
Wer einen Energieausweis benötigt, kann auf eine Datenbank von Ausstellern zugreifen, die von der Deutschen Energie- Agentur (dena) gepflegt wird. Dort sind Energieausweisaussteller gelistet, die nach §21 und § 29 der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch dazu berechtigt sind. Interessenten können problemlos nach der Eingabe ihrer eigenen Postleitzahl einen Anbieter in der heimischen Region finden.

Leider sind die Kosten für das Erstellen eines Energieausweises nicht bundeseinheitlich geregelt. Vielmehr orientieren sich diese am Markt.

Er komplette Energieausweis, also alle vier Seiten, müssen auf Verlangen eines potenziellen Mieters oder Käufers vorgelegt werden. Parallel dazu müssen dem Ausweispapier auch Modernisierungsempfehlungen beigelegt werden. Jedoch gibt es für Interessenten, die ein Gebäude mieten oder kaufen wollen keinen Anspruch auf eine Kopie.
Wer einen Energieausweis nicht vorlegen will oder rechtzeitig vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ab dem Tag der Ausstellung behält der Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren. Werden innerhalb dieser Zeitspanne energetische Sanierungsmaßnahmen an den Immobilie durchgeführt, empfiehlt es sich, einen neues Ausweis ausstellen zu lassen, da in der Regel eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wurde. Mit einem aktuellen Energieausweis lässt sich dann ein Objekt unproblematischer vermieten oder verkaufen.

Der Energieausweis ist nicht einzig und allein für künftige Mieter oder neue Eigentümer sinnvoll. Selbst derjenige, der seinen eigenen vier Wänden treu bleiben will, kann von den Daten und insbesondere von den Modernisierungsempfehlungen profitieren. Besteht tatsächlich Handlungsbedarf, kann der Immobilienbesitzer seine Energiekosten durch das Umsetzen der Empfehlungen gezielt reduzieren und gleichzeitig einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wer als Wohnungs- oder Hauseigentümer alle Einsparpotenziale nutzt, steigert den Wert seiner Immobilie.