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Beim Flurstück handelt sich um amtlich vermessene und geometrisch festgelegte Teile der Erdoberfläche, die eindeutig begrenzt und genau bezeichnet sind. Ein Grundstück kann aus einem oder aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Angabe zum Flurstück ist u. a. notwendig bei Immobilienfinanzierungen und notariellen Beurkundungen.
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Ein Flurstück ist die kleinste Einheit im Kataster und durch eine Nummer eindeutig gekennzeichnet.
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, die Grenzen eines Flurstücks bleiben jedoch unverändert.
Auf der Flurkarte sind Nummer, Lage und Bebauung erkennbar – Eigentümer:innen stehen nur im Grundbuch.
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- Was genau ist ein Flurstück?
- Welche Daten zeigt ein Flurstück auf der Flurkarte?
- Wem gehört ein Flurstück?
- Flur, Flurstück und Gemarkung – wo liegt der Unterschied?
- Was ist ein Katasterplan?
- Wie werden Flurstücke bestimmt?
- Wie finde ich heraus, welches Flurstück mir gehört?
- Fazit: Flurstück – kleines Modul mit großer Wirkung
- FAQ: Häufige Fragen zum Flurstück
Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Es beschreibt ein amtlich vermessenes Stück Land, das durch eine Flurstücksnummer eindeutig identifiziert wird..
- Form und Größe können dabei stark variieren – vom kleinen Vorgarten bis zur großen Ackerfläche.
- Flurstücksgrenzen sind unveränderlich, während Grundstücksgrenzen flexibel bleiben, wenn ein Grundstück aus mehreren Flurstücken zusammengesetzt ist.
- Auf Flurkarten oder Katasterplänen sind Flurstücke nicht nur mit Grenzen und Nummern, sondern oft auch mit Angaben zur Bebauung eingezeichnet.
Ein Grundstück kann also:
- aus nur einem Flurstück bestehen (z. B. Einfamilienhaus mit Garten),
- oder aus mehreren Flurstücken zusammengesetzt sein (z. B. Hof mit Ackerflächen).
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Ein Flurstück ist nicht nur eine Linie auf dem Katasterplan – es liefert zahlreiche Informationen, die für Eigentümer:innen, Käufer:innen und Behörden wichtig sind. Auf einer Flurkarte oder im Katasterauszug findest du unter anderem:
- Flurstücksnummer: die eindeutige Kennzeichnung innerhalb einer Flur.
- Gemarkung und Flur: zeigen, zu, welchem Verwaltungsgebiet das Flurstück gehört.
- Größe und Grenzen: exakt vermessene Fläche in Quadratmetern.
- Nutzungsart: z. B. Wohnbaufläche, Landwirtschaftsfläche, Wald.
- Bebauung: eingezeichnete Gebäude oder bauliche Anlagen.
Diese Angaben sind entscheidend, wenn du einen Bauantrag stellst, ein Grundstück verkaufst oder die Grundsteuer berechnet werden muss.
Insbesondere die Flurstücksnummer ist eine Pflichtangabe im Kaufvertrag. Sie ordnet den Vertrag dem Grundstück zu und dient als Grundlage für das Grundbuch und das neue Eigentumsverhältnis.
Auf der Flurkarte sind Gebäude und Grenzen der Flurstücke verzeichnet – aber keine Angaben zur erlaubten Bebauung. Ob und in welchem Umfang ein Flurstück noch bebaut werden darf, regelt der Bebauungsplan der Gemeinde.
Die Flurkarte zeigt keine Eigentümer:innen – sie dokumentiert nur Lage, Grenzen und Nutzung. Wer ein Flurstück besitzt, erfährst du ausschließlich im Grundbuch.
Beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist es deshalb wichtig, einen aktuellen Grundbuchauszug einzusehen. Dort sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse vermerkt, sondern auch mögliche Belastungen wie Hypotheken, Wegerechte oder Dienstbarkeiten.
Erst mit dem notariellen Kaufvertrag und der Eintragung ins Grundbuch wird ein Eigentümerwechsel rechtskräftig.
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Viele Begriffe rund um Grundstücke klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen. Damit du Katasterauszüge oder Flurkarten richtig liest, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Unterschiede:
- Gemarkung: größeres Gebiet, meist eine Gemeinde oder ein Teil davon.
- Flur: Untereinheit innerhalb einer Gemarkung.
- Flurstück: die kleinste Einheit – ein abgegrenztes Stück Land mit eigener Nummer.
- Grundstück: kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen und ist die rechtliche Einheit, die im Grundbuch eingetragen ist.
Einfach gesagt: Ein Grundstück ist das „Gesamteigentum“, während Flurstück, Flur und Gemarkung die amtlichen Einheiten zur Vermessung sind.
