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Ob Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder unbebautes Grundstück – die Grundsteuer muss von allen Eigentümer:innen gezahlt werden. Doch worauf wird diese Steuer behoben, wie wird sie berechnet und warum gibt es alle Jahre wieder eine Grundsteuerreform? Das erfährst du kompakt und verständlich in diesem Artikel.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Berechnung erfolgt nach der Formel Grundsteuer =
    Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

  • Der Hebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird, beeinflusst maßgeblich die Höhe deiner Grundsteuer.

  • Die Mehrheit der Bundesländer nutzt das Bundesmodell, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland haben eigene Modelle.

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  • Wie wird die Grundsteuer berechnet?

    Nicht alle Bürger:innen zahlen die Grundsteuer, sie ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien. Nur wenn du Eigentümer:in bist, musst du sie zahlen. Erhoben wird die Grundsteuer von den Kommunen. Die Berechnung der Grundsteuer ist Ländersache.

    Ab 2025 wird die Berechnung der Grundsteuer deutschlandweit geändert. Die Grundformel bleibt in allen Bundesländern grundsätzlich gleich. Es gibt Unterschiede etwa bei der Bestimmung des Grundsteuerwerts.

    hint
    Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus der Formel:

    Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

    Grundsteuerwert: Der steuerliche Wert des Grundstücks oder der Immobilie, der nach unterschiedlichen Modellen berechnet wird. Der Grundsteuerwert kann in den Bundesländern mit Abweichungen zum Bundesmodell auch eine andere Bezeichnung haben (z.B. Grundsteueräquivalenzbeträge).

    Steuermesszahl: Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der je nach Art der Nutzung und Grundsteuermodell variiert (z. B. 0,31 Promille für Wohngebäude im Bundesmodell). Die Steuermesszahl kann in den Bundesländern mit Abweichungen zum Bundesmodell auch eine andere Bezeichnung haben (z.B. Lage-Faktor). Das Ergebnis aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag.

    Hebesatz: Ein von der Gemeinde festgelegter Multiplikator, der je nach Grundsteuermodell, politischer Ausrichtung und Haushaltslage der Gemeinde stark variieren kann (z. B. 200 Prozent oder aber über 900 Prozent).

    Expertenkommentar

    „Die Grundsteuerreform bringt notwendige Modernisierungen, sorgt aber auch für Verwirrung bei Eigentümer:innen – es ist wichtig, sich mit den neuen Regelungen ihres Bundeslands vertraut machen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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    1. Woher erhalte ich die Daten für die Berechnung der Grundsteuer?

    Die Daten für die Berechnung der Grundsteuer findest du etwa im Grundbuch, dort findest du Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Fläche, zur Nutzungsart und zur Wohnfläche. Das Baujahr der Immobilie ist auch im Grundbuch eingetragen. Alternativ kannst du im Kaufvertrag des Objektes nachschauen.

    Der Bodenrichtwert ist Sache der Gemeinden. Für die meisten Bundesländer sind die jeweiligen Bodenrichtwerte im BORIS-System zentral einzusehen. Du kannst auch das Online-Portal deines Bundeslandes nutzen, um den Bodenrichtwert herauszufinden, auch eine Anfrage beim zuständigen Katasteramt kann hilfreich sein.

    2. Wer errechnet die Grundsteuer?

    Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt vonseiten des Staates in mehreren Schritten, mehrere Institutionen sind beteiligt:

    A) Das Finanzamt
    Das Finanzamt ermittelt zunächst den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Dafür werden folgende Faktoren berücksichtigt: 

    • Der Wert des Grundstücks (Grundsteuerwert).
    • Die Nutzungsart (z. B. Wohnen oder Gewerbe).
    • Eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl.

    Diese Berechnung wird im Grundsteuermessbescheid festgehalten.

    B) Die Gemeinde
    Auf Basis des Grundsteuermessbetrags wendet deine Gemeinde oder deine Stadt den Hebesatz an.

    Das Ergebnis ist die jährliche Grundsteuer, die du im Grundsteuerbescheid findest.

