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Sobald du in Deutschland mehr als eine Wohnung oder Haus bewohnst, brauchst du einen Hauptwohnsitz bzw. eine Hauptwohnung. Juristisch gesehen ist das der Ort, an dem du dich überwiegend aufhältst. Erfahre hier, wie wird bestimmt, welche Wohnung dein Hauptwohnsitz ist und wie oft du dort sein musst und welche steuerlichen und rechtlichen Regeln gelten.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Hauptwohnsitz gilt die Wohnung, die du vorwiegend nutzt. Jede weitere Wohnung ist deine Nebenwohnung.  

  • In Deutschland besteht Meldepflicht, du brauchst einen einzigen Hauptwohnsitz, mehrere sind nicht erlaubt.  

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Definition: Das ist mit Hauptwohnsitz gemeint

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Hinweis

Im zweiten Absatz Paragraph 21 des Bundesmeldegesetzes steht:  „Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“ 

Sobald du mehrere Wohnungen im Inland hast, ob zur Miete oder als Eigentum, musst du eine davon als Hauptwohnung bestimmen.  
 
Wenn du zusätzlich andere Wohnungen bewohnst, gelten diese automatisch als Nebenwohnungen oder Nebenwohnsitze. Entscheidend für den Hauptwohnsitz ist die Zeit, die du dort verbringst.  
 
Jede Person darf in Deutschland immer nur einen Hauptwohnsitz gleichzeitig haben. Nebenwohnsitze kannst du so viele haben, wie du es dir leisten kannst. Aber es darf eben nur eine Hauptwohnung geben. 

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Hinweis

Wenn du sowieso nur eine Wohnung hast, ist diese per Definition dein Hauptwohnsitz.

Wie häufig muss ich mich am Hauptwohnsitz aufhalten?

Es gibt keine vorgeschriebene Zahl von Tagen, die du in deiner Hauptwohnung verbringen musst. Der Gesetzgeber gibt die Richtlinie vor: Es geht um die Wohnung, die „vorwiegend genutzt“ wird.

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Hinweis

In der Praxis gilt als Faustregel: Über die Hälfte des Jahres. Im Melderecht wird es folgendermaßen formuliert:

„In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.“ (Bundesmeldegesetz, Paragraph 22, Absatz 3

Wichtig ist vor allem der Vergleich: Hast du mehrere Wohnungen, muss die als Hauptwohnsitz deklarierte Wohnung diejenige sein, in der du tatsächlich die meiste Zeit verbringst. 

Expertenkommentar

"Es sollte immer die Wohnung zum Hauptwohnsitz erklärt werden, der dein Lebensmittelpunkt ist. Gleichzeitig musst du deinen Nebenwohnsitz ebenfalls anmelden und ggf. Zweitwohnungssteuern zahlen. So erfüllst du deine Pflichten gegenüber den Behörden."

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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Wie wird bestimmt, was mein Hauptwohnsitz ist?

Du entscheidest das mit deiner Anmeldung beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt. Bei der Anmeldung oder Ummeldung musst du angeben, ob du weitere Wohnungen hast und welche Wohnung deine Hauptwohnung sein soll.

Bei ledigen, alleinstehenden Personen ist das schlicht die Wohnung, in der sie überwiegend wohnen. Bist du verheiratet oder in einer Partnerschaft und lebst mit deiner Familie zusammen, gilt die gemeinsame Familienwohnung in der Regel als Hauptwohnsitz.  

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Good to know

Wenn dein:e Ehepartner:in eine andere Wohnung hat, könnt ihr melderechtlich getrennte Hauptwohnsitze haben, solange ihr nicht dauerhaft als Paar getrennt seid.

Letztlich wird der Hauptwohnsitz also durch eine Kombination aus eigener Angabe und gesetzlicher Definition bestimmt. Du gibst bei der Anmeldung an, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung sein soll.  

Wohnungen im Ausland haben bei der Bestimmung des Hauptwohnsitzes keine Relevanz. Das deutsche Melderecht gilt nur für Wohnungen innerhalb Deutschlands.  

Was ist der Unterschied von Hauptwohnsitz zu Zweitwohnsitz und Nebenwohnsitz?

Gesetzlich wird jede weitere Wohnung neben der Hauptwohnung als Nebenwohnung bezeichnet. Umgangssprachlich ist der Begriff Zweitwohnsitz geläufig, aber formal ist es eine Nebenwohnung.

hint
Wichtiger Hinweis: Hauptunterschied liegt im rechtlichen Status

An deinem Hauptwohnsitz bist du wahlberechtigt, dort ist in der Regel dein persönliches Finanzamt und dort bekommst du beispielsweise deinen Personalausweis ausgestellt.

