Ein Mieter in Berlin wollte ein Zimmer seiner Wohnung untervermieten. Allerdings zu teuer. Die Vermieterin erteilte keine Erlaubnis. Die Gerichte sahen einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Ein Mieter wollte seine Wohnung in Berlin-Neukölln untervermieten. Dafür brauchte er die Zustimmung seiner Vermieterin. Die Wohnung ist 77,56 qm groß, hat zwei Balkone und neben Küche und Bad noch drei Zimmer. Eins der Zimmer sollte untervermietet werden. Die Nettokaltmiete für die Wohnung beträgt 560 Euro. Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Von seinem künftigen Untermieter wollte der Mieter 477 Euro zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 103 Euro kassieren. Doch die Vermieterin machte einen Strich durch die Rechnung und verweigerte die Zustimmung. Daraufhin klagte der Mieter vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln auf Ersatz eines Mietausfallschadens. Die Richter:innen gaben der Klage statt. Die Vermieterin ging in Berufung.


Miethöhe für ein Zimmer verstößt gegen Mietpreisbremse

Die nun entscheidenden Richter:innen des Landgerichts Berlin gestanden dem Mieter keinen Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens zu. Nach ihrer Ansicht stehe die begehrte Untermieterlaubnis im Widerspruch zum sozialen Wohnraummietrecht des BGB.

Die Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt binden grundsätzlich auch Mieter:innen, die gegenüber ihren Untermieter:innen als Vermietende einzustufen seien. Im konkreten Fall sei es daher auch unerheblich, ob der Untermietende mit dem Mietpreis einverstanden war. 

(Landgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2022 - 65 S 221/21)



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.