    3. Kann ich dem Grundsteuerbescheid widerrufen?

    Nachdem die Gemeinde auf Basis des Grundsteuermessbetrags und des Hebesatzes die Höhe der Steuer berechnet hat, erhältst du einen Grundsteuerbescheid.
    Die gute Nachricht: Du kannst dem Grundsteuerbescheid widersprechen, wenn du Fehler oder Unstimmigkeiten feststellst. Dafür musst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Du solltest deinen Bescheid gründlich prüfen.
    Die schlechte Nachricht ist: Überall können sich Fehler einschleichen, z. B. der Wert des Grundstücks, die Größe der Fläche, die Nutzungsart kann falsch angegeben sein. Es können sich schlich Rechenfehler eingeschlichen haben.

    Wenn dein Thema juristisch komplex ist, kann ein Gutachten von einer Fachperson, die nach ISO 17024 zertifiziert ist, nötig werden. Wenn du etwa den im Grundsteuerbescheid angegebenen Wert deines Grundstücks anzweifelst, brauchst du die Expertise eines:r Gutachter:in mit ISO-17024-Zertifizierung. Besonders bei Neubewertungen im Rahmen der Grundsteuerreform können zertifizierte Fachpersonen ein objektives Gutachten erstellen, das in einem Widerspruch oder Verfahren verwendet wird.

    hint
    Tipp: Grundsteuer überprüfen lassen

    Ganz einfach Grundsteuer ausrechnen lassen und prüfen, ob sich ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid lohnt. Falls ein Widerspruch erfolgsversprechend ist, bekommst du über von ImmoScout24 ein entsprechendes Gutachten, das von einem:einer Expert:in erstellt wird, der:die nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist.

    Was ändert sich seit 2025?

    Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach neuen Modellen berechnet. Das Besondere: Die Bundesländer können entscheiden, ob sie das bundesweite Modell anwenden oder eigene Berechnungsmethoden einführen. Die regelmäßige Neubewertung soll sicherstellen, dass Veränderungen im Immobilienmarkt, wie Wertsteigerungen oder -verluste, in die Berechnung einfließen. Die alten Einheitswerte, die vor der Reform genutzt wurden, basierten teilweise auf Daten von 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Solche veralteten Werte führten zu erheblichen Ungerechtigkeiten.

    hint
    Bist du Vermieter:in?

    Für Vermieter:innen ist die Grundsteuer umlagefähig, das heißt, sie kann in den Betriebskosten auf die Mieter:innen umgelagert werden.

    Wie lange bleibt die aktuelle Grundsteuer gültig?

    Laut Gesetzgeber müssen Grundstückswerte regelmäßig überprüft werden. Der Bewertungszeitraum wurde auf sieben Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass die nächste Neubewertung der Grundstücke für die Grundsteuer 2031 erfolgen wird. Das heißt: Alle Grundstücke und Immobilien werden 2031 erneut bewertet, basierend auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bodenrichtwerten, Mietpreisen oder den jeweiligen Landesmodellen. Es ist denkbar, dass auch Hebesätze angepasst werden.

    Grundsteuer: Die neuen Berechnungsmodelle

    Ab 2025 bis voraussichtlich 2031 gilt in Deutschland eine neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, um eine gerechtere und modernere Verteilung der Steuerlast zu ermöglichen. Dabei können die Bundesländer zwischen dem Bundesmodell oder eigenen Modellen wählen. In der folgenden Graphik ist veranschaulicht, welches Bundesland welches Modell nutzt:


    Grundsteuer Berechnungsmodelle je Bundesland in Deutschland. Die Mehrheit benutzt das Bundesmodell oder eine Abweichung davon. Hinweis: Unser Grundsteuer-Check ist für Bundesländer mit dem Bundesmodell oder Bundesmodell mit Abweichungen möglich.

    1. Das Bundesmodell

    Das Bundesmodell setzt auf eine gerechtere Bewertung durch Einbeziehung mehrerer Faktoren. Es berücksichtigt sowohl den Wert als auch die Nutzung einer Immobilie:
     
    • Grundstücksfläche: Größe des Grundstücks in Quadratmetern.
    • Bodenrichtwert: Der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Boden für einen abgegrenzten Bereich, in dem das Grundstück liegt; festgelegt von den Behörden.
    • Durchschnittliche Nettokaltmiete: Bei Wohnimmobilien wird eine statistisch ermittelte Miete angesetzt, die von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde, dem Baujahr und der Wohnfläche der Immobilie abhängt.
       

