Schnell & einfach zum Mieterschutz

  • Mietrechtsberatung
  • Schlüsselnotdienst
  • Nebenkosten prüfen

Dein Vermieter kündigt eine Mieterhöhung an? Das bedeutet nicht automatisch, dass du künftig mehr zahlen musst. Wir zeigen dir, wie du die Erhöhung in fünf Schritten überprüfst, welche Fristen du beachten musst und wie du dich gegen eine unzulässige Forderung wehren kannst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Mieterhöhung prüfen: Vermieter müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören je nach Art der Erhöhung bestimmte Fristen, Begründungen und Höchstgrenzen.

  • Fristen beachten: Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete hast du bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens Zeit, um zuzustimmen.

  • Nicht vorschnell zustimmen: Ist die Mieterhöhung fehlerhaft oder zu hoch, kannst du die Zustimmung verweigern. Lass die Forderung im Zweifel rechtlich prüfen.

  • Mit Wohnen+ hast du alle Mietangelegenheiten jederzeit im Griff. Von professioneller Rechtsberatung bis zur Nebenkostenoptimierung – alles in einer App. 

Schritt 1: Prüfe, warum deine Miete steigen soll

Nicht jede Mieterhöhung unterliegt denselben Regeln. Deshalb solltest du zunächst klären, auf welcher Grundlage dein Vermieter die Miete erhöhen möchte.

Die häufigsten Gründe sind:

  • Ortsübliche Vergleichsmiete: Deine Miete soll an das Niveau vergleichbarer Wohnungen in deiner Stadt oder Gemeinde angepasst werden.
  • Modernisierung: Nach bestimmten baulichen Verbesserungen dürfen Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen.
  • Indexmiete: Ist eine Indexmiete vereinbart, kann die Miete entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex steigen.
  • Staffelmiete: Bei einem Staffelmietvertrag stehen die zukünftigen Erhöhungen bereits im Mietvertrag.


Auch höhere Betriebskostenvorauszahlungen können deine monatliche Belastung steigern. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine klassische Erhöhung der Nettokaltmiete.

hint
Tipp

Schau zuerst in deinen Mietvertrag. Dort erkennst du, ob du beispielsweise eine Index- oder Staffelmiete vereinbart hast. Davon hängt ab, welche Regeln für deine Mieterhöhung gelten.

Nebenkosten-Check mit WohnenPlus

Erhalte innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist das Ergebnis deines Nebenkosten-Checks. Sind in der Abrechnung Fehler, kannst du das Ergebnis an dein:e Vermieter:in weiterleiten. Deine Vermieter:in erstellt eine neue, korrekte Abrechnung und du bekommst zu viel gezahltes Geld zurück.

Jetzt anfordern

Schritt 2: Kontrolliere die Form und die Begründung

Soll deine Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden, muss dein Vermieter die Erhöhung in Textform mitteilen. Das ist beispielsweise per Brief oder E-Mail möglich.

Außerdem muss nachvollziehbar begründet werden, warum die höhere Miete gerechtfertigt ist.

Als Begründung kommen unter anderem infrage:

  • Ein örtlicher Mietspiegel
  • Ein Sachverständigengutachten
  • Die Mieten von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen


Fehlt eine ausreichende Begründung, kann das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam sein.

hint
Wichtig:

Ein formaler Fehler bedeutet nicht, dass deine Miete dauerhaft unverändert bleiben muss. Dein Vermieter kann ein fehlerhaftes Schreiben unter Umständen korrigieren oder ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen.

Schritt 3: Überprüfe die Höhe der Mieterhöhung

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gelten zwei wichtige Grenzen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete

Deine neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem von der Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit deiner Wohnung ab.

Einen ersten Anhaltspunkt liefert der Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen stellen ihn kostenlos online zur Verfügung.

Achte darauf, deine Wohnung möglichst genau einzuordnen. Beispielsweise können Baujahr, Wohnfläche und bestimmte Ausstattungsmerkmale die zulässige Miethöhe beeinflussen.

Die Kappungsgrenze

Zusätzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um höchstens 20 Prozent steigen. In vielen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine niedrigere Grenze von 15 Prozent.

Ein Beispiel: Zahlst du bisher 800 Euro Nettokaltmiete und gilt bei dir die Kappungsgrenze von 15 Prozent, darf deine Miete innerhalb von drei Jahren durch entsprechende Vergleichsmieterhöhungen höchstens auf 920 Euro steigen.

Allerdings gilt auch hier: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete niedriger, darf die Erhöhung nicht bis zur Kappungsgrenze ausgeschöpft werden.

hint
Achtung:

Die Kappungsgrenze gilt nicht für alle Arten von Mieterhöhungen. Bei Index- und Staffelmieten oder Modernisierungen gelten andere Vorschriften. Auch die Mietpreisbremse, die vor allem bei Neuvermietungen eine Rolle spielt, ist nicht mit der Kappungsgrenze zu verwechseln.

Schritt 4: Achte auf die gesetzlichen Fristen

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf dein Vermieter ein neues Erhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten entsprechenden Mieterhöhung stellen. Zum Zeitpunkt, an dem die höhere Miete wirksam werden soll, muss die bisherige Miete grundsätzlich seit mindestens 15 Monaten unverändert sein.

