Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Verschärfte Energiestandards und gesetzliche Neuregelungen für Bauverträge und Kredite: Welche Änderungen Sie ab 2016 beim Bau, Kauf und der Finanzierung Ihrer Immobilie erwarten, erfahren Sie hier.

Höherer energetischer Mindeststandard

Ab 1. Januar 2016 treten verschärfte Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Neubau in Kraft. Sie sind Teil der seit Mai 2014 geltenden EnEV, werden aber erst 2016 in einem zweiten Schritt umgesetzt:


Durch die Verschärfung des EnEV-Standards gelten viele Häuser ab 2016 nicht mehr als energieeffizient.

  • Der maximal zulässige Primärenergiebedarf (Heizenergie plus Energieaufwand für Gewinnung und Transport der Energieträger) der Immobilie liegt nun um 25 Prozent unter der bisher geltenden Grenze.
  • Die Wärmeverluste der Gebäudehülle müssen um 20 Prozent geringer ausfallen als bisher.

Im Klartext bedeutet das: Neue Häuser müssen noch besser gedämmt und noch effizienter beheizt werden als bisher. Das ist in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden. Die Neuregelung betrifft alle Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag gestellt wird. Wer noch bis Ende 2015 Bauantrag oder -anzeige einreicht und erst im neuen Jahr anfängt zu bauen, kann auch im neuen Jahr noch nach den alten EnEV-Regeln bauen. Immobilienkäufer sollten bei Neubauangeboten deshalb genau prüfen, welchen Standard sie für welchen Preis bekommen.



Neue Richtlinien für Immobilienkredite

Die Bundesregierung hat einmal mehr „Hausaufgaben“ von der Europäischen Union bekommen: Bis zum Frühjahr 2016 muss sie eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen, die den Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessern soll. Verbraucherschützer bezweifeln allerdings, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch in allen Punkten gerecht wird. Vorgesehen ist, dass die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft strenger prüfen. Außerdem sollen die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden verschärft werden.

In der Vergangenheit waren vielen Banken Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden unterlaufen. In solchen Fällen konnten Verbraucher ihr Hypothekendarlehen zeitlich uneingeschränkt widerrufen. Damit soll – quasi im Gegenzug zur stärkeren Verpflichtung der Banken – nun Schluss sein. Wenn der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet würde, hätten Sie als Immobilienkreditnehmer nur noch für einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen ein Widerrufsrecht.



„immobilienfinanzierung“

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Vor dem Immobilienkauf stehen alle Kaufinteressenten vor der Frage: "Wie teuer darf meine Immobilie sein?" Ermittle jetzt kostenlos deinen finanziellen Spielraum.


Neue Regeln zur Energieeffiziez: Änderung der Förderstandards

Die Verschärfung des EnEV-Standards zieht auch Änderungen bei der Förderung durch die staatliche KfW-Bank nach sich. Diese unterstützt den Bau von besonders energieeffizienten Häusern, die besser sind als der gesetzliche Standard, mit zinsgünstigen Darlehen.

Allerdings fällt ab 1. April 2016 das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 aus der Förderung heraus, weil es nach der neuen Regelung nur noch die gesetzlichen Mindestforderungen erfüllt. Im Gegenzug wird dafür aber das KfW-Effizienzhaus 40 Plus als neuer Förderstandard eingeführt, mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf die förderfähige Darlehenssumme. Immobilienkäufer, die von den KfW-Darlehen profitieren wollen, sollten sich rechtzeitig informieren, ob das Haus ihrer Wahl förderfähig ist oder nicht.

Bauvertragsrecht: Mehr Schutz für Bauherren und Käufer

Das Bauvertragsrecht soll ebenfalls reformiert werden. Auch hierfür liegt ein Gesetzesentwurf vor. 

Zu den wichtigsten Punkten der geplanten Änderungen gehören:

  • ein Widerrufsrecht für Bauverträge
  • eine gesetzliche Baubeschreibungspflicht
  • Regelungen zur Bauzeit (beispielsweise Angabe des Fertigstellungstermins in der Baubeschreibung), Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen

Wann der Entwurf verabschiedet werden kann und ob das Gesetz schon 2016 in Kraft treten wird, war allerdings Anfang Dezember 2015 noch nicht abzusehen.

Mögliche Erhöhung der Grunderwerbssteuer in Thüringen

Ein Posten, den Hauskäufer in ihrer Finanzplanung oft unterschätzen, ist die Grunderwerbssteuer als Teil der Kaufnebenkosten. Hier haben die Bundesländer in den vergangenen Jahren mit mehrfachen Erhöhungen der Steuersätze bei Bauherren und Käufern kräftig zugelangt.

Einige Länder sind inzwischen bei Werten von 6,5 Prozent des Kaufpreises angekommen. Nach den im Dezember 2015 vorliegenden Informationen müssen 2016 vermutlich jedoch nur Hauskäufer in Thüringen mit einer weiteren Erhöhung rechnen. Hier soll der Grunderwerbssteuersatz von 5,0 auf 6,5 Prozent steigen.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.