    Der Grundsteuerwert für Wohnimmobilien wird gemäß den Regelungen des Bewertungsgesetztes in dem sogenannten Ertragswertverfahren berechnet. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei die Miete mit einem vorgegebenen objektspezifischen Zinssatz über die Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisiert.

    Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl.

    2. Das Flächenmodell (Bayern)

    Das Flächenmodell ist besonders simpel und berücksichtigt nur die Größe des Grundstücks und der Gebäude – die Lage oder der Marktwert spielen keine Rolle.

    hint
    Die Formel

    Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden = Grundstücksfläche × Äquivalenzzahl

    Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche = Gebäudefläche × Äquivalenzzahl

    Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Summe der Äquivalenzbeträge jeweils multipliziert mit einer Grundsteuermesszahl.

    Dieses Modell ist zwar transparent, benachteiligt aber Regionen mit hohem Bodenwert, da teure und günstige Lagen gleichwertig behandelt werden. Bayern hat dieses Modell gewählt, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

    3. Das Bodenwertmodell (Baden-Wüttenberg)

    Baden-Württemberg hat das Bodenwertmodell eingeführt, das den Fokus auf den Wert des Grundstücks legt, aber die Gebäude selbst außer Acht lässt.

    hint
    Die Formel

    Grundsteuerwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert

    Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl.

    Dieses Modell ist stärker an die Lage des Grundstücks gekoppelt und bevorzugt aufwändigere Bebauungen, da Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden.

    4. Das Wohnlagemodell (Hamburg)

    Das Wohnlagenmodell berücksichtigt die Grundstücksfläche, die Wohnfläche und die Wohnlage.

    hint
    Die Formel

    Grundsteuerwert für den Grund und Boden = Grundstücksfläche × Äquivalenzzahl

    Grundsteuerwert für die Wohnfläche = Gebäudefläche × Äquivalenzzahl

    Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Summe der Äquivalenzbeträge jeweils multipliziert mit individuellen Grundsteuermesszahl.

    Das Alter und der Zustand des Gebäudes sowie der Wert des Grundstücks spielen für die Grundsteuerermittlung keine Rolle.

    5. Das Flächen-Lage-Modell (Niedersachsen) / Flächen-Faktor-Modell (Hessen)

    Das Flächen-Lage-Modell und das Flächen-Faktor-Modell berücksichtigen die Größe des Grundstücks und die Größe des Gebäudes kombiniert mit einem Lagefaktor.

    hint
    Die Formel

    Grundsteueräquivalenzbetrag = (Grundstücksfläche × Äquivalenzzahl) + (Gebäudefläche × Äquivalenzzahl)

    Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Summe der Äquivalenzbeträge multipliziert mit einem Lagefaktor.
    Es gilt: Je besser die Lage, desto höher der Lagefaktor.




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    So errechnest du die neue Grundsteuer in drei Schritten

    Die Grundsteuer zu berechnen, mag zunächst kompliziert wirken, aber mit ein wenig Hintergrundwissen kannst du berechnen, welche Steuerlast auf dich zukommt. Hier führen wir dich Schritt für Schritt durch die Berechnung und erklären dir die wichtigsten Begriffe und Formeln. Am Ende dieses Artikels wirst du wissen, wie du deine Grundsteuer selbst berechnen kannst, unabhängig davon, ob du nach den neuen oder alten Regelungen vorgehst.

    hint
    Die Grundsteuer wird grundsätzlich mit folgender Formel berechnet:

    Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

    Schritt 1: Den Grundsteuerwert ermitteln

    Je nach Berechnungsmodell wird der Grundsteuerwert unterschiedlich ermittelt:
     

    • Bundesmodell (ab 2025 in den meisten Bundesländern): Der Wert ergibt sich aus der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert und dem Gebäudealter und der Miete.
    • Flächenmodelle (z. B. Bayern): Hier zählt nur die Grundstücksfläche und die Gebäudefläche, die mit sog. Äquivalenzzahlen multipliziert werden.
    • Bodenwertmodell (Baden-Wüttemberg): Nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert werden berücksichtigt.
       

