Die Vereinbarung eines Festpreises, auch Pauschalpreis genannt, ist sowohl für den Erwerb vom Bauträger als auch für den Fertighausvertrag charakteristisch. Dennoch bedarf die Vereinbarung eines Festpreises einer ausdrücklichen Regelung im Vertrag. Als Bauherr sollten Sie die Festpreisabrede besonders genau prüfen. Durch unklare Formulierungen und unübersichtliche Vertragsgestaltungen wird die Festpreisklausel häufig stark entwertet.