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Musst du als Vermieter:in eine Wohnung mit Einbauküche vermieten? Nein – aber es kann sich lohnen. Eine Küche erhöht die Attraktivität deiner Wohnung, spart Mieter:innen Kosten und Arbeit. Doch lohnt sich das finanziell? Wer zahlt Reparaturen? Was ist steuerlich absetzbar? Alle Antworten findest du hier.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit Einbauküche erzielt deine Wohnung bei der Vermietung mehr Aufmerksamkeit.

  • Der Mietzins der Einbauküche lässt sich über eine einfache Faustformel errechnen und wird auf die Nettokaltmiete aufgeschlagen.

  • Du bist als Vermieter:in verpflichtet, die Küche in einem funktionsfähigen Zustand zu halten und zahlst die Instandhaltung.

  • Mit der linearen Abschreibung über zehn Jahre kannst du die Küche steuerlich abschreiben.

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Zielgruppe erweitern: Wohnung mit Einbauküche vermieten

Mietwohnung mit Einbauküche vermieten – ja oder nein? Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten, beides ist möglich und beide Varianten finden zumindest in Deutschland Mietinteressent:innen.


Einbauchküche in Mietwohnung

Mietwohnung mit Einbauküche anbieten

Eine Wohnung mit Küche zu vermieten erhöht die Nachfrage, weil Mieter:innen sich den Kauf einer Einbauküche sparen. Dazu kommt, dass es sich bei Einbauküchen fast immer um eine Maßanfertigung handelt, weil selbst bei einer einfachen Küchenzeile der Wasseranschluss und damit der Platz für Waschbecken und Spülmaschine von Wohnung zu Wohnung variieren kann oder die Wandlänge abweicht. Die Mitnahme von Küchen ist dadurch erschwert und erhöht den Aufwand eines Umzugs.

Die Einbauküche des Vormieters

Manche Mieter:innen kaufen sich zwar eine eigene Küche, die sie bei Auszug an den:die Nachmieter:in zu verkaufen beabsichtigen. Nicht jeder findet aber beispielsweise rote Küchen schön und ist abgeschreckt, vor allem, wenn der Preis der Küche immer noch mehrere tausend Euro betragen soll.

Das Dilemma hat ein Ende, wenn du eine neutral gestaltete Küche zur Verfügung stellst und deine Wohnung mit Einbauküche vermietest.

hint
Küche mit vermieten: Welche Vorgaben muss sie erfüllen?

Wenn du eine Einbauküche vermieten möchtest, sollten folgende Elemente vorhanden sein: Spüle, Kochplatten, Backofen, Kühlschrank, Schränke. Eine Spülmaschine hingegen ist nicht erforderlich, genauso wenig wie neueste Technik und Markenprodukte. Ein Cerankochfeld ist ausreichend und hat den Vorteil, dass die Mieter:innen keine neuen Kochtöpfe und Pfannen benötigen.

Mietzuschlag für Einbauküche berechnen: So geht`s

Eine Einbauküche als Bestandteil der Mietsache wertet die Wohnung auf. Das macht sich auch im Mietspiegel bemerkbar. In Berlin kannst du, indem du eine EBK zur Verfügung stellst, die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent steigern, in anderen Mietspiegeln werden Beträge von 0,7 bis 1,00 Euro pro Quadratmeter angesetzt, die du auf die Miete aufschlagen kannst.

Du kannst die Kosten für die Küche auch konkret ausweisen. Die monatliche Miete ergibt sich aus dem Kaufpreis, den du durch die geschätzte Nutzungsdauer teilst. Danach addierst du die Kapitalzinsen. Um einen monatlichen Zuschlag auszurechnen, teilst du diesen Betrag anschließend durch zwölf. Dieser Betrag darf die Nettokaltmiete über das Niveau der Mietpreisbremse anheben.


Monatlicher Zuschlag =

  1. Kaufpreis ÷ Nutzungsdauer
  2. + Kapitalzinsen
  3. ÷ 12
Taschenrechner Illustration

Beispiel:
Du kaufst für deine vermietete Wohnung eine neue Küche, sie kostet 7.000 Euro. Dabei kann man von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgehen. Legt man eine Verzinsung von fünf Prozent zugrunde, dann ergibt sich ein Zuschlag aus 700 Euro plus 350 Euro von insgesamt 1.050 Euro pro Jahr und 87,50 Euro pro Monat.