    Beispiel: Du besitzt ein Grundstück mit einer Fläche von 500 Quadratmetern in Baden-Wüttemberg. Der Bodenrichtwert beträgt 800 Euro pro Quadratmeter.

    Berechnung des Grundsteuerwerts:
    Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = 500 m² × 800 €/m² = 400.000 Euro


    Schritt 2: Die Steuermesszahl anwenden

    Die Steuermesszahl ist für das Bundesmodell einheitlich festgelegt und beträgt grundsätzlich:

    • Für Wohngebäude: 0,31 Promille
    • Für unbebaute Grundstücke: 0,34 Promille
    • Für Gewerbeimmobilien: 0,35 Promille
       

    Beispiel: Du besitzt ein Wohnhaus.

    Berechnung des Grundsteuermessbetrags:
    Grundsteuerwert × Steuermesszahl = 400.000 € × 0,31 Promille = 124 €

     

    Abweichende Steuermesszahlen im Bundesmodell sind in folgenden Bundesländern eingeführt worden:

    Bundesland Wohngebäude Nichtwohngrundstücke (Gewerbe) und unbebaute Grundstücke
    Berlin 0,31 Promille 0,45 Promille
    0,31 Promille 0,75 Promille
    Bremen
    Saarland 0,34 Promille 0,64 Promille

    In Sachsen betragen die Steuermesszahlen für Wohngebäude und unbebaute Grundstücke 0,36 Promille und für Nichtwohngebäude (Gewerbe) 0,72 Promille.

    In den vom Bundesmodell abweichenden Grundsteuermodellen werden teilweise anstelle der Steuermessbeträge Lagefaktoren angewendet. Die Steuermessbeträge bzw. Lagefaktoren dieser Modelle werden an dieser Stelle nicht weiter aufgeführt.


    Schritt 3: Den Hebesatz deiner Gemeinde berücksichtigen

    Der Hebesatz wird von deiner Gemeinde festgelegt und kann stark variieren. In der Regel liegt dieser zwischen 200 Prozent und 900 Prozent. Er dient als Multiplikator für den zuvor berechneten Steuermessbetrag.

    Beispiel: Deine Gemeinde hat einen Hebesatz von 800 Prozent.

    Berechnung der Grundsteuer:
    Steuermessbetrag × Hebesatz = 124 € × 800 Prozent = 992 €
    Deine jährliche Grundsteuer beträgt in diesem Fall also 992 Euro.


    Beispiele: Bundesmodell, Flächenmodell und Bodenwertmodell

    Hier sind drei Beispielrechnungen mit drei verschiedenen Modellen:
     

    1. Wohnhaus im Bundesmodell
     

    Daten:

    • Grundstücksfläche: 700 m²
    • Bodenrichtwert: 600 €/m²
    • Jährlicher Reinertrag: 14.220 € (bei 150 m² Wohnfläche, 10 €/m² Miete und 21% Bewirtschaftungskosten)
    • Vervielfältiger: 30,36 (bei Restnutzungsdauer = 55 Jahre und Liegenschaftszinssatz = 2,4 Prozent)
    • Abzinsungsfaktor: 0,2713 (bei Restnutzungsdauer = 55 Jahre und Liegenschaftszinssatz = 2,4 Prozent)
    • Anpassungsfaktor wegen von 500 m² abweichender Grundstücksgröße = 0,92
    • Steuermesszahl: 0,31 Promille
    • Hebesatz der Gemeinde: 450 Prozent
       

    Rechnung:

    1. Grundsteuerwert:
      14.220 € × 30,36 700 m² + 0,2713 × (600 €/m² × 700 m² × 0,92) = 536.549,52 €
    2. Steuermessbetrag:
      536.549,52 € × 0,31 Promille = 166,33 €
    3. Grundsteuer:
      166,33 € × 450 Prozent = 748,49 €

     Die jährliche Grundsteuer beträgt 748,49 Euro.

