Der zu zahlende Preis beinhaltet den Trinkwasserpreis und den Abwasserpreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 %, die in den Satzungen der Kommunen festgelegt sind. Ca. 80 % der Kosten für die Wasserlieferung sind Festkosten. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn kein Wasser verkauft wird.
Zu den Kosten der Wasserversorger gehören u. a.:
- Personalkosten für 24-Stunden-Betrieb
- Wassergewinnung (Brunnen, Pumpen, Stromkosten)
- Wasseraufbereitung (Filter spülen, Desinfektion des Wassers, Stromkosten, Überwachung)
- Hochbehälter (Bau der Hochbehälter, Unterhaltung, Reinigung, Überwachung)
- Pumpstationen (Bau der Stationen, Unterhaltung, Stromkosten, Überwachung)
- Rohrnetz (Bau und Auswechslung von Wasserleitungen, Rohrbrüche beseitigen, Hydranten für den Feuerschutz, Wartung der Hydranten, Wasserschieber Ein- und Ausbau, Wasserzähler ablesen etc.)
- Verwaltung
- Konzessionsabgabe für die Benutzung der öffentlichen Straßen.
Jederzeit müssen die Wasserwerke das Lebensmittel Trinkwasser in guter Qualität und in ausreichenden Mengen bereithalten. Im Brandfall bedient sich die Feuerwehr aus diesem Versorgungsnetz.
Abwasser wird zum Teil nach dem verbrauchten Trinkwasser bezahlt. Genau so viel Kubikmeter Trinkwasser wie Abwasser wird berechnet. Der Abwasserpreis ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Trinkwasser- und Brauchwasseranlagen dürfen nie miteinander verbunden werden. Ist eine Brauchwasseranlage im Haus, müssen auch diese Wassermengen mit einem geeichten Zähler ermittelt werden.
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