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hint
Hinweis: Nutzungsdauer einer EBK ist gebrauchsabhängig

Es kann einen großen Unterschied machen, ob du die Küche an einen Single vermietest oder an eine Familie mit Kindern. Auch die Rechtsprechung entscheidet von Fall zu Fall zwischen 10 Jahren Nutzungsdauer bis hin zu 25 Jahren. Für diese Zeit kannst du eine höhere Miete verlangen. Ob sich eine Vermietung mit Einbauküche lohnt, solltest du vorher für dich ausrechnen.

Wer haftet für die vermietete Einbauküche?

Voraussetzung für eine Mitvermietung ist eine separate Klausel im Mietvertrag. Allerdings ergeben sich aus der Vermietung auch Pflichten für den:die Vermieter:in:
 

  • Instandhaltung und Instandsetzung der Küche:
    Du musst die Reparatur zahlen, wenn beispielsweise der Herd defekt ist. 
  • Neuanschaffung der Küche, von Teilen der Küche:
    Ist die Küche nicht mehr in einem akzeptablen Zustand oder ist ein Elektrogerät ausgefallen, musst du für Ersatz sorgen.


Der:die Mieter:in kann bei Mängeln der Küche, die die Nutzbarkeit einschränken, die Miete mindern. Voraussetzung ist hier, dass er:sie die Einbauküche pfleglich behandelt hat.

Kleinere Reparaturen wie abgenutzte Scharniere und kaputte Griffe muss der:die Mieter:in selbst zahlen. Bis zu einem maximalen Betrag von 100 Euro pro Einzelrechnung und acht Prozent der Jahresnettokaltmiete steht er:sie in der Pflicht. Voraussetzung hierfür ist die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Normale Abnutzungsspuren im Zuge des Gebrauchs gehören nicht zu den schadensersatzpflichtigen Schäden. Lässt der:die Mieter:in einen Topf aufs Ceranfeld fallen, ist der so verursachte Schaden jedoch schadenersatzpflichtig.

hint
Sonderfall Gewerbemietvertrag

Private Mieter:innen sind nur im Rahmen der Kleinreparaturregel für Schäden an der Küche zu belangen. Das sieht für gewerbliche Mieter:innen anders aus, denn sie müssen grundsätzlich alle Reparaturkosten übernehmen. Geltung hat dies auf gewerblichen Flächen und bei Wohnungen, die vom Unternehmen für Mitarbeiter angemietet werden.

Einbauküche vermieten, verleihen oder verkaufen?

Alle Vereinbarungen rund um die Einbauküche solltest du im Mietvertrag festhalten. Dabei muss es sich nicht um eine Vermietung der Küche handeln. Du kannst eine Küche auch auf anderem Wege zur Verfügung stellen.

Einbauküche verleihen

Du überlässt dem:der Mieter:in die Küche zum Gebrauch.
 

  • Vorteil: Du bist nicht zur Reparatur verpflichtet. 
  • Nachteil: Du nimmst keine Miete über die Küche ein.
  • Sinnvoll, wenn: die Küche bereits alt und reparaturbedürftig ist.
  • Voraussetzungen: Im Mietvertrag muss klar geregelt sein, dass du die Küche deinem: deiner Mieter:in nur zur Nutzung überlässt und eine Gewährleistung ausschließt.

Einbauküche verkaufen

Du verschaffst dem Mieter eine Küche, indem du sie ihm verkaufst.
 

  • Bei einer gebrauchten Küche: Mängel benennen und im Kaufvertrag aufführen, damit der:die Mieter:in keine Gewährleistungsrechte geltend macht oder den Kauf wegen arglistiger Täuschung anficht.
  • Gewährleistungsdauer wegen eventueller unbekannter Mängel: auf ein Jahr begrenzen bei einer gebrauchten Küche.
  • Fordere einen realistischen Preis, um zu verhindern, dass der Kaufvertrag wegen Wuchers unwirksam ist.
  • Biete Ratenzahlung an zur besseren Bewältigung von Kaution und Bezahlung der Küche. 

Mieter möchte eigene Küche einbauen

Obwohl eine Küche vorhanden ist, möchte dein:e Mieter:in eine eigene Küche einbauen.
 

  • Dazu ist deine Einwilligung als Vermieter:in notwendig.
  • Umgang mit deiner Küche: Der:die Mieter:in muss sie auf eigene Kosten ausbauen und an einem sauberen, trockenen und für Dritte unzugänglichen Ort lagern. Auch für den Einbau nach Ende des Mietverhältnisses muss er:sie sorgen. Dabei darf es zu keiner Verzögerung kommen, um die Neuvermietung nicht zu behindern.
  • Du musst die Miethöhe nicht verringern, weil die vermietete Küche entfernt wurde.
  • Du bist nicht verpflichtet, die Küche nach Auszug abzukaufen. Es kann aber eine gute Gelegenheit sein, für dich kostensparend für eine neue Küche zu sorgen.