     

     

    2. Flächenmodell (Bayern)
     

    Daten:

    • Grundstücksfläche: 700 m²
    • Wohnfläche: 150 m²
    • Äquivalenzzahl für das Grundstück: 0,04 €/m²
    • Äquivalenzzahl für das Gebäude: 0,50 €/m²
    • Grundsteuermesszahl für Grund und Boden: 100 Prozent
    • Grundsteuermesszahl für Wohnflächen: 70 Prozent
       

    Rechnung:

    1. 700 m² × 0,04 €/m² × 100 Prozent) + (150 m² × 0,50 €/m² × 70 Prozent) = 80,50 € (Grundsteuermessbetrag)
    2. 80,50 € × 450 Prozent = 362,25 Euro
       

       

    3. Bodenwertmodell (Baden-Wüttemberg)
     

    Daten:

    • Grundstücksfläche: 700 m²
    • Bodenrichtwert: 600 €/m²
       

    Rechnung:

    1. 700 m² × 600 €/m² × 0,91 Promille = 382,20 € (Grundsteuermessbetrag)
    2. 382,20 € × 450 Prozent = 1.719,90 €

    Beispielrechnung: Grundsteuer für ein Einfamilienhaus mit unterschiedlichen Werten

    Anhand der folgenden Beispielrechnungen siehst du, wie die Grundsteuer ermittelt wird. Die zwei Fälle zeigen, dass für die Berechnung verschiedene Faktoren verantwortlich sein können. Das erste Beispiel zeigt, welchen Einfluss der individuelle Hebesatz einer Kommune auf die Höhe der Grundsteuer haben kann. Im zweiten Beispiel ist der unterschiedliche Bodenrichtwert – bei ansonsten vergleichbaren Immobilien – der wesentliche Grund für einen unterschiedlich hohen Grundsteuerbetrag.


      Einfamilienhaus A Einfamilienhaus B
    Ermittelter Einheitswert 300.000 € 300.000 €
    Steuermesszahl 0,31 ‰ 0,31 ‰
    Grundsteuermessbetrag 300.000 € x 0,31 ‰ = 93 € 300.000 € x 0,31 ‰ = 93 €
    Individueller Hebesatz 440 % (hier: Düsseldorf) 650 % (hier: Leipzig)
    Berechnung der Grundsteuer 300.000 € x 0,31 ‰ x 440 % 300.000 € x 0,31 ‰ x 650 %
    Jährliche Grundsteuer 409,20 € 604,50 €

    In dieser Beispielrechnung wird deutlich, dass der individuelle Hebesatz einer Kommune merklichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben kann. Die jährliche Grundsteuer für Einfamilienhaus B liegt in diesem Beispiel um 195,30 Euro höher als bei Einfamilienhaus A, obwohl der ermittelte Einheitswert und die Steuermesszahl gleich sind. Deshalb ist es mit Blick auf einen geplanten Immobilienkauf immer sinnvoll, sich vorab über den individuellen Hebesatz der Stadt zu informieren.



    FAQ: Häufige Fragen zum Thema Grundsteuer berechnen

    Was ändert sich mit der Grundsteuerreform ab 2025?

    Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach neuen Bewertungsmodellen berechnet, die gerechter und aktueller sind. Alte Einheitswerte werden durch aktuelle Bodenrichtwerte, Flächenangaben und je nach Modell auch Mietwerte ersetzt. Dadurch kann sich die Steuerlast für Eigentümer:innen regional unterschiedlich entwickeln.

    Welches Berechnungsmodell gilt in meinem Bundesland?

    Die meisten Bundesländer, wie Berlin, NRW und Brandenburg, nutzen das Bundesmodell. Bayern, Hamburg, Niedersachsen sowie Sachsen und das Saarland haben sich für eigene Modelle entschieden.

    Wie kann ich meine Grundsteuer selbst berechnen?

    Die Grundsteuer berechnet sich aus Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der Grundstückswert wird je nach Modell unterschiedlich ermittelt (z. B. durch Bodenrichtwerte oder Flächenangaben). Prüfe die Steuermesszahlen und Hebesätze deiner Gemeinde, um eine präzise Berechnung durchführen zu können.

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