Statt einer Barkaution können Mieter:innen bei der Anmietung einer Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft nutzen. So bleibt das Geld für Umzug und Möbel verfügbar. Dafür fallen bei Banken und Versicherungen in der Regel laufende Kosten an. Vermieter:innen erhalten eine Sicherheit für mögliche Mietrückstände oder Schäden, ohne ein Kautionskonto verwalten zu müssen. 


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die klassische Barkaution durch die Bürgschaft einer Bank, Versicherung oder Privatperson. 

  • Mieter:innen behalten ihre Liquidität, zahlen bei gewerblichen Anbietern aber in der Regel laufende Gebühren.

  • Wenn du als Vermieter:in einer Mietkautionsbürgschaft zustimmst, solltest du dies vertraglich festhalten. Nutze VermietenPlus zur Erstellung deines rechtssicheren Mietvertrags.  

Was ist ei­ne Mietkautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution. Normalerweise müssen Mieter:innen beim Einzug bis zu drei Nettokaltmieten als Sicherheit hinterlegen. Dieses Geld wird auf einem Mietkautionskonto angelegt und dient Vermieter:innen als Sicherheit für Schäden oder Mietrückstände. 

Bei einer Mietkautionsbürgschaft bleibt das Geld dagegen bei den Mieter:innen. Stattdessen übernimmt eine Bank, Versicherung oder Privatperson die Bürgschaft. Vermieter:innen erhalten eine Sicherheit für ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis, während Mieter:innen keine hohe Kautionssumme aufbringen müssen. Bei einer Mietkautionsversicherung wird die Sicherheit durch eine Bürgschaftsurkunde nachgewiesen, die dem:der Vermieter:in übergeben wird. 


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Für eine Mietkautionsversicherung zahlen Mieter:innen eine monatliche oder jährliche Gebühr. Diese fällt in der Regel bis zur Freigabe der Bürgschaft an und kann sich im Laufe der Zeit erhöhen. 

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Gut zu wissen:

Die gezahlten Beiträge erhalten Mieter:innen nach Mietende nicht zurück. Sie dienen auch nicht dazu, eine Kaution anzusparen. Zahlt die Versicherung bei Schäden oder Mietrückständen aufgrund einer berechtigten Forderung an den:die Vermieter:innen, fordert sie den Betrag anschließend von den Mietenden zurück.

Wel­che For­men der Mietkautionsbürgschaft gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Formen der Mietkautionsbürgschaft, die sich danach unterscheiden, wer die Bürgschaft übernimmt: 

  • Mietkautionsversicherung: Eine Versicherung übernimmt die Bürgschaft für den:die Mieter:in. Dafür fallen in der Regel monatliche oder jährliche Beiträge an. 
  • Bankbürgschaft: Eine Bank oder Sparkasse bürgt für die Mietkaution. Voraussetzung ist meist eine ausreichende Bonität, häufig auch ein bestehendes Kundenverhältnis. Für die Bürgschaft können Gebühren anfallen. 
  • Privat- oder Elternbürgschaft: Eltern oder andere Privatpersonen übernehmen die Haftung für Mietrückstände oder Schäden. Diese Form ist meist kostenlos, birgt aber finanzielle Risiken für die bürgende Person. 


Bei berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis kannst du dich als Vermieter:in im Rahmen der vereinbarten Bürgschaft an den jeweiligen Bürg:innen wenden. Bei Wohnraummietverhältnissen ist die Mietsicherheit grundsätzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Für freiwillige zusätzliche Bürgschaften können Ausnahmen gelten. 

Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft sind die klassische Barkaution auf einem Mietkautionskonto oder ein verpfändetes Mietkautionssparbuch. 

Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

Bei einer Mietkautionsbürgschaft übernimmt eine Bank, Versicherung oder Privatperson die Haftung für bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Als Vermieter:in erhältst du statt einer Barkaution eine Bürgschaftsurkunde. Die Beantragung und Übergabe laufen in der Regel folgendermaßen ab: 
 

  1. Bürgschaft vereinbaren: Du einigst dich mit dem Mieter darauf, die Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit zu akzeptieren. 
  2. Bürgschaft beantragen: Der:die Mieter.in beantragt die Bürgschaft bei einer Bank oder Versicherung. Voraussetzung sind meist eine positive Bonität und ein regelmäßiges Einkommen. Die Anbieter prüfen die Zahlungsfähigkeit, beispielsweise anhand einer SCHUFA-Auskunft. Bei negativen Einträgen kann der Antrag abgelehnt werden. 
  3. Bürgschaftsurkunde übergeben: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bürgschaftsurkunde ausgestellt und dir als Vermieter:in übergeben. Sie dokumentiert die vereinbarte Sicherheit. 
  4. Bürgschaft freigeben: Die Bürgschaft bleibt grundsätzlich bestehen, bis sie nach den vereinbarten Bedingungen freigegeben oder beendet wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Klärung offener Forderungen gibst du die Bürgschaftsurkunde zurück beziehungsweise erklärst die Freigabe. 

Was passiert bei einem Schadensfall?

Entstehen Mietrückstände oder berechtigte Schadensersatzansprüche, kannst du dich im Rahmen der Bürgschaft an die Bank, Versicherung oder Privatperson wenden. Ob und unter welchen Voraussetzungen der:die Bürg:in auszahlt, hängt von der Bürgschaftserklärung ab. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern gelten andere Auszahlungsbedingungen als bei einer gewöhnlichen selbstschuldnerischen Bürgschaft. 

Zahlt eine Versicherung aufgrund einer berechtigten Forderung an dich, fordert sie den Betrag anschließend von dem:der Mieter:in zurück. Die Mietkautionsversicherung übernimmt also nicht endgültig dessen:deren finanzielle Verpflichtungen. 

Was müs­sen Ver­mie­ter bei ei­ner Mietkautionsbürgschaft be­ach­ten?

Eine Kautionsbürgschaft kann dir als Vermieter:in einige Vorteile bieten: Du musst kein Kautionskonto verwalten und nicht auf die Zahlung einzelner Kautionsraten warten. Bei einer Bankbürgschaft oder Mietkautionsversicherung hat der Anbieter zudem in der Regel bereits die Bonität des Mietenden geprüft. 

Entscheidend ist jedoch, dass die Bürgschaft deine Ansprüche aus dem Mietverhältnis ausreichend absichert. Deshalb solltest du vor der Annahme die Bürgschaftsbedingungen und die Bürgschaftsurkunde genau prüfen. 

Können Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ablehnen?

Ja. Als Vermieter:in bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft, statt der vereinbarten Barkaution zu akzeptieren. Welche Form der Mietsicherheit geleistet werden muss, richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. 

Möchtest du eine Mietkautionsbürgschaft annehmen, solltest du die Vereinbarung schriftlich im Mietvertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung festhalten. 

Worauf kommt es bei der Bürgschaftsurkunde an?

Die Bürgschaftsurkunde dokumentiert, wer für welche Forderungen aus dem Mietverhältnis bis zu welcher Höhe haftet. Sie enthält insbesondere die Angaben zu Vermieter:innen, Mietenden und Bürg:innen, die Bürgschaftssumme sowie die vereinbarten Haftungs- und Auszahlungsbedingungen. 

Als Vermietende solltest du vor der Annahme prüfen, ob die Angaben vollständig und korrekt sind und die Bürgschaft deine Ansprüche ausreichend absichert. 

  • Bürgschaftshöhe: Die vereinbarte Sicherheit darf bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich drei Nettokaltmieten nicht überschreiten (§ 551 BGB). 
  • Vertragsparteien: Mieter:innen, Vermietende und Bürg:innen müssen eindeutig bezeichnet sein. 
  • Haftungsumfang: Die Bürgschaft sollte die vereinbarten Ansprüche aus dem Mietverhältnis abdecken, insbesondere Mietrückstände und berechtigte Schadensersatzforderungen. 
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Verzichtet der:die Bürg:in auf die Einrede der Vorausklage, kannst du ihn grundsätzlich direkt in Anspruch nehmen, ohne zuvor erfolglos gegen den:die Mieter:in vollstrecken zu müssen. 
  • Auszahlungsbedingungen: Prüfe, welche Nachweise du im Schadensfall vorlegen musst und unter welchen Voraussetzungen der:die Bürg:in zahlt. 
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Wichtig:

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist nicht automatisch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Bei Letzterer muss der:die Bürgende unter den vereinbarten Voraussetzungen zunächst zahlen, ohne bestimmte Einwendungen bereits im ersten Schritt prüfen zu lassen. Die selbstschuldnerische Bürgschaft verzichtet ebenfalls auf die Einrede, der:die Bürg:in kann allerdings weiterhin andere Einwendungen gegen die Forderung geltend machen.

