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Es gibt Lebenssituationen, in denen ein Zweitwohnsitz notwendig wird. In diesem Artikel erfährst du, was als Zweitwohnung gilt, welche Pflichten und Fristen es gibt und mit welchen Kosten du rechnen musst.
Wenn du länger als sechs Monate in einer anderen Wohnung lebst neben deinem Hauptwohnsitz, musst du die Wohnung als Zweitwohnsitz bei der Meldebehörde anmelden.
Anmeldung einer Zweitwohnung: Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug mit Ausweis und Bestätigung des:der Vermieters:in.
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- Wann gilt eine Wohnung als Zweitwohnsitz?
- Was muss bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitz beachtet werden?
- Definition: Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz und Nebenwohnsitz
- Wie viele Nebenwohnsitze kann ich haben?
- Welche Kosten verursacht ein Zweitwohnsitz?
- Welche Kosten für die Zweitwohnung können von der Steuer abgesetzt werden?
- Zweitwohnung und Rundfunkbeitrag
- Gilt meine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz?
- FAQ-Häufig gestellte Fragen: Zweitwohnsitz anmelden
Als Zweitwohnsitz zählt eine Wohnung, die du zusätzlich zu deinem Hauptwohnsitz nutzt. Sobald du also neben deiner vorwiegend genutzten Wohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehst, gilt diese rechtlich als Nebenwohnung.
Aufenthalte in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern gelten natürlich nicht als Zweitwohnsitz. Es sei denn: Du ziehst dauerhaft in ein Hotel.
Sobald du länger als ein halbes Jahr neben deiner normalen Wohnung noch eine andere Wohnung oder ein Zimmer bewohnst, gilt das als Zweitwohnsitz. Es spielt keine Rolle, ob du alt Mieter:in oder Eigner:in irgendwo lebst.
Ein Beispiel: Hast du einen festen Wohnsitz und ziehst aus beruflichen Gründen unter der Woche in ein anderes Zimmer oder in die Wohnung deines:r Lebenspartners:in, wird diese Unterkunft zu deinem Nebenwohnsitz.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Behörde anmelden. Das gilt auch für den Zweitwohnsitz.
Wenn du bereits irgendwo in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet bist und weniger als sechs Monaten woanders wohnst, musst du dich dort nicht anmelden. Selbst fünf Monate sind in Ordnung.
Wenn absehbar sein sollte, dass du länger als sechs Monate in der Zweitwohnung bleiben wirst, bist du verpflichtet, dich anzumelden.
Für Menschen, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine Nebenwohnung nehmen, gilt eine kürzere Frist. Nach drei Monaten Aufenthalt muss sich die Person beim Einwohnermeldeamt melden.
Vorsicht, unangemeldetes Wohnen am Zweitwohnsitz kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Viele Städte verhängen Geldbußen.
Bei der Anmeldung einer Zweitwohnung musst du angeben, dass es sich um eine Nebenwohnung handelt. Du musst dann auch angeben, wo dein Hauptwohnsitz ist.
Wenn du die zweiwöchige Meldefrist nach Einzug versäumst, kann ein Bußgeld drohen (je nach Bundesland oft bis zu dreistelligen Euro-Beträgen).
Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes läuft sonst ähnlich ab wie eine normale Wohnsitz-Anmeldung. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro oder Rathaus der Stadt oder Gemeinde, in der sich die Zweitwohnung befindet.
Wenn du die Zweitwohnung aufgeben solltest, vergiss nicht, dich dort wieder abzumelden. Damit ersparst du dir weitere Steuerbescheide oder Rundfunkbeitragsforderungen für eine Wohnung, die du nicht mehr nutzt.
Der Unterschied Haupt- und Nebenwohnsitz ist wichtig, weil er bestimmte Rechtsfolgen hat: Zum Beispiel erhält die Gemeinde, in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist, Anteile aus dem kommunalen Finanzausgleich. Deshalb erheben manche Städte die Zweitwohnsitzsteuer, um Auswärtige dazu zu bewegen, sich mit Hauptwohnung umzumelden. Auch bei Wahlen oder bestimmten Anträgen zählt in der Regel der Hauptwohnsitz als dein primärer Wohnort.
Die Begriffe können verwirrend sein, eine kurze Klärung:
- Dein Hauptwohnsitz (oft auch Erstwohnsitz genannt) ist die Wohnung, die du vorwiegend nutzt. Das ist die Adresse, die z.B. auf dem Personalausweis als Hauptwohnung eingetragen wird.
- Nebenwohnung ist der offizielle Begriff für jede weitere Wohnung, die du daneben noch bewohnst. Hast du also zwei oder mehr Wohnungen in Deutschland, bestimmt das Melderecht, welche als Haupt- und welche als Nebenwohnung geführt wird.
- Mit Zweitwohnsitz wird in der Regel die erste Nebenwohnung gemeint. Im Gesetz ist aber der Begriff Nebenwohnung gebräuchlich.
Was bestimmt nun, wo dein Hauptwohnsitz liegt?
- Für Ledige gilt: die Wohnung, in der du überwiegend schläfst und lebst.
- Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft und lebst nicht dauerhaft getrennt, zählt die vorwiegend gemeinsam genutzte Familienwohnung als Hauptwohnsitz, selbst wenn du unter der Woche anderswo arbeitest.
Verheiratete Pendler:innen können trotz mehr Zeit am Arbeitsort offiziell den Familienwohnsitz als Hauptwohnung behalten. Das kann Vorteile haben (z.B. Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer, siehe Punkt 8). Solltet ihr als Paar allerdings getrennt leben, gelten wieder die Kriterien wie bei Ledigen.
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied: Zweitwohnsitz ist eher umgangssprachlich, Nebenwohnsitz ist der offizielle, behördliche Begriff. Auf Formularen wirst du immer Nebenwohnung lesen.
Rein rechtlich gibt es keine feste Obergrenze für die Anzahl der Nebenwohnsitze. Ob du noch eine zusätzliche Wohnung hast oder fünf sind, spielt keine Rolle.
Jede angemeldete Nebenwohnung kann auch Pflichten mit sich bringen. Die Zweitwohnungssteuer (wenn die Gemeinden das erheben) fällt etwa für jede einzelne Nebenwohnung separat an.
Wenn du zwei Nebenwohnsitze in verschiedenen Städten, wie in Hamburg und Berlin, könnten beide Städte eine Steuer von dir verlangen. Auch der Rundfunkbeitrag würde theoretisch für jede Wohnung fällig, wobei es dafür eben Befreiungsmöglichkeiten gibt (siehe Punkt 8).
Solltest du dich entscheiden, eine der Nebenwohnungen zu deine Hauptwohnung umzuwandeln, musst du das den Behörden mitteilen.
Neben den üblichen Kosten wie Miete bzw. Finanzierung, Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren, eventuell Internet und Einrichtungskosten, gibt es öffentliche Abgaben, die speziell oder zusätzlich für Zweitwohnungen erhoben werden können.
Die wichtigste davon ist die Zweitwohnsitzsteuer, auch Zweitwohnungssteuer genannt. Diese kommunale Steuer verlangen viele Städte und Gemeinden von Personen, die neben ihrem Hauptwohnsitz noch eine weitere Wohnung in der Stadt haben.
Die Höhe variiert je nach Stadt oder Gemeinde. Meist wird ein Prozentsatz der Jahresnettokaltmiete (also Miete ohne Nebenkosten) angesetzt. Typisch sind Sätze zwischen 5 Prozent und 20 Prozent.
Beispiele:
| Stadt/Gemeinde | Anteil der Jahresnettokaltmiete als Zweiwohnungssteuer |
| Hamburg | 8 Prozent |
| Leipzig | 16 Prozent |
| München | 18 Prozent |
| Berlin | 20 Prozent |
| Überlingen (am Bodensee) | 35 Prozent |
Hinweis zur Tabelle: Wenn du Eigentümer:in der Zweitwohnung bist, wird zur Berechnung ein vergleichbarer Mietwert herangezogen, oft basierend auf dem Mietspiegel.
Einige Städte erlassen Student:innen und Auszubildenden die Zweitwohnungssteuer. Andere Städte bieten auch Studierende zur Kasse, in Berlin zum Beispiel.
Wenn dein Hauptwohnsitz zu weit vom Arbeitsort entfernt ist und du in einer Zweitwohnung einen eigenen Haushalt führst, betrachtet das Finanzamt deinen Zweitwohnsitz am Arbeitsort als notwendigen Mehraufwand für den Job.
Wegen der doppelten Haushaltsführung können einige Kosten als Werbungskosten rund um die Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden. Neben den Unterkunftskosten berücksichtigt das Finanzamt bei doppelter Haushaltsführung auch Fahrtkosten zum Hauptwohnsitz als Familienheimfahrt.
Bei einem beruflichen Zweitwohnsitz kannst du fast alles absetzen: Miete, Nebenkosten, Möbel, Zweitwohnungsteuer, Rundfunkbeitrag und Fahrten zum Hauptwohnsitz. Wichtig ist, dass du tatsächlich einen doppelten Haushalt führst. Das heißt, du musst einen eigenen Haupthaushalt unterhalten (z.B. bei deiner Familie oder am Heimatort, wo du auch die Kosten mitträgst) und aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz haben.
Wenn du bereits für deinen Hauptwohnsitz eine Rundfunkbeitragsnummer hast und regelmäßig zahlst, kannst du für deine Nebenwohnung eine Befreiung beantragen. Wichtig ist, dass du selbst für beide Wohnungen gemeldet bist.
Der Antrag kann online beim Beitragsservice gestellt werden. Du musst mit Meldebescheinigungen oder dem Zweitwohnungssteuerbescheid belegen, dass beide Wohnungen auf deinen Namen laufen.
Für Ehepaare gilt: Leben die Ehepartner in einer gemeinsamen Hauptwohnung, kann jeder für eine etwaige eigene Nebenwohnung einen Befreiungsantrag stellen, sofern der andere schon den Beitrag zahlt.
Pro Wohnung zahlt eine Person, heißt die Regel beim Rundfunkbeitrag. Wenn du in der Zweitwohnung mit Mitbewohner:innen lebst und du befreit bist, müsste ein:e andere Bewohner:in zahlen.
Ja, meistens schon, sofern du die das Ferienhäuschen oder die Berghütte selbst nutzt. Entscheidend ist, ob du dort einen Wohnraum hast, den du zum Übernachten nutzt. Nach dem Bundesmeldegesetz gilt jeder Raum, der zum Wohnen und Schlafen benutzt wird, als Wohnung.
Die Zweitwohnsitzsteuer war historisch gesehen darauf ausgelegt, Ferienhäuser von auswärtigen Eigentümer:innen mit einer Abgabe zu belegen, damit sie sich an der Infrastruktur am Ort ihres Ferienhäuschens beteiligen.
Wenn du jedoch deine Ferienwohnung ausschließlich vermietest und gar nicht selbst darin wohnst, fällt in der Regel keine Zweitwohnungssteuer für dich an. Der Fiskus sieht das dann eher Gewerbe (Ferienvermietung) an und nicht als Zweitwohnsitz.
FAQ-Häufig gestellte Fragen: Zweitwohnsitz anmelden
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Wann ist ein Zweitwohnsitz sinnvoll?
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Meldest du deine Zweitwohnung nicht an, obwohl du länger als sechs Monate dort wohnst, verstößt du gegen die Meldepflicht. Kurzfristig mag das unbemerkt bleiben, aber es kann ein Bußgeld drohen (je nach Stadt oft bis zu einigen Hundert Euro) und du kannst nachträglich zur Anmeldung gezwungen werden.
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Lässt sich die Zweitwohnung steuerlich absetzen?
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Ja, wenn die zweite Wohnung beruflich notwendig ist. Stichwort: Doppelte Haushaltsführung. Zu den Posten zählen Miete, Betriebskosten, Zweitwohnsitzsteuer, Rundfunkbeitrag und Fahrten zum Hauptwohnsitz. Private Zweitwohnungen ohne beruflichen Anlass (z.B. reine Ferienwohnungen) bringen hingegen keine Steuervorteile.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„Ein Zweitwohnsitz bringt nur steuerliche Vorteile, wenn er beruflich bedingt notwendig ist. Ferienhäuser, die privat genutzt werden, bringen keine Steuerersparnisse“