Der Katasterplan – oft auch Liegenschaftskarte genannt – ist die amtliche Karte, in der alle Flurstücke grafisch dargestellt sind.
Er zeigt:
- wo ein Grundstück beginnt und endet,
- die Lage von Straßen, Zufahrten und Nachbargrundstücken,
- die genauen Standorte von Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen.
Geführt wird der Katasterplan von den Vermessungsämtern. Für Kauf, Verkauf oder Bauantrag ist er unverzichtbar, weil er die rechtliche Grundlage zur Abgrenzung eines Grundstücks liefert und Grenzstreitigkeiten vorbeugt.
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Damit Flurstücke eindeutig zugeordnet werden können, müssen sie amtlich vermessen sein. Die Vermessung legt die exakten Grenzen, die Form und die Fläche eines Flurstücks fest. Diese Daten fließen anschließend ins Liegenschaftskataster ein und sind dort dauerhaft gespeichert.
Früher erfolgte die Vermessung mit klassischen Messgeräten direkt vor Ort. Heute nutzen Vermessungsingenieur:innen moderne Technologien wie GPS und Satellitennavigation, um die Grenzpunkte eines Flurstücks millimetergenau festzuhalten.
- Flurstücke bleiben nach der Vermessung unverändert bestehen – sie sind die feste Basis für das Kataster.
- Änderungen (z. B. Teilung oder Zusammenlegung) erfordern immer eine amtliche Neuvermessung.
- Die Daten werden im digitalen Katasterplan gespeichert und stehen Behörden, Notar:innen und Eigentümer:innen zur Verfügung.
Wenn du wissen möchtest, welches Flurstück zu deinem Grundstück gehört, hast du mehrere Möglichkeiten:
- Liegenschaftskataster: Dort sind alle Flurstücke amtlich erfasst. Als Eigentümer:in kannst du beim zuständigen Katasteramt einen Auszug beantragen.
- Flurkarte/Katasterplan: Hier siehst du die genaue Lage, Grenzen und die Flurstücksnummer sowie die Flurnummer und die Gemarkung.
- Geoportale der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten kostenlose Online-Karten an, auf denen Flurstücke mit Nummern einsehbar sind. Die Eingabe der Adresse reicht aus, um sich den richtigen Kartenausschnitt anzeigen zu lassen.
Beispiele:
Eigentümerdaten findest du dort nicht. Sie sind nur im Grundbuch hinterlegt und nur mit berechtigtem Interesse einsehbar.
Das Flurstück ist zwar die kleinste Einheit im modularen System der Flächenmessung, bildet aber die Grundlage unserer gesamten Infrastruktur. Grundstücke, Flure, Gemarkungen, Dörfer und ganze Städte setzen sich aus Flurstücken zusammen.
Dank exakter Vermessungsmethoden lassen sich Eigentumsverhältnisse eindeutig zuordnen – eine Voraussetzung für Immobilienhandel, Bauvorhaben und Stadtentwicklung. Für Eigentümer:innen ist das Flurstück damit nicht nur ein technischer Begriff, sondern die Basis für rechtssicheren Verkauf und die Genehmigung neuer Bauprojekte.
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FAQ: Häufige Fragen zum Flurstück
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Was genau ist ein Flurstück?
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Ein Flurstück ist ein eindeutig vermessenes Stück Land, das im Liegenschaftskataster eingetragen ist. Es ist die kleinste Einheit im Kataster und wird durch eine Flurstücksnummer identifiziert.
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Wie finde ich mein Flurstück heraus?
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Am einfachsten über die Flurkarte oder das Geoportal deines Bundeslandes. Dort kannst du Flurstücke nach Adresse oder Lage suchen. Offizielle Informationen erhältst du beim zuständigen Katasteramt.
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Wie finde ich heraus, wem ein Flurstück gehört?
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Eigentümer:innen sind nicht in der Flurkarte verzeichnet. Diese Information steht nur im Grundbuch und kann mit berechtigtem Interesse (z. B. als Käufer:in oder Eigentümer:in) eingesehen werden.
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Wie nennt man ein Flurstück oder Ackerstreifen?
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Beide sind Parzellen im Liegenschaftskataster. Umgangssprachlich wird ein Flurstück auf dem Land oft auch als Ackerstreifen bezeichnet. Amtlich korrekt ist aber immer der Begriff „Flurstück“.
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Was versteht man unter einem Flurstück?
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Darunter versteht man die kleinste Buchungseinheit im Kataster: ein Stück Land mit festen Grenzen, eigener Flurstücksnummer und Eintrag im Liegenschaftskataster.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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