Bei einer schriftlich erteilten Bürgschaft solltest du außerdem auf die ordnungsgemäß unterzeichnete Originalurkunde achten. Bei elektronischen Bürgschaftslösungen ist zu prüfen, wie die Bürgschaft rechtswirksam erteilt wurde und wie du sie im Schadensfall geltend machen kannst.


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Wie sicher ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Mietkautionsbürgschaft kann Vermieter:innen grundsätzlich eine vergleichbare Sicherheit wie eine Barkaution bieten – vorausgesetzt, die Bürgschaft deckt die relevanten Forderungen aus dem Mietverhältnis ab. Entscheidend ist jedoch, wie einfach du im Schadensfall an dein Geld kommst. Dabei gibt es Unterschiede: 

  1. Bürgschaft auf erstes Anfordern: Für Vermieter:innen besonders vorteilhaft. Der:die Bürg:in muss bei einer ordnungsgemäßen Zahlungsaufforderung grundsätzlich zunächst zahlen. Einwendungen gegen die Forderung werden in der Regel erst anschließend geklärt. 
  2. Selbstschuldnerische Bürgschaft: Ebenfalls eine gute Absicherung. Du kannst dich direkt an den:die Bürgende wenden, ohne zuvor erfolglos gegen den:die Mieter:in vollstrecken zu müssen. Der:die Bürgende darf allerdings Einwendungen gegen deine Forderung prüfen und geltend machen. 
  3. Gewöhnliche Bürgschaft: Weniger komfortabel. Hier kann der:die Bürg:in grundsätzlich die Einrede der Vorausklage erheben. Dann musst du unter Umständen erst erfolglos gegen den:die Mieter:in vollstrecken, bevor du den:die Bürgende in Anspruch nehmen kannst. 
Expertenkommentar

„Achte bei der Auswahl einer Mietkautionsbürgschaft nicht nur auf die Bürgschaftssumme, sondern vor allem auf die Haftungs- und Auszahlungsbedingungen. Entscheidend ist, wie sich berechtigte Forderungen im Schadensfall durchsetzen lassen.“

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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Rück­ga­be der Bürgschaftsurkunde – was muss pas­sie­ren?

Die Mietkautionsbürgschaft endet nicht automatisch mit dem Auszug. Als Vermieter:in darfst du zunächst prüfen, ob noch berechtigte Forderungen bestehen, beispielsweise wegen Mietrückständen, Schäden oder einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung. 

Besteht kein Sicherungsbedarf mehr, musst du die Bürgschaft freigeben. Je nach Anbieter erfolgt das durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder eine entsprechende Freigabeerklärung. Bewahre die Urkunde deshalb bis zur Freigabe sorgfältig auf. 

Soll die Bürgschaft während des Mietverhältnisses durch eine Barkaution ersetzt werden, solltest du sie erst freigeben, wenn die neue Sicherheit wirksam geleistet wurde. 

Welche Forderungen du nach Mietende noch absichern darfst, erfährst du im Ratgeber Kaution einbehalten – was ist erlaubt?. 

Wel­che Vor­tei­le bie­tet ei­ne Mietkautionsbürgschaft?


Freunde tragen Kartons und Pflanzen zum beendeten Mietverhältnis die Treppe runter
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Tipp

Falls du dich trotzdem auf eine Bürgschaft einlässt, solltest du darauf bestehen, dass die Urkunde vor Übergabe der Wohnung vollständig und korrekt vorliegt.

Vorteile für Mieter

  • Keine hohe Kautionszahlung: Das Geld bleibt für Umzug, Möbel oder andere Ausgaben verfügbar. 
  • Keine doppelte Kautionsbelastung: Beim Wohnungswechsel muss nicht erst die Rückzahlung der bisherigen Barkaution abgewartet werden. 
  • Barkaution ersetzen: Mit Zustimmung des:der Vermietenden lässt sich auch eine bereits hinterlegte Barkaution durch eine Bürgschaft ablösen. 

