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Wohnungsbewerbung

Was Sie bei der Bewerbung für eine neue Wohnung beachten sollten

Für Ihr Bewerbungsschreiben sollten Sie sich ein wenig Ruhe und Zeit nehmen, um es sorgfältig verfassen zu können. Grundsätzlich sollte die Bewerbung kurz, übersichtlich und sachlich gehalten sein. Sie sollten kurz Ihre aktuelle Wohnungssituation skizzieren und die Motive und Gründe nennen, die Sie zu einem Wohnungswechsel veranlassen.

Hierfür kann es eine Vielzahl von Gründen geben:

Vielleicht suchen Sie ja zum ersten Mal eine eigene Wohnung, oder Ihre bisherige Wohnung wurde durch die Geburt eines Kindes zu klein, eventuell ist durch eine neue Arbeitsstelle der Weg zur Arbeit unzumutbar weit geworden. Durchaus möglich ist auch, dass Ihre alte Wohnung zu teuer oder zu groß geworden ist, weil Ihre Kinder ausgezogen sind, ein Ehepartner verstorben ist oder eine Scheidung erfolgte.

Wichtig sind in jedem Fall folgende Angaben:

  • Die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
  • Art, Höhe und Zusammensetzung Ihres Familieneinkommens (z.B. Gehalt oder Lohn, Rente, Bafög, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Unterhalt etc.)
  • Schüler, Studenten und Auszubildende müssen dem Vermieter meist eine Mietbürgschaft vorweisen. Im Regelfall erklären die Eltern in einem formlosen Schreiben eine Mietübernahmegarantie bis zu einer bestimmten Höhe.
  • Sie sollten in jedem Falle eine Obergrenze für die Miete angeben, die Sie bereit sind monatlich zu zahlen.
  • Fügen Sie dem Schreiben notwendige Papiere und Unterlagen z.B. den "Wohnberechtigungsschein" oder den Einkommensnachweis als Anlage in Kopie bei.
  • Verdeutlichen Sie kurz und sachlich die Dringlichkeit Ihres Falles sowie personengebundene Umstände, die für Sie wichtig sind, z.B. eine Wohnung mit behinderten- oder altersgerechter Ausstattung.
  • Nennen Sie Ihre Wünsche hinsichtlich der Lage (Stadtteil, Stockwerk) und der Ausstattung der Wohnung, wie z.B. Fahrstuhl, Balkon, Dusche/Bad, eine bestimmte Heizungsform, Gartennutzung etc.
  • Geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit sich der Vermieter bei Bedarf umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen kann.