, immer mit offenen Karten zu spielen und die Situation genau darzulegen.

Wie kann ich die Schufa für die Immobilienfinanzierung positiv beeinflussen?

Die Schufa enthält häufig Einträge, die nicht rechtens sind oder längst gelöscht hätten werden müssen. Deswegen ist es ratsam, sich im Vorfeld einen Schufa-Auszug zusenden zu lassen. So können Sie zunächst schauen, ob die Einträge alle korrekt sind oder ob es Widersprüchlichkeiten gibt. Anbieter, die falsche Einträge haben eintragen lassen, sind dazu verpflichtet, diese wieder löschen zu lassen. Ebenfalls ist es Ihr gutes Recht, diejenigen Einträge entfernen zu lassen, die abgeschlossen sind und deren Verweilzeit in der Schufa abgelaufen ist. Möglicherweise lässt sich so der Schufa-Score direkt verbessern, sodass die Chancen auf einen Kredit steigen.

Sind die Konditionen für die Immobilienfinanzierung mit negativer Schufa schlechter?

Bei der Immobilienfinanzierung müssen Sie mit schlechteren Konditionen rechnen, wenn Sie über eine negative Schufa verfügen. Die Zinsen hängen stark von dem Schufa-Wert ab. Fällt dieser schlecht aus, erhalten Sie unattraktive Konditionen. Falls der Wert jedoch gut ausfällt, können Sie von zinsgünstigen Krediten profitieren. Allerdings ist hier nicht nur Ihr Schufa-Score entscheidend, sondern Ihre grundsätzliche Bonität.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.