Außerdem hast du ausreichend Zeit, die Forderung zu prüfen.

Beispiel:

Du erhältst am 10. November ein Schreiben zur Mieterhöhung.

  • Bis zum 31. Januar kannst du prüfen, ob du der Erhöhung zustimmst.
  • Stimmst du zu, musst du die höhere Miete ab dem 1. Februar zahlen.
  • Stimmst du nicht zu, kann dein Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.


Die Zustimmung ist bei einer rechtmäßigen Erhöhung nicht freiwillig. Du bist grundsätzlich verpflichtet, ihr zuzustimmen, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

hint
Tipp

Notiere dir das Datum, an dem du das Schreiben erhalten hast. Bewahre auch den Briefumschlag auf, falls der Zugang später nachgewiesen werden muss.

Schritt 5: So kannst du dich gegen eine unzulässige Mieterhöhung wehren

Du hast Fehler entdeckt oder hältst die geforderte Miete für zu hoch? Dann solltest du nicht vorschnell zustimmen.

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kannst du die Zustimmung verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Am besten teilst du deinem Vermieter schriftlich mit, warum du die Forderung für unzulässig hältst. Beziehe dich dabei möglichst konkret auf die beanstandeten Punkte.

Beispielsweise kannst du darauf hinweisen, dass die Kappungsgrenze überschritten wurde oder die verlangte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

hint
Wichtig:

Anders als bei einer Kündigung gibt es bei dieser Art der Mieterhöhung kein eigenständiges gesetzliches Widerspruchsverfahren. Entscheidend ist, ob du zustimmst oder die Zustimmung verweigerst.

Bleibt eine Einigung aus, kann dein Vermieter auf Zustimmung klagen. Ein bloßer Widerspruch verhindert also nicht, dass eine rechtmäßige Mieterhöhung letztlich durchgesetzt wird.

Zahle auch nicht eigenmächtig weniger als die bisher geschuldete Miete. Das kann zu Mietrückständen führen. Umgekehrt solltest du die geforderte höhere Miete nicht ungeprüft zahlen, denn darin kann unter Umständen eine Zustimmung liegen.

Mietrechtsberatung erhalten

Als Wohnen+ Mitglied von ImmoScout24 erhältst du Unterstützung bei Mietrechtsthemen.

Welche Besonderheiten gelten bei anderen Mieterhöhungen?

Indexmiete:

Die Miete muss grundsätzlich mindestens zwölf Monate unverändert bleiben. Die Anpassung muss in Textform erklärt werden und die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag nennen. Eine gesonderte Zustimmung ist nicht erforderlich.
 

Staffelmiete:

Die Erhöhungen sind bereits im Mietvertrag vereinbart. Zwischen den einzelnen Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Eine erneute Zustimmung ist nicht notwendig.
 

Modernisierung:

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Vermieter jährlich acht Prozent der umlagefähigen Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Dabei gelten zusätzliche Höchstgrenzen. Auch wirtschaftliche Härten können relevant sein. Eine Zustimmung zur gesetzlich zulässigen Modernisierungsmieterhöhung ist nicht erforderlich.

Gerade bei Modernisierungen solltest du die Ankündigung und mögliche Fristen für Härteeinwände frühzeitig prüfen.

Mietrechtsberatung

Als Nutzer:in von WohnenPlus bekommst du eine telefonische Erstberatung zum Thema Mietrecht.

Mehr erfahren

Sonderkündigungsrecht: Wenn du die Mieterhöhung nicht akzeptieren möchtest

Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Machst du davon Gebrauch, tritt die angekündigte Mieterhöhung nicht ein.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht automatisch bei Index- oder Staffelmieten.

Fazit: Mieterhöhung prüfen kann sich lohnen

Ob eine Mieterhöhung rechtmäßig ist, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Besonders bei komplizierten Berechnungen, Modernisierungskosten oder unterschiedlichen gesetzlichen Fristen kann eine fachliche Einschätzung hilfreich sein.

Mehr über den Mietrechtsservice von Wohnen+ erfahren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Mieterhöhung

Wie oft darf mein:e Vermieter:in die Miete erhöhen?

Bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf dein:e Vermieter:in frühestens zwölf Monate nach der letzten entsprechenden Mieterhöhung eine neue Erhöhung verlangen. Wirksam werden darf sie grundsätzlich erst, wenn deine Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Für Indexmieten, Staffelmieten und Modernisierungen gelten andere Regeln.

Wie viel Mieterhöhung muss ich akzeptieren?

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf deine Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um höchstens 20 Prozent steigen. In vielen Städten und Gemeinden liegt diese Grenze bei 15 Prozent. Außerdem darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Bei anderen Arten von Mieterhöhungen gelten abweichende Vorschriften.

Kann ich einer Mieterhöhung widersprechen?

Du kannst die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verweigern, wenn sie beispielsweise zu hoch oder nicht ausreichend begründet ist. Ein förmliches Widerspruchsverfahren gibt es dafür allerdings nicht. Ist die Erhöhung rechtmäßig, kann dein Vermieter deine Zustimmung gerichtlich einklagen. Deshalb solltest du die Forderung vor deiner Entscheidung sorgfältig prüfen lassen.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 02.09.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.