Bei einem Umzug muss das zuständige Einwohnermeldeamt informiert werden. Das gilt für Umzüge innerhalb Deutschlands, einer Stadt oder einer Gemeinde.

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    Mit der Meldung Ihrer neuen Adresse sollten Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. In der Regel müssen Sie die Anmeldung spätestens eine Woche nach dem Umzug vornehmen. Fall Sie die gesetzliche Frist versäumen, droht ein Bußgeld oder Verwarngeld. Manche Gemeinden räumen ihren Neubürgern auch eine Zwei-Wochen-Frist ein – informieren Sie sich rechtzeitig.

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie sich lediglich ummelden. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands in eine andere Stadt oder Gemeinde, melden Sie Ihren Wohnsitz neu an. In beiden Fällen brauchen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihren Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich ein Meldeformular, das manchmal auch Namen und Adresse des Vermieters verlangt.

    Die meisten Ämter erheben für die Meldung eine sogenannte Bearbeitungsgebühr. Nehmen Sie sicherheitshalber einige Euro mit. In Hamburg kostet es derzeit 10 Euro pro umgemeldete Person.

    Für die nötige Adressänderung im Kfz-Schein werden in der Regel weitere Gebühren fällig. Alle Infos zum Thema Auto ummelden finden Sie hier. Auch das Auto abzumelden geht schnell und ist unkompliziert.




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    So geht das Ummelden schneller

    Das Einwohnermeldeamt heißt nicht mehr überall Einwohnermeldeamt: Je nach Gemeinde trägt es schlankere Namen wie Bürgeramt, Bürgerbüro oder Kundenzentrum. Damit das Ummelden schneller geht, sollten Sie vorab bei dem für Sie zuständigen Amt telefonisch oder über ein Online-Formular einen Termin vereinbaren. Dann werden Sie dort gleich aufgerufen und sparen sich lästige, unnötige Wartezeiten. Auch bieten viele Kommunen mittlerweile die Meldeformulare online zum Download an, sodass sie alles zu Hause ausfüllen und vorbereiten können.

    Meldungen per Post

    Meldung per Post

    Noch ist es nicht möglich, das An- oder Ummelden eines Wohnsitzes online zu erledigen. In wenigen Orten oder Bundesländern, zum Beispiel in Bayern oder in Köln, können Sie sich den Gang zum Amt ganz sparen, denn dort klappt die Um- bzw. Anmeldung auch auf dem Postweg. Kopie des Personalausweises und das unterschriebene Meldeformular (online erhältlich) in den Briefumschlag stecken und absenden – das war es! Zumindest vorerst, denn zu einem späteren Zeitpunkt ist doch noch ein Gang zum Einwohnermeldeamt fällig ­– damit die neue Adresse im Personalausweis eingetragen werden kann.

    Einen Vertreter schicken

    Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Ihnen in den hektischen Tagen nach dem Umzugden Gang zum Einwohnermeldeamt erspart: Sie können an Ihrer Stelle auch eine Person dorthin schicken, die Sie vertritt. Das ausgefüllte Anmeldeformular müssen Sie als meldepflichtige Person aber zuvor eigenhändig unterschreiben.

    Außerdem benötigt Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin eine schriftliche Vollmacht, um die Aufgabe übernehmen zu können. In Bayern und in Hessen muss sie sogar beglaubigt sein. Da es in Bayern aber auch die Möglichkeit der Ummeldung per Post gibt, bietet sich dies als der einfachere Weg an.

    Wann Sie sich abmelden müssen

    Ihren alten Wohnsitz abmelden müssen Sie seit 2004 nicht mehr – es sei denn, Sie verlassen Deutschland, um ins Ausland zu ziehen, oder Sie ziehen aus Ihrer Neben- wieder zurück in Ihre Hauptwohnung. Dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt formell abmelden.


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