Vorteile für Vermieter

  • Weniger Verwaltungsaufwand: Du musst kein Kautionskonto eröffnen und verwalten. 
  • Keine ausstehenden Kautionsraten: Bei Übergabe einer wirksamen Bürgschaft über die volle vereinbarte Summe steht die Sicherheit von Anfang an zur Verfügung. 
  • Keine laufenden Gebühren: Die Beiträge für eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft trägt üblicherweise der:die Mieter:in. 
  • Bonitätsprüfung: Banken und Versicherungen prüfen in der Regel die Zahlungsfähigkeit der Antragstellenden. 

Was kos­tet ei­ne Mietkautionsbürgschaft?

Die Kosten einer Mietkautionsbürgschaft hängen von der Kautionshöhe, dem Anbieter und der Laufzeit ab. Bei einer Mietkautionsversicherung zahlen Mieter:innen in der Regel einen jährlichen Beitrag, der sich prozentual nach der vereinbarten Kautionssumme richtet. Auch Banken können für eine Bürgschaft laufende Gebühren verlangen. Eine private Elternbürgschaft ist dagegen meist kostenlos. 

Beispiel: Bei einer Mietkaution von 2.700 Euro und einem angenommenen Jahresbeitrag von 4,7 Prozent kostet die Mietkautionsversicherung 126,90 Euro pro Jahr. 

Wie hoch sind die Kosten auf Dauer?

Während eine Barkaution gebührenfrei hinterlegt werden kann, entstehen über die Vertragsdauer einer gebührenpflichtigen Mietkautionsbürgschaft fortlaufend Kosten: 

Beispielrechnung mit einem konstanten Jahresbeitrag von 4,7 Prozent der Kautionssumme. Tatsächliche Beiträge und Vertragsbedingungen können je nach Anbieter abweichen. 

Laufzeit  Gesamtkosten der Bürgschaft 
1 Jahr  126,90 € 
2 Jahre  253,80 € 
5 Jahre  634,50 € 
10 Jahre 1.269,00 €

Wichtig: Anders als bei einer Barkaution erhalten Mieter:innen die gezahlten Beiträge nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurück. Die Beiträge dienen ausschließlich der Bereitstellung der Bürgschaft und werden nicht angespart. 

Eine Mietkautionsbürgschaft kann deshalb besonders dann interessant sein, wenn Mieter:innen beim Einzug finanziell flexibel bleiben möchten. Bei längerer Mietdauer sollten sie die laufenden Kosten jedoch sorgfältig gegen die einmalige Hinterlegung einer Barkaution abwägen. 

Mietkautionsbürgschaft oder Barkaution: Was ist bes­ser?

Ob eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Barkaution besser geeignet ist, hängt vor allem von den finanziellen Möglichkeiten der Mieter:innen und den Anforderungen der Vermietenden ab. Während die Barkaution Geld für die Dauer des Mietverhältnisses bindet, ermöglichen Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung mehr finanzielle Flexibilität. Dafür können laufende Kosten entstehen. 


Kriterium  Barkaution  Bankbürgschaft  Mietkautionsversicherung 
Sicherheit für Vermieter  Hinterlegtes Kautionsguthaben  Bank haftet im vereinbarten Umfang  Versicherung haftet im vereinbarten Umfang 
Kosten für Mieter  Keine laufenden Bürgschaftsbeiträge  Häufig laufende Gebühren  In der Regel jährliche Beiträge 
Liquidität  Kautionssumme wird gebunden  Kautionssumme bleibt grundsätzlich verfügbar  Kautionssumme bleibt verfügbar 
Bonitätsprüfung  Häufig vor Unterzeichnung des Mietvertrags  Zusätzlich durch die Bank  Zusätzlich durch die Versicherung 
Verwaltungsaufwand für Vermieter  Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und verwalten  Bürgschaftsurkunde prüfen und aufbewahren  Bürgschaftsurkunde prüfen und aufbewahren 
Akzeptanz  Übliche Form der Mietsicherheit  Zustimmung des:der Vermietenden erforderlich  Zustimmung des:der Vermietenden erforderlich 

Die Barkaution eignet sich besonders für Mieter:innen, die den Kautionsbetrag aufbringen können und laufende Gebühren vermeiden möchten. Für Vermieter:innen bietet sie eine vertraute Form der Mietsicherheit, erfordert allerdings die gesetzeskonforme Anlage und Verwaltung. 

Eine Bankbürgschaft oder Mietkautionsversicherung kann sinnvoll sein, wenn Mietende ihr Geld für den Umzug oder andere Ausgaben benötigen. Vermieter:innen sparen sich die Verwaltung eines Kautionskontos, sollten dafür aber die Bürgschaftsbedingungen sorgfältig prüfen. 

Entscheidend ist die Mietdauer: Je länger eine kostenpflichtige Bürgschaft besteht, desto höher fallen die Gesamtkosten aus. Eine Barkaution wird dagegen nach Mietende einschließlich angefallener Zinsen zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Forderungen entgegenstehen. 


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Fa­zit: Mietkautionsbürgschaft – sinn­voll für dich als Ver­mie­ter?

Eine Mietkautionsbürgschaft statt Barkaution kann für dich als Vermieter:in eine praktische Alternative sein. Du musst kein Kautionskonto führen oder Zinserträge verwalten und kannst dich bei berechtigten Forderungen im Rahmen der Bürgschaft an den:die Bürg:in wenden. 

Entscheidend ist jedoch die Qualität der Bürgschaft. Prüfe vor der Annahme die Bürgschaftsurkunde, den Haftungsumfang und die Auszahlungsbedingungen. Denn nicht jede Bürgschaft bietet dieselbe Absicherung. 

Wenn die Bedingungen stimmen, kann eine Kautionsbürgschaft den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig den Mieter:innen finanziellen Spielraum beim Einzug verschaffen. 

FAQ: Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Welche Nachteile hat eine Mietkautionsbürgschaft? 

Für Mieter:innen entstehen bei Banken und Versicherungen meist laufende Gebühren, die nicht zurückgezahlt werden. Für dich als Vermieter:in liegt der Nachteil darin, dass du die Bürgschaftsbedingungen sorgfältig prüfen musst. Je nach Vereinbarung kann die Durchsetzung von Forderungen aufwendiger sein als bei einer Barkaution. 

Was bedeutet eine Bürgschaft auf erstes Anfordern? 

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss der:die Bürg:in bei einer formal ordnungsgemäßen Zahlungsaufforderung grundsätzlich zunächst zahlen. Einwendungen gegen die Forderung können meist erst anschließend geltend gemacht werden. Bei einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern kann der:die Bürg:in die Berechtigung der Forderung bereits vor einer Auszahlung prüfen. 

Was deckt eine Mietkautionsversicherung nicht ab? 

Eine Mietkautionsversicherung deckt nur die Forderungen ab, die in der Bürgschaftserklärung vereinbart sind, und zwar bis zur festgelegten Bürgschaftssumme. Nicht abgesichert sind beispielsweise Forderungen, die nicht aus dem gesicherten Mietverhältnis stammen. Auch Schäden durch gewöhnliche Abnutzung begründen grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch gegen Mietende.

Was passiert, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt? 

Bei Mietrückständen kannst du als Vermieter:in den Bürg:innen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen in Anspruch nehmen. Welche Nachweise dafür erforderlich sind und wann die Auszahlung erfolgt, hängt von der Bürgschaftserklärung ab. Zahlt die Versicherung aufgrund einer berechtigten Forderung, kann sie den Betrag anschließend von dem:der Mieter:in zurückfordern. 

Wann kann eine Mietkautionsversicherung gekündigt werden? 

Eine Mietkautionsversicherung endet nicht automatisch mit dem Auszug. In der Regel kann der:die Mieter:in sie beenden, sobald du als Vermieter:in die Bürgschaft freigegeben hast. Das erfolgt je nach Anbieter durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder eine Freigabeerklärung. Vorher solltest du prüfen, ob noch offene Forderungen bestehen. 

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seit 15.07.2021
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.

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