Die Verkaufsunterlagen sind nach einem Hausverkauf, so scheint es, überflüssig. Ist das wirklich so? Du erfährst in diesem Beitrag, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und welche Regelungen und Fristen es dabei zu beachten gibt.

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Für die Unterlagen des Hausverkaufs gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen.

  • Notariell beglaubigte Urkunden werden lebenslang aufbewahrt. Eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren besteht bei handwerklichen Rechnungen.

  • Um den Verkehrswert beim Weiterverkauf belegen zu können, sollte der:die Käufer:in entsprechende Unterlagen aufbewahren.

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  • Unterlagen für den Hausverkauf: Was gehört dazu?

    Du willst deinen Verkaufsordner gewissermaßen entrümpeln. Zumindest möchtest du eine Logik aufbauen, welche Dokumente weiterhin wichtig sind und welche nach einigen Jahren in den Schredder können.

    Für dein Vorhaben solltest du dir erst einmal die Unterlagen für den Hausverkauf im Überblick anschauen:

    Dokumente nach Hausverkauf liegen auf dem Tisch und werden aussortiert

    Alle Unterlagen für den Hausverkauf im Überblick

    Vor dem Verkauf zu besorgen

    Nach dem Verkauf zu besorgen

    • Vollständige Baupläne inkl. Baubeschreibung
    • Gebrauchsanleitung für sämtliche sich im Haus befindende Geräte
    • Lageplan
    • Versicherungsurkunden
    • Bebauungsplan (muss genehmigt sein)
    • Aktuelle Heizungs-, Wasser-, Grundsteuer- und Entsorgungsabrechnung
    • Grundbuchauszüge
    • Garantieurkunden
    • Berechnete Nutz-, Wohn- und unbebaute Raumfläche
    • Wartungsverträge
    • Abnahmebescheinigung der Baubehörde (nur bei neueren Gebäuden
    • Rechnungskopien von wichtigen Reparaturen
    • Alle Informationen über eingetragene Grundschulden
    • Alle sich im Umlauf befindenden Schlüssel
    • Energieausweis
    • Aktuelle Bescheinigung über die Prüfung des Schornsteins und der Heizung
    • Preisliste der zu veräußernden Gegenstände im oder am Haus (falls vorhanden)

     

    • Bestätigung der Vermessung

     

    • Grundstücks-Grenzattest

     

    • Urkunde der Baugenehmigung

     

    • Auflistung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

     

    • Aktueller Grundsteuerbescheid

     

    • Betriebskostenaufstellung

     

    • Nachweis über Nutzungs- und Wohnrechte

     

    • ggf. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

     

    • ggfs. Erbbaurechtsvertrag

     

    • Sämtliche Protokolle

     

    • Kaufverträge in Originalausführung

     

    • Sanierungsvermerke

     

    Wenn du Erklärungen zu den einzelnen Bestandteilen einsehen willst, dann besuche unseren Ratgeber Unterlagen Hausverkauf.

    Für deinen persönlichen Überblick empfehlen wir, die Checkliste zu downloaden und bei den jeweiligen Positionen zu vermerken, wie lange sie aufbewahrt werden müssen. Diese Liste, versehen mit dem Datum des Hausverkaufs, kannst du dir in deinen Ordner heften. So hast du jederzeit den Überblick über dein Unterlagenarchiv.

    Nach dem Hausverkauf: Unterlagen wie lange aufheben?

    Als Privatperson bist du nur in wenigen Fällen dazu verpflichtet, die Unterlagen des Hausverkaufs aufzuheben. Kommt es jedoch nachträglich zu einem Rechtsstreit, bist du auf deine Belege angewiesen. Je nach Dokument wird eine Aufbewahrungsdauer zwischen zwei und 30 Jahren empfohlen.

    • Notariell beglaubigte Urkunden wie der Kaufvertrag und Gutachten zur Immobilie sollten lebenslang aufbewahrt werden.
    • Das Übergabeprotokoll solltest du mindestens drei Jahre lang aufheben. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kaufvertrag Klauseln zu Gewährleistungsansprüchen enthält. In diesem Fall ist das Übergabeprotokoll als Nachweis über den Zustand des Hauses bei Übergabe besonders wichtig.
    • Für handwerkliche Rechnungen besteht eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren. Dies gilt für handwerkliche Leistungen wie Renovierungsarbeiten, Bauleistungen, planerischen Leistungen und Reinigungsarbeiten. Der:die Handwerker:in ist dazu verpflichtet, in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Unterlagen mindestens 24 Monate archiviert werden müssen.
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    Gut zu wissen: Weitere relevante Aufbewahrungsfristen

    Rechnungen, die für Leistungen am Grundstück gestellt wurden, sollten fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Das ist zur Beweisführung wichtig, wenn du dich als Grundstücksbesitzer auf die Gewährleistungspflicht des Dienstleisters beziehen willst. Steuerlich relevante Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

    Fazit: Wie lange sollte der Käufer der Immobilie die Unterlagen aufheben?

    Käufer:innen sollten die Unterlagen und Verträge, die sich auf den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beziehen, langfristig aufbewahren. In jedem Fall sollten sie die Hauskauf-Unterlagen so lange aufbewahren, wie sie im Besitz des Wohneigentums sind.

    Das ist deshalb so wichtig, weil die Unterlagen den Zustand der Immobilie beim Kauf sowie Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Datum belegen. Auf dieser Grundlage kann ein angemessener Verkehrswert bestimmt werden.

    Auch bei nachträglichen Rechtsstreitigkeiten mit dem Verkäufer ist es wichtig, die Unterlagen zur Hand zu haben.

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    FAQ: Häufige Fragen zur Aufbewahrung von Unterlagen nach dem Hausverkauf

    Wie lange muss ich Unterlagen vom Hausverkauf aufbewahren?

    Je nach Dokument variiert die Aufbewahrungszeit nach dem Hausverkauf. Während notariell beglaubigte Urkunden wie der Kaufvertrag und Immobiliengutachten lebenslang in dein Archiv gehört, sind es beim Übergabeprotokoll drei und bei Handwerkerrechnungen zwei Jahre.

    Wie lange muss man Unterlagen als Privatperson aufheben?

    Als Privatperson bist du in den meisten Fällen nicht verpflichtet, Unterlagen zum Hausverkauf aufzubewahren. Im Falle von nachträglichen Rechtsstreitigkeiten ist es aber ratsam, den Empfehlungen zu folgen.

    Wie lange muss man als Hauskäufer die Unterlagen aufheben?

    Es wird empfohlen, die Unterlagen des Hauskaufs aufzubewahren, solange man im Besitz der Immobilie ist. Damit hast du alle Unterlagen beisammen für einen eventuellen Verkauf, aber auch für eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit dem:der Verkäufer:in.

    Wie lange muss ein Kaufvertrag aufbewahrt werden?

    Der Kaufvertrag gehört zu den notariell beglaubigten Unterlagen und sollte lebenslang aufbewahrt werden. Genauso verhält es sich mit Gutachten zur Immobilie.

    Welche Unterlagen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden?

    Nach fünf Jahren endet die Gewährleistungspflicht von Dienstleistern. Hast du als Grundstücksbesitzer Arbeiten auf deinem Grundstück ausführen lassen, solltest du die Rechnung zur Beweisführung fünf Jahre lang aufbewahren. Bei steuerlicher Relevanz musst du sie ohnehin zehn Jahre aufbewahren.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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