Am Hauptwohnsitz hängen viele Rechte und Pflichten. Ein Nebenwohnsitz hingegen ist offiziell eine weitere Wohnung, die zwar gemeldet ist, dir aber in manchen Bereichen weniger Rechte gibt.  
 
Zum Beispiel kannst du nur am Hauptwohnsitz an Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen. Ebenso sind die Kita-Platz-Vergabe oder bestimmte lokale Vergünstigungen an den Hauptwohnsitz geknüpft.  

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Achtung, Zweitwohnungssteuer

Viele Städte und Gemeinden erheben für Nebenwohnungen eine Steuer. Das soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass jemand die städtischen Ressourcen nutzt, aber mit Hauptwohnsitz woanders gemeldet ist. Denn Kommunen verteilen Gelder über Einwohnerzahlen.

Den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zahlen die meisten Menschen für ihren Hauptwohnsitz. Wenn du den Rundfunkbeitrag schon für eine Wohnung zahlst, kannst du dich für deinen Nebenwohnsitz von der Beitragspflicht befreien lassen.  

Hauptwohnsitz: Was macht es steuerlich aus?

Jede Person, die in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Wenn du aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze hast, kannst du eventuell Kosten von der Steuer absetzen.  
 
Die Kosten für die Zweitwohnung kannst du als Werbungskosten geltend machen, sofern eine sogenannte doppelte Haushaltsführung anerkannt wird.  

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Punkt für Immobilieneigentümer:innen

Wenn du eine Wohnung oder ein Haus verkaufst, das dein Hauptwohnsitz (Eigennutzung) war, bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei. Hast du jedoch z.B. eine Zweitimmobilie, die du weniger als zehn Jahre gehalten hast, müsstest du einen Verkaufsgewinn versteuern (Spekulationssteuer).

Dein Hauptwohnsitz bestimmt, welches Finanzamt für dich zuständig ist. Für die Steuererklärung oder Lohnsteuerkarte ist relevant, wo dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ziehst du um, wechselt unter Umständen auch das Finanzamt, das dich betreut. 

hint
Bist du verheiratet und ihr habt getrennte Hauptwohnsitze?

In Sachen Meldung, hat das keine negativen Auswirkungen auf eure Steuerklassen oder das Ehegattensplitting, solange ihr nicht dauerhaft getrennt lebt. 

Wo ist mein Hauptwohnsitz, wenn ich umziehe?

Grundsätzlich gilt: Wo du dich neu niederlässt, da kannst (und solltest) du auch deinen Hauptwohnsitz anmelden.  
 
Ziehst du komplett aus deiner bisherigen Wohnung aus und gibst sie auf, z.B. durch Verkauf oder Kündigung des Mietvertrags, dann wird deine neue Wohnung natürlich dein einziger Wohnsitz und damit automatisch Hauptwohnsitz.

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Umzug ins Ausland

Verlegst du deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland und meldest du dich in Deutschland ab, dann hast du keinen Hauptwohnsitz mehr in Deutschland. Du gibst deine deutsche Wohnung entweder ganz auf oder behältst sie vielleicht als Ferienimmobilie. Wenn du sie behältst und regelmäßig nutzt, müsstest du sie in Deutschland dann als Nebenwohnsitz anmelden.

Behältst du die alte Wohnung als Zweitwohnung, kannst du einen Statuswechsel durchführen. Das heißt, die neue Wohnung bekommt den Status Hauptwohnsitz und die alte Wohnung wird zum Nebenwohnsitz.

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Tipp

Fristen einhalten! Du musst dich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung anmelden (Paragraph 17 BMG). Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. 

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Hauptwohnsitz

Kann ich zwei Hauptwohnsitze haben?

Nein, du kannst in Deutschland nicht zwei Hauptwohnsitze gleichzeitig haben. Laut Melderecht darf immer nur eine Wohnung als Hauptwohnung eingetragen werden. Alle weiteren sind automatisch Nebenwohnungen.

Dürfen Ehepartner:innen getrennte Hauptwohnsitze haben?

Ja, verheiratete Paare dürfen melderechtlich zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben. Entscheidend ist, dass sie nicht dauerhaft getrennt leben. Steuerlich gilt das Paar dann trotzdem nicht als getrennt lebend, solange die eheliche Gemeinschaft besteht, und gemeinsame Veranlagung bzw. Steuerklassen bleiben möglich.

Muss ich mich an meinem Hauptwohnsitz anmelden?

Ja, auf jeden Fall. In Deutschland ist es gesetzliche Pflicht, sich zwei Wochen nach dem Umzug anzumelden.


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Oranus Mahmoodi
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Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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