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Miteigentumsanteil

Bei einer Eigentumswohnung beschreibt der Miteigentumsanteil zu welchem Bruchteil der einzelne Wohnungseigentümer am Grundstück und am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Die Höhe der Miteigentumsanteile ergibt sich aus der Teilungserklärung und wird auch im Grundbuch eingetragen. Anhand des Miteigentumsanteils erfolgt normalerweise auch die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums z.B. der Anteil an den Grundstückssteuern.

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