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Inwiefern lässt sich die vermietete Küche steuerlich absetzen?

Eine Küche wird seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. August 2016 als einheitliches Wirtschaftsgut betrachtet, das eng mit der Wohnung verbunden ist. Daher gilt für komplette Küchen, aber auch für einzelne Küchengeräte und -elemente eine lineare Abschreibung über zehn Jahre hinweg.

Einzige Ausnahme hiervon sind Elektrogeräte, die nicht mehr als 410 Euro kosten und sich daher als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) direkt als Werbungskosten abschreiben lassen.

Fazit: Einbauküche mitvermieten und Rendite steigern

Über den üblichen Nutzungszeitraum von mindestens zehn Jahren hinweg kann die Küche gegen einen monatlichen Mietbetrag vermietet werden. Mit einer linearen Abschreibung für die Zeitdauer von ebenfalls zehn Jahren ergeben sich für dich steuerliche Vorteile.

Davon einmal abgesehen, erhöht eine Einbauküche die Attraktivität deiner Wohnung und sorgt für mehr Mietinteressent:innen.

Auf der anderen Seite musst du stets die Funktionsfähigkeit gewährleisten, Reparaturen oder den Austausch von Elementen oder Geräten zahlen und sogar nach Ablauf der Nutzungsdauer eine neue Küche bereitstellen.

Ob es sich finanziell lohnt, zeigt eine Gegenüberstellung der genauen Ausgaben und Einnahmen. Wenn du die Instandhaltung nicht leisten willst, vielleicht auch weil die Küche nicht mehr so neu ist, kannst du sie auch an die Mietpartei verleihen oder verkaufen.

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FAQ: Häufige Fragen zur Vermietung einer Wohnung mit Einbauküche

Lohnt es sich, eine Einbauküche zu vermieten?

Viele Mietinteressent:innen bevorzugen eine Wohnung mit Einbauküche, um sich die teure Investition zu ersparen. Wer also eine Wohnung mit Einbauküche vermietet, erweitert den Kreis seiner Interessent:innen. Ob es sich finanziell lohnt, muss für den individuellen Fall durchgerechnet werden.

Wer haftet bei Schäden an der Einbauküche?

Wenn du eine Wohnung mit Einbauküche vermietest, bist du auch verpflichtet für die Nutzbarkeit zu sorgen, Geräte reparieren und austauschen zu lassen, die Küche zu ersetzen, wenn sie kaputt ist. Bagatellschäden im Rahmen der Kleinreparaturklausel muss der:die Mieter:in übernehmen.

Wie berechnet man die Miete für eine Küche?

Um den Betrag zu errechnen, der zur Nettokaltmiete hinzuaddiert wird, kann man sich folgender Faustformel bedienen

Du teilst den Kaufpreis der Küche durch die geschätzte Nutzungsdauer. Dann addierst du noch die Kapitalzinsen hinzu und teilst das Ganze durch Zwölf, um den monatlichen Betrag zu erhalten.

Wann gilt eine Einbauküche als mitvermietet?

Eine Einbauküche ist mitvermietet, wenn sie im Mietvertrag als Teil der Mietsache aufgeführt ist. Der:die Vermieter:in bleibt dann für Reparaturen und Instandhaltung verantwortlich. Fehlt eine Regelung, kann es zu Unklarheiten kommen.

Wie viel Miete kann man für eine Küche verlangen?

Die Küchenmiete berechnet sich aus Anschaffungskosten, Nutzungsdauer (meist 10 Jahre) und Kapitalzinsen. Alternativ kann die ortsübliche Vergleichsmiete um 0,70 € bis 1,00 € pro m² steigen, wenn du die Wohnung mit Küche vermietest. In manchen Städten sind bis zu 20 % Aufschlag möglich.

Was muss in einer Küche vorhanden sein bei Vermietung? 

Eine mit der Wohnung vermietete Küche sollte mindestens eine Spüle, ein Kochfeld, einen Backofen, einen Kühlschrank und Schränke enthalten. Eine Spülmaschine oder hochwertige Geräte sind nicht zwingend erforderlich. Die Küche muss funktionstüchtig sein.

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seit 03.07.2023
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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