Mieter setzen manchmal ihre letzten Mietzahlungen aus, um diese mit der Kaution zu verrechnen. Dies ist jedoch nicht erlaubt. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen sollten, wenn Mieter die Mietkaution abwohnen wollen.


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Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist nicht erlaubt, die Mietkaution abzuwohnen. Der Mieter hat erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach erfolgter Übergabe das Recht auf eine Rückzahlung.

  • Senden Sie dem Mieter eine Zahlungsaufforderung der ausstehenden Mietzahlungen.

  • Erstatten Sie die Kaution erst nach erfolgter Übergabe mit Protokoll und ziehen Sie eventuelle Reparaturkosten oder andere ausstehende Kosten ab.

  • Wenn der Mieter sich trotzdem für das Abwohnen entscheidet, bleibt Ihnen neben der Abmahnung nur der rechtliche Weg. Jedoch besteht das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ist es erlaubt, die Mietkaution abzuwohnen?

Es kommt häufig vor, dass Mieter die letzten Mietzahlungen aussetzen, um sie mit ihrer hinterlegten Mietkaution zu verrechnen. Da es sich um eine Zahlung in Höhe von drei monatlichen Nettokaltmieten handelt, setzen sie meist die letzten zwei oder drei Mietzahlungen aus. Jedoch haben Mieter kein Recht auf dieses sogenannte „Abwohnen“ der Mietkaution. Laut Gesetz haben Mieter erst nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Räume das Recht auf eine Rückzahlung der Kaution.

Wichtig: Sie als Vermieter müssen nur dann die ganze Kaution zurückzahlen, wenn Sie die Mietwohnung in einem einwandfreien Zustand erhalten. Anderenfalls dürfen Sie einen Teil der Kaution einbehalten, um nötige Schönheitsreparaturen zu bezahlen. Als Beweisdokument ist das Übergabeprotokoll essenziell. Dazu lesen Sie hier mehr.

Dies bedeutet, dass der Mieter bis zum letzten Monat des Mietverhältnisses seinen Mietzahlungen in voller Höhe nachkommen muss. Eine Ausnahme kann darin bestehen, wenn der Vermieter seine Nachweispflicht zum Verbleib der Mietkaution nicht nachkommt. Denn es gehört zu Ihren Pflichten, die Mietkaution sicher aufzubewahren. Sollten Sie trotz schriftlicher Aufforderung des Mieters nicht nachweisen können, wo die Kaution derzeit ist, darf der Mieter Mietzahlungen zurückbehalten.

Welche Folgen hat das Abwohnen für den Vermieter?

Sollte der Mieter sich für das Abwohnen entscheiden, obwohl dies nicht erlaubt ist, tragen Sie als Vermieter das wirtschaftliche Risiko. Denn wenn Sie Ihre Ansprüche mit einer außergerichtlichen Aufforderung zur Mietzahlung oder zur Behebung von Schäden nicht durchsetzen können, bleibt nur der gerichtliche Weg:

  • Sie brauchen also einen Anwalt, der die Forderung formuliert und dem Gericht vorbringt.

  • Als Vermieter müssen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten zunächst vorstrecken.

  • Sobald Sie Recht erhalten, muss der Mieter die Kosten übernehmen. Jedoch kann es sein, dass er völlig mittellos ist. Dann bleiben Sie letztendlich auf den Kosten sitzen.

Sie sollten daher je nach Situation entscheiden, wie Sie mit dem Mieter beim Abwohnen vorgehen. Wenn das Verhältnis gut ist und Sie bereits wissen, dass es keine oder nur geringe Mängel in der Wohnung gibt, ist es denkbar, dem Abwohnen stillschweigend zuzustimmen. Falls Sie wissen, dass der Mieter mittellos ist, ist es meist günstiger, auf die Klage zu verzichten und einen eventuellen Verlust an Mietzahlungen in Kauf zu nehmen. Sie können dann die Kaution einbehalten, müssen jedoch anfallende Reparaturen selbst bezahlen.

Idealerweise sollten Sie jedoch die Mietzahlungen nachfordern und die Kaution erst nach erfolgter Übergabe mit ausführlichem Protokoll zurückzahlen. So sind Sie finanziell auf der sicheren Seite.


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