Nebenkosten der Finanzierung
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Die Abkürzung SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA sammelt Daten Ihrer ca. 4.500 Vertragspartner, durch die sie sich auch finanziert wird. Diese Vertragspartner sind z. B. Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler.
Die SCHUFA verfügt nach eigenen Angaben über 514 Millionen gespeicherte Informationen von 62,2 Millionen Bundesbürgern (Stand 2011). Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern privatwirtschaftlich organisiert und firmiert als SCHUFA Holding AG. Sie gibt täglich rund 275.000 Auskünfte. Ziel der SCHUFA ist es, die Kreditausfälle für Ihre Vertragspartner zu reduzieren.
Die SCHUFA speichert personenbezogene Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Informationen und kreditrelevante Daten wir Kontoinformationen, Kreditkarten, Leasingverträge, Bürgschaften, Mobilfunkverträge, Kreditverträge. Diese Daten erhält die SCHUFA von Ihren Vertragspartnern. Außerdem verfügt sie über Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, über Eidesstattliche Versicherungen.
Eine SCHUFA-Auskunft beantragen können alle Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen einen Kredit gewähren, oder Unternehmen, die ansonsten ein wirtschaftliches Risiko tragen, also z. B. Banken, Kreditkartenunternehmen, Telekommunikationsunternehmen.
Diese Unternehmen zahlen pro SCHUFA-Anfrage eine Gebühr und finanzieren damit die SCHUFA. Sie können auch selbst einen Einblick in ihre gespeicherten Daten nehmen und gegen eine Gebühr von einmalig 18,50 Euro (Stand 2012) eine Selbstauskunft bei der SCHUFA beantragen. Ihre persönliche SCHUFA-Auskunft können Sie direkt auch direkt bei Immobilienscout 24 anfordern. Ansonsten kann niemand Ihre Daten abfragen und die oben genannten Unternehmen auch nur, wenn Sie diese schriftlich dazu autorisiert haben. Sie können diese Erlaubnis jederzeit widerrufen. Das kann dann natürlich Folgen für Ihre Kreditwürdigkeit haben.
Ihre Einwilligung ist auch nur einmalig. Will ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt erneut Einsicht in Ihre SCHUFA-Akte, müssen diese Ihr Einverständnis erneut einholen.
Die SCHUFA unterscheidet bei der Auskunft zwischen A- und B-Vertragspartnern.
A-Vertragspartner sind Banken, Sparkassen, Kreditkartenunternehmen. B-Partner der SCHUFA sind Versandhandels-, Telekommunikationsunternehmen oder sonstige Unternehmen, die Waren auf Teilzahlungsbasis liefern. Sie erhalten Informationen über Zahlungsstörungen ohne zu wissen, in welchem Bereich die liegen.
Telekommunikationsunternehmen erhalten konkret positive und negative SCHUFA-Auskünfte aus ihrer Branche, nicht aber, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind.
A-Partner erhalten alle bankrelevanten Informationen, also ob Sie bei ihnen ein Girokonto hätten oder eine Kreditkarte, aber auch, und erfahren auch, wenn Sie einen Kredit gekündigt haben. Sie erhalten zudem von der SCHUFA negative Informationen aus anderen Bereichen, also gemahnte oder nicht bezahlte Rechnungen, jedoch nie, von welchem Unternehmen diese Daten stammen.
A-Partner der SCHUFA werden auch darüber informiert, ob ein anderes Unternehmen in den letzten zehn Tagen eine Auskunft über sie angefordert hat, aber wiederum nicht, welches Unternehmen das war.
Nein. Und wenn die Bank nicht darauf besteht, sollten Sie auch nicht nachfragen. Denn eine Kreditanfrage kann dazu führen, dass eine andere Bank sie später als weniger kreditwürdig einschätzt. Denn auch Anfragen werden bei der SCHUFA gemeldet.
Allerdings ist hier auch Vorsicht geboten: Häufig werben mehr oder weniger seriöse Kreditanbieter mit einer Kreditvergabe auch ohne SCHUFA-Auskunft, dafür aber mit deutlich erhöhten Zinssätzen. Lassen Sie sich nur darauf ein, wenn Sie einerseits bereit sind die Mehrkosten zu tragen, andererseits aber auch sicher sind, dass Sie den Kredit abbezahlen können. Wenn Sie aber eine SCHUFA-Auskunft fürchten, sollten Sie sich obendrein selbst ehrlich fragen, ob Sie sich den Kredit auch wirklich leisten können.
Im Zweifelsfall hilft die SCHUFA-Selbstauskunft, die Sie gegen eine einmalige Gebühr von 18,50 Euro (Stand 2012) auf der Homepage der SCHUFA bestellen können. Zudem können Sie durch eine Onlineregestrieung bei der SCHUFA auch kostenlos Einblick in Ihre Daten nehmen.
Können Kreditinstitute ohne meine Einwilligung eine SCHUFA-Auskunft beantragen? Meist beinhalten Krediteinanträge automatisch die so genannte SCHUFA-Klausel, mit der sie dem Unternehmen die Erlaubnis erteilen, Ihre Daten an die SCHUFA weiterzugeben und sich eine Auskunft ihrer Daten zu holen.
Ohne eine solche Klausel ist es für ein Unternehmen nicht zulässig, ihre Daten an die SCHUFA weiterzuleiten und sich eine Auskunft einzuholen. Sie können die SCHUFA-Klausel auch aus einem Vertrag oder Antrag streichen, gehen damit aber das Risiko ein, dass ihr Kreditwunsch abgelehnt wird.
Manchmal weisen die Unternehmen den Antragsteller eines Privatkredits nicht ausdrücklich auf das Vorhandensein dieser SCHUFA-Klausel hin. Lesen Sie also immer den Kreditvertrag sorgfältig durch.
Scoring ist ein Verfahren, nicht nur der SCHUFA, bei dem aus einer Menge von gesammelten Daten eine Prognose erstellt wird. Im Falle der SCHUFA soll die Prognose darüber Auskunft geben, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde ein Geschäft vertragsgemäß abwickelt oder einen Kredit vertragsgemäß zurückzahlt.
Dieser Score wird aus den bei der SCHUFA verfügbaren Daten ermittelt, es kann beim Scoring aber nicht auf Daten wie Einkommen oder Beruf zurückgegriffen werden.
Allerdings gibt es branchenspezifische Scorewerte, da die SCHUFA davon ausgeht, dass man für die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand eine Rechnung bezahlt eine andere Prognose abgeben muss als für die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand einen Privatkredit zurückzahlt. Die branchenspezifischen Scorings werden von der SCHUFA nach eigenen Angaben nicht gespeichert, sondern tagesaktuell berechnet.
In der Selbstauskunft erfährt der Kunde bei der SCHUFA, welcher Basisscore ihm zugeordnet wurde. Der Basisscore wird branchenunabhängig erstellt und soll allgemein etwas darüber aussagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand vertragsgemäß ein Geschäft abwickelt. Der Basisscore ist ein Prozentwert (100 Prozent ist der höchste und beste Scoring-Wert), der alle drei Monate